Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/911 zu Drucksache 17/737 07. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) – Drucksache 17/737 – Ausbau der L 235 zwischen Norheim und Niederhausen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/737 – vom 17. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird die L 235 nicht 6,50 m breit ausgebaut, so wie das gemäß den Planungsrichtlinien notwendig wäre? 2. Warum wird dem hohen Verkehrsaufkommen an Schwerlastverkehr mit einem DTV (SV) = 200 Lkw/24h nicht durch eine 6,50 m breite Fahrbahn Rechnung getragen, so wie es die Planungsrichtlinien vorgeben, um die Unfälle im Längsverkehr zu verringern und die Beschädigungen der Fahrbahnränder und Bankette zu vermeiden und somit die Nutzungsdauer von 30 Jahren erst nachhaltig zu ermöglichen? 3. Warum wurde für diese Ausbauplanung kein unabhängiges Sicherheitsaudit durchgeführt, welches mögliche Planungsmängel überprüft und aufdeckt, obwohl dies gerade für solche Fälle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verringerung von Verkehrsunfällen durch die EU eingeführt wurde? 4. Wie hoch wären die tatsächlichen und prozentualen Mehrkosten im Bezug auf die Gesamtkosten, wenn die zu geringe Ausbaubreite von 5,50 m auf die tatsächlich erforderliche Ausbaubreite von 6,50 m angepasst würde? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Fahrbahnbreite einer Straße ist nicht ausschließlich aufgrund der straßenrechtlichen Einstufungen festzulegen; zu berücksichtigen sind vielmehr auch die Lage, das Straßenumfeld und die verkehrliche Funktion der Straße. Eine Landesstraße muss beim Neuoder Ausbau demzufolge nicht zwingend eine Fahrbahnbreite von 6,50 m aufweisen. Die Verkehrsbelastung der L 235 beträgt im Ausbaubereich rund 2 200 Fahrzeuge am Tag, mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 5 %. Im landesweiten Vergleich stellt diese Verkehrsmenge eine unterdurchschnittliche Belastung dar. Die Unfallsituation stellt sich im Ausbauabschnitt der L 235 in den vergangenen Jahren unauffällig dar. Die Ausbauplanung für die L 235 zwischen Niederhausen und Norheim sieht daher den Bau einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 5,50 m vor. Eine Ausbaubreite von 6,50 m, die aufgrund der Randbedingungen nicht erforderlich ist, würde voraussichtlich erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Kosten eines Bauvorhabens sind ein wichtiges Kriterium in dem für die Dringlichkeitsreihung der Straßenbauprojekte verwendeten nutzwertanalytischen Bewertungsverfahren. Hohe Kosten wirken sich dabei negativ auf die Punktebewertung aus, was der vor Ort geforderten Einstellung der Baumaßnahmen in das nächste Landesstraßenbauprogramm 2017/2018 entgegenstehen könnte. Zudem könnte ein breiterer Ausbau auch die Schaffung des für das Vorhaben noch erforderlichen Baurechts verzögern. Vor diesem Hintergrund stellt der Ausbau der L 235 zwischen Niederhausen und Norheim mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m eine in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht angemessene Lösung dar. Zu Frage 3: Ein Sicherheitsaudit wird in der Regel bei Neubaumaßnahmen im Straßenbau und je nach Umfang des Vorhabens auch bei größeren Um- und Ausbauprojekten durchgeführt. In der Regel sind durch die Vorgaben der bestehenden Vorschriften und Richtlinien im Straßenbau, die die Sicherheitsaspekte bereits beinhalten, diese bei einfachen Ausbauvorhaben bereits ausreichend berücksichtigt . Drucksache 17/911 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Durch einen breiteren Umbau können grundsätzlich erhebliche Mehrkosten entstehen. Generelle prozentuale Angaben zu Mehrkosten in Bezug auf die Gesamtbaukosten sind wegen der unterschiedlichen Örtlichkeiten nicht möglich. Für eine Beantwortung der Frage wäre daher eine konkrete Planung erforderlich, die alle zusätzlichen Um- und Ausbaukosten für eine geänderte Entwässerung , Gradiente, naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen etc. ermitteln müsste. Dr. Volker Wissing Staatsminister