Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/890 zu Drucksache 17/740 07. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/740 – Fingerabdruck-Scanner in rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/740 – vom 17. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Um sicherzustellen, dass wirklich die richtigen Gefangenen hinter Gittern sitzen, will Nordrhein-Westfalen für seine 36 Gefängnisse Fingerabdruck-Scanner anschaffen. Das Auftreten von Straftätern unter verschiedenen Identitäten sei der Anlass, zudem kämen nicht alle, die ihre Haft antreten, aus dem Polizeigewahrsam und seien erkennungsdienstlich behandelt worden. Ein Abgleich der Fingerabdrücke soll bald die Ausweiskontrolle ergänzen. Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage 4127 vom 29. März 2016 (vgl. Drucksache 16/6306) befanden sich 846 Personen in den rheinland-pfälzischen Justizvollzugseinrichtungen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist es vorgesehen, dass auch in Rheinland-Pfalz für die Justizvollzugsanstalten Fingerabdruck-Scanner angeschafft werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie wird in Rheinland-Pfalz sichergestellt, dass wirklich immer der richtige Inhaftierte in der Justizvollzugsanstalt einsitzt? 3. Gab es Fälle, wo sich im Nachgang herausgestellt hatte, dass nicht die richtige inhaftierte Person in der Justizvollzugsanstalt einsaß? Wenn ja, wie wurde darauf reagiert und wie viele Fälle waren es? 4. Wurden zwischenzeitlich auch für die Justizvollzugsanstalten Spuckschutzhaben angeschafft? Wenn nein, warum nicht? 5. Wurde in allen 846 Fällen geprüft, ob die Voraussetzungen einer Ausweisungsverfügung vorliegen? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie viele inhaftierte Personen wurden direkt aus den Justizvollzugsanstalten abgeschoben (bitte aufgegliedert für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? 7. Wie hoch sind die Kosten für eine inhaftierte Person in einer Justizvollzugsanstalt im Monat? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Derzeit nicht. Eine flächendeckende Abnahme von Fingerabdrücken dürfte auch nicht erforderlich sein, da bei Zuführung durch die Polizei bereits eine Identitätsfeststellung erfolgt und auch bei Selbststellung in den allermeisten Fällen eine Identifizierung anhand von Lichtbildausweisen möglich ist. Zu Frage 2: In den Strafvollzug aufgenommen werden Personen erst dann, wenn deren Identität zweifelsfrei feststeht. Werden Gefangene von der Polizei in die Justizvollzugsanstalt verbracht, hat eine Identitätsfeststellung bereits durch die zuführenden Bediensteten stattgefunden. Sogenannte Selbststeller müssen sich mittels eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen, sofern sie nicht persönlich bekannt sind. Bei Zweifeln an der Identität wird diese durch die Polizei festgestellt. Zu Frage 3: In dem durch Aufbewahrungsfristen begrenzten, nachvollziehbaren Zeitraum lagen solche Fälle nicht vor. Zu Frage 4: Spuckschutzhauben wurden für die Justizvollzugsanstalten angeschafft. Drucksache 17/890 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Aufnahme von Ausländern zum Vollzug von Auslieferungshaft, Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe und Jugendstrafe wird jeweils der hierfür zuständigen Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt; dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen einer Ausweisungsverfügung vorliegen. Zu Frage 6: Aus den Justizvollzugsanstalten wurden im Jahr 2014: 44, im Jahr 2015: 56 und im Jahr 2016: 39 Personen abgeschoben. Zu Frage 7: Im Jahr 2015 betrugen die durchschnittlichen Kosten für eine inhaftierte Person 4 613,40 Euro im Monat. Die Haftkosten beinhalten Personalkosten, Sachkosten, Bau-Investitionskosten und Sach-Investitionskosten. Diese Kosten verringern sich durch die in den Justizvollzugseinrichtungen erwirtschafteten Erlöse (hauptsächlich Einnahmen der Arbeitsverwaltungen). Herbert Mertin Staatsminister