Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/944 zu Drucksache 17/763 13. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/763 – Inklusiver Unterricht in rheinland-pfälzischen Schulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/763 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zurzeit in Rheinland-Pfalz an Schwerpunktschulen unterrichtet ? Wie viele besuchen eine Förderschule? 2. Wie viele Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte (aufgeschlüsselt nach Vollzeit- und Teilzeitstellen) werden aktuell in den rheinland-pfälzischen Schwerpunktschulen zusätzlich zu Regelschullehrkräften beschäftigt? 3. Gibt es bei den Klassenmesszahlen besondere Regelungen für Klassen, in denen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden? Falls ja, welche? 4. Wie viele Schüler mit Behinderungen werden an den übrigen Regelschulen, soweit sie nicht Schwerpunktschulen sind, unterrichtet (aufgeschlüsselt nach Schularten)? 5. Inwieweit gibt es an diesen Schulen zusätzliches Personal zur Unterstützung der Regelschullehrkräfte, die solche Schüler unterrichten (Anzahl und Art der Stellen)? 6. Gibt es an Regelschulen reduzierte Klassenmesszahlen für Klassen, in denen Schüler mit Behinderung unterrichtet werden? Falls ja, welche? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Daten zur amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2016/2017 werden zum Erhebungsstichtag 15. September 2016 (allgemeinbildende Schulen) ermittelt und liegen erst nach Abschluss des Erhebungs- und Aufbereitungsprozesses vor. Daher wird bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die Zahlen des Schuljahres 2015/2016 zurückgegriffen. Zu Frage 1: Im Schuljahr 2015/2016 wurden 4 866 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Schwerpunktschulen unterrichtet. 14 578 Schülerinnen und Schüler besuchten eine Förderschule. Zu Frage 2: Für das zusätzlich zu den Regelschullehrkräften eingesetzte sonderpädagogische Personal an Schwerpunktschulen gilt: Die erteilten Stunden von vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Förderschullehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften werden statis - tisch zu sogenannten Vollzeitlehrer-Einheiten (VZLE) zusammengefasst. Eine Differenzierung nach Vollzeit- bzw. Teilzeitstellen erfolgt nicht. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 843 Förderschullehrkräfte im Umfang von 532,4 VZLE und 311 pädagogische Fachkräfte im Umfang von 201,8 VZLE eingesetzt. Zu den Fragen 3 und 6: Klassenmesszahlen gelten für alle Schulen einer Schulart, unabhängig davon, ob sie als Schwerpunktschulen beauftragt sind oder nicht. Bei der Berechnung der Klassengröße werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förder bedarf grundsätzlich genauso gezählt wie alle anderen Schülerinnen und Schüler. Drucksache 17/944 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Es gelten allerdings folgende Sonderregelungen: Die Vorgaben zur Bildung von Klassen bestimmen, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, ab der Klassenstufe 7 der Integrierten Gesamtschule doppelt gezählt werden können. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass in der Integrierten Gesamtschule die durchschnittliche Klassengröße – anders als in anderen Schularten – sehr nahe an der Klassenmesszahl 30 liegt. Das Gymnasium Bendorf hat seit dem 1. August 1984 den Auftrag, für eine sehr hohe Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Hör-, Seh- und Körperbehinderungen gemeinsamen Unterricht mit anderen Schülerinnen und Schülern zu organisieren. Unter Berücksichtigung dieses Auftrags und der in der Vergangenheit von Schuljahr zu Schuljahr ansteigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler mit solchen Behinderungen werden diese bei der Berechnung der Klassengröße dreifach gezählt. Zu Frage 4: Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden statistisch nicht erfasst. Die Erfassung bezieht sich vielmehr auf Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogisch gefördert werden. Die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 an den übrigen Regelschulen unterrichtet wurden, teilt sich wie folgt auf die Schularten auf: (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik; Angaben der Schulaufsicht.) Zu Frage 5: Für den Einsatz des zusätzlichen sonderpädagogischen Personals an den übrigen Regelschulen gilt: Die erteilten Stunden von vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Förderschullehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften werden statis - tisch zu sogenannten Vollzeitlehrer-Einheiten (VZLE) zusammengefasst. Eine Differenzierung nach Vollzeit- bzw. Teilzeitstellen erfolgt nicht. Im Schuljahr 2015/2016 wurden 523 Förderschullehrkräfte im Umfang von 95,6 VZLE und 2 pädagogische Fachkräfte im Umfang von 0,8 VLZE eingesetzt. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin Schulart Schülerinnen und Schüler Grundschule 969 Hauptschule 22 Grund- und Hauptschule 9 Realschule 4 Realschule plus 242 Grund- und Realschule plus 15 Realschule plus mit angegliederter Fachoberschule 1 Gymnasium 200 Integrierte Gesamtschule 98 Gesamtergebnis 1 560