Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. September 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/949 zu Drucksache 17/751 12. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) – Drucksache 17/751 – Müllverwertung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/751 – vom 19. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die derzeitigen Kapazitäten der rheinland-pfälzischen Müllverbrennungsanlagen? 2. Welche Alternativen stehen bei Engpässen zur Verfügung und welche Kapazitäten ergeben sich dort? 3. Warum wird die Verwertung über im europäischen Ausland zugelassene Firmen wie die Comet Traitments in Belgien von der SAM nicht zugelassen? 4. Nach welchen Kriterien und rechtlichen Rahmen wird die Genehmigung durch die SAM ausgesprochen? 5. Welche Lösungsansätze sieht die Landesregierung bei Kapazitätsengpässen? 6. Wie sieht die Landesregierung die Rolle der SAM in Bezug darauf, dass diese Abfälle, die in das Ausland verbracht werden sollen (Notifizierung), zuweisen soll, wenn weder inländische Kapazitäten vorhanden sind, noch die SAM Genehmigungen für anderweitige Entsorgung (Notifizierungen) ausspricht? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie hat in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Abfälle, die nicht vermieden werden können, sind zu verwerten, wobei das Recycling Vorrang vor der energetischen Verwertung hat. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind zu beseitigen, zum Beispiel auf Deponien. Deponien stehen somit am Ende der Prioritätenfolge der Abfallhierarchie und nicht an deren Anfang. Für die energetische Verwertung von Abfällen steht in Rheinland-Pfalz eine leistungsfähige und hochwertige Anlageninfrastruktur zur Verfügung. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus dem Anlagenkataster Rheinland-Pfalz 2014 geht hervor, dass die drei rheinland-pfälzischen Müllheizkraftwerke in Ludwigshafen , Mainz und Pirmasens über installierte Kapazitäten von 710 000 Tonnen Abfälle pro Jahr verfügen. Hinzu kommen Kapazitäten von 140 000 Jahrestonnen an Ersatzbrennstoffen im Industrieheizkraftwerk Andernach. Die technisch mögliche Durchsatzmenge hängt von der jeweiligen Anlagenverfügbarkeit und dem Heizwert des Abfalls ab. Die derzeitigen Anlagenauslastungen liegen zwischen 90 bis 100 Prozent. Zu den Fragen 2 und 5: Zur Überbrückung von vorrübergehenden Entsorgungsengpässen bestehen Ausfall verbünde zwischen den Müllheizkraftwerken in Rheinland-Pfalz und benachbarten Anlagen in Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland. Innerbetriebliche Maßnahmen im Bereich der Abfalllogistik sowie die Nutzung von Zwischenlagerungsmöglichkeiten von Abfällen in hierfür genehmigten Einrichtungen sind Alternativen, die bei Engpässen optional zur Verfügung stehen. Kapazitätsmäßig orientieren sich derartige Vereinbarungen über die wechselseitige Abfallannahme und Zwischenlagerung an dem Ziel, technisch bedingte Anlagenrevisionszeiten von mehreren Wochen zu überbrücken. Drucksache 17/949 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das Industrieheizkraftwerk Andernach hingegen ist keine Entsorgungsanlage für Abfälle, sondern eine Versorgungsanlage für ein benachbartes Unternehmen mit thermischer und elektrischer Energie. Energieträger zur Energiegewinnung sind hochkalorische Ersatzbrennstoffe aus der Abfallaufbereitung, die am Markt akquiriert werden. Die Anlage gewährleistet somit Versorgungssicherheit mit Energie und keine Entsorgungssicherheit für Abfälle. Bei regionalen Entsorgungsengpässen aufgrund von Anlagenauslastungen bestehen für Entsorgungsinteressenten Möglichkeiten der Nutzung überregionaler Angebote von Anlagenbetreibern, die verfügbare Entsorgungskapazitäten häufig auf dem Spot-Markt zu tagesaktuellen Preisen anbieten. Die Vereinbarung längerfristiger Kontrakte zu festgelegten Konditionen kann die Kalkulationssicherheit der Marktteilnehmer erhöhen. Zu Frage 3: Anforderungen an die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sind im europäischen und dem bundesdeutschen Abfallrecht normiert . Die belgische Firma Cornet Traitements beabsichtigt nach Erkenntnissen der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland -Pfalz mbH (SAM) jedoch, brennbare Kunststoff-Siebreste aus der Aufbereitung von Shredder-Leichtfraktionen als Drainageoder Abdeckmaterial auf Deponien einzusetzen. In Übereinstimmung mit der europaweit geltenden Abfallhierarchie kommt die Deponierung nur als letztes Glied in der Entsorgungskette in Betracht. Nach deutschem Recht ist sie für brennbare Abfälle ausgeschlossen. Würde dennoch die Verbringung auf ausländische Deponien zugelassen, hätte dies zur Folge, dass die deutschen Rechtsnormen unterlaufen würden. Vor diesem Hinter - grund hat die SAM der Verbringung der Kunststoffabfälle auf eine belgische Deponie nicht zugestimmt. Zu Frage 4: Genehmigungen grenzüberschreitender Abfallverbringungen durch die SAM erfolgen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Zu Frage 6: Aufgabe der SAM ist es, zulässige Abfallverbringungen in das Ausland auf der in der Antwort zu Frage 4 genannten Rechtsgrundlage zu genehmigen oder zu untersagen. Rechtswidrige Entsorgungen sind selbst dann nicht zulässig, wenn andere zulässige Entsorgungsoptionen nicht zur Verfügung stehen. Letzteres ist vorliegend jedoch nicht der Fall, da aus einem Anstieg der Entsorgungskosten in bestimmten Bereichen nicht postuliert werden kann, dass keine Entsorgungskapazitäten zur Verfügung stehen. Ulrike Höfken Staatsministerin