Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/862 zu Drucksache 17/704 02. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/704 – Förderung von Extremisten beim Kampf gegen Extremismus in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/704 – vom 11. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In einer Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport (Drucksache 17/371) steht: „Die Förderung von Projekten (gegen Extremismus), die von Extremisten oder extremistischen Personenzusammenschlüssen beantragt und/oder durchgeführt werden, wäre kontraproduktiv und verbietet sich.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob aktuell oder in der Vergangenheit Vereine/Projekte gefördert wurden mit Beteiligung von Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? 2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass in den geförderten Vereinen/Projekten Personen aus dem linksextremen/rechts - extremen Milieu mitwirken? Welche Präventionsmaßnahmen bestehen, um dies ausschließen zu können? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nein. Die Landesregierung kann nicht ausschließen, dass in geförderten Vereinen oder Projekten Personen mitwirken, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen. Insoweit wäre zumindest die Kenntnis aller personenbezogenen Daten der Vereinsund Projektmitglieder sowie der sonstigen Mitwirkenden erforderlich. Dies wäre aus rechtsstaatlichen Gründen unzulässig und nach Auffassung der Landesregierung auch untunlich. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär