Drucksache 17/933 zu Drucksache 17/744 08. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/744 – Renovierung Alte Burg Boppard/Splittung von Bauaufträgen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/744 – vom 18. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Prüfgruppe ZBau des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung hat im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz und des Stadtrates Boppard die Förderung der Renovierung der Alten Burg Boppard hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Förderung vor dem Hintergrund der Splittung der Bauaufträge geprüft. Das Ergebnis soll inzwischen vorliegen. Außerdem war/ist der Landesrechnungshof mit der Materie befasst. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchen Prüfergebnissen ist die Prüfgruppe ZBau des LBB gekommen? 2. Wie bewerten Prüfgruppe ZBau, Landesrechnungshof und Landesregierung diese Prüfergebnisse? 3. Welche Konsequenzen sind nach Auffassung der Landesregierung aus den Prüfergebnissen und ihrer Bewertung zu ziehen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Prüfgruppe ZBau bei dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung hat bei ihrer baufachlichen Prüfung der Zuwendungsbaumaßnahme „Erhaltung, energetische Sanierung und Reaktivierung der Kurfürstlichen Burg Boppard“ schwere Vergabeverstöße gegen das Gebot der europaweiten Ausschreibung von Bauleistungen sowie gegen die Bestimmungen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) bei der Vergabe von Architektenleistungen und Leistungen der Tragwerksplanung festgestellt. Unabhängig davon bescheinigt die Prüfgruppe ZBau, dass das mit der Zuwendung beabsichtigte Ziel, die Sanierung und Reaktivierung des bedeutenden Kulturdenkmals, durch die Baumaßnahmen in vollem Umfang erreicht wurde. Zu Frage 2: Als Ergebnis ihrer baufachlichen Prüfung hat die Prüfgruppe ZBau ordnungsgemäß festgestellt, dass aufgrund schwerer Vergabeverstöße Baukosten in erheblichem Umfang als nicht zuwendungsfähig einzustufen sind. Der Rechnungshof teilt nach kursorischer Prüfung die vergaberechtliche Beurteilung der Prüfgruppe ZBau und weist darauf hin, dass die Zuwendungsgeber nun – nach vorheriger Anhörung des Zuwendungsempfängers – die Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Neufestsetzung (Kürzung) der Zuwendung zu prüfen haben. Zu Frage 3: Der Prüfbericht der Prüfgruppe ZBau des LBB liegt den Zuwendungsgebern, dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur als Zuwendungsgeber der Landeszuwendung sowie dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vor. Die Maßnahme wurde mit Bundeszuwendungen kofinanziert. Die Bewertung der Prüfergebnisse sowie die daraus zu ziehenden Konsequenzen werden derzeit zwischen den Zuwendungsgebern abgestimmt. In Vertretung: Dr. Stephan Weinberg Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. September 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode