Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/964 zu Drucksache 17/758 13. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/758 – Wirtschaftliche Auswirkungen zwischen Rheinland-Pfalz und Großbritannien Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/758 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Großbritannien hat durch eine Volksabstimmung entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Im Jahr 2015 wurden Waren im Wert von rund 3,45 Milliarden Euro in das Vereinigte Königreich exportiert. Dies entspricht 6,7 Prozent aller Exporte des Landes Rheinland-Pfalz. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Millionen Euro Umsatzverlust im Bereich der Exportwirtschaft würden dem Land Rheinland-Pfalz nach Einschätzung der Landesregierung ohne ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien entstehen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. September 2016 wie folgt beantwortet: Wie bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/616 (Drucksache 17/724) ausgeführt, ist die Landesregierung auch nach dem Volksentscheid der Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über das Ausscheiden aus der Europäischen Union (EU) an stabilen Wirtschafts- und Investitionsbeziehungen interessiert und setzt sich mit den Wirtschaftsorganisationen des Landes für eine dynamische Weiterentwicklung ein. Angesichts der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich seine Austrittsabsicht dem Europäischen Rat gegenüber noch nicht mitgeteilt hat und noch keine konkreten Austrittsverhandlungen begonnen haben, sind Aussagen über die wirtschaftlichen Folgen in den Handelsbeziehungen mit einem oder ohne ein Freihandelsabkommen zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ und entbehren jeglicher Seriosität. Für die Landesregierung sind bei der konkreten Ausgestaltung der Handelsbeziehungen im Rahmen von Austrittsverhandlungen die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes unteilbar und nicht verhandelbar. Im Übrigen darf auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 17/305 (Drucksache 17/558) verwiesen werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister