Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/959 zu Drucksache 17/776 13. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/776 – Zivilschutzkonzept der Bundesregierung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/776 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Das neue Zivilschutzkonzept der Bundesregierung soll diesen Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Hierin wird der Bevölkerung die Empfehlung gegeben, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von etwa zehn Tagen einzurichten. Die „Bevölkerung (soll) im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen“ *). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Konzept im Hinblick auf die rheinland-pfälzische Bevölkerung? 2. Welche Gefahren sieht die Landesregierung für das Land Rheinland-Pfalz, die dazu führen könnten, dass die Grundversorgung der Bevölkerung beeinträchtigt wird? 3. Bei welchen Regionen in Rheinland-Pfalz sieht die Landesregierung eine besondere Gefahrenlage? Aus welchen Gründen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der Bundesrepublik Deutschland fällt die zivile Verteidigung nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 GG in die Kompetenz des Bundes. Die zivile Verteidigung umfasst die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt, den Zivilschutz und die Versorgung und Unterstützung der Streitkräfte. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Innerhalb der Landesregierung ist die ressortübergreifende Abstimmung der Konzeption der zivilen Verteidigung des Bundes noch nicht abgeschlossen. Die Länder werden das neue Bundeskonzept im Rahmen der Fachkonferenzen, insbesondere in der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, beraten. Eine abschließende Stellungnahme ist deshalb derzeit nicht möglich. Zu Frage 2: Die Landesregierung sieht insbesondere im Zusammenhang mit der Störung kritischer Infrastrukturen (z. B. großflächige und lang anhaltende Stromausfälle) Risiken, die sich auch auf die Grundversorgung der Bevölkerung auswirken können. Deshalb hat sie bereits vor vielen Jahren mit den kommunalen Aufgabenträgern für den Katastrophenschutz Maßnahmenkataloge erstellt. Zusätzlich finden regelmäßige Abstimmungsgespräche mit den in Rheinland-Pfalz tätigen vorgelagerten Stromnetzbetreibern statt. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über regionale Schwerpunkte möglicher Gefahrenlagen vor. Roger Lewentz Staatsminister *) https://www.tagesschau.de/inland/zivilschutz-101.html