Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/965 zu Drucksache 17/759 14. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/759 – Hahn-Verkaufsverfahren: Bedenken des Finanzministeriums gegen Geschäftspartner des Landes Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/759 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut einem Bericht der „Rheinpfalz“ (Ausgabe vom 21. Juli 2016) überprüft der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz Geschäfts - partner der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Hahn-Verkaufsverfahren. Das Ministerium der Finanzen soll im Zuge des Verkaufsprozesses empfohlen haben, zusätzlich eine Wirtschaftsdetektei einzuschalten. Hierzu fragen wir die Landesregierung: 1. Aus welchen konkreten Gründen/aufgrund welcher konkreten Bedenken empfahl das Ministerium der Finanzen die Einschaltung einer Wirtschaftsdetektei? 2. In welchem Stadium des Verkaufsverfahrens wurde diese Empfehlung ausgesprochen? 3. Was war der konkrete Anlass der Beteiligung des Ministeriums der Finanzen? 4. Wer traf letztlich die Entscheidung, der Empfehlung des Ministeriums der Finanzen nicht zu folgen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Das Ministerium der Finanzen wurde – wie bei Veräußerungen von Anteilen des Landes an einem Unternehmen üblich – an den Vorbereitungsarbeiten zur Befassung des Ministerrats beteiligt. Im Rahmen der diesbezüglichen Abstimmungen regte das Ministerium der Finanzen aufgrund der Bedeutung des Geschäftes eine intensive Prüfung des Käuferhintergrundes, u. a. in Bezug auf die wirtschaftlichen und tatsächlichen Verflechtungen bzw. Beziehungen des Unternehmens innerhalb der Volksrepublik China, an. Es wies hierbei auf die Möglichkeit der Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei hin. Die Anmerkungen des Ministeriums der Finanzen sind in den Entscheidungsprozess eingeflossen. Zur Vorbereitung der ursprüng - lich für den 24. Mai 2016 vorgesehenen Ministerratsbefassung versandte das Ministerium des Innern und für Sport am 18. Mai 2016 eine umfangreiche schriftliche Ministerratsvorlage an die Amtschefs aller Ressorts. Darin wird Folgendes aufgeführt: „Der Käuferhintergrund wurde im Rahmen des Verkaufsprozesses einer Sorgfältigkeitsprüfung mittels einer sogenannten Company Due Diligence Questionnaires untersucht. Es wurden keine Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung festgestellt. Zudem liegt ein Rechtsgutachten einer renommierten chinesischen Anwaltskanzlei seitens des Käufers vor, das bestätigt, dass (i) die Gesell - schaft ordnungsgemäß errichtet wurde, ordnungsgemäß besteht und berechtigt ist, den Anteilskaufvertrag zu schließen und (ii) die aufgezeigte Struktur der Anteilseigner im Einklang mit dem chinesischen Recht steht und die Befähigung der handelnden Personen vollständig und ordnungsgemäß sind. Das Ministerium der Finanzen hat Ende April angeregt, über die erfolgte Prüfung hinaus eine Wirtschaftsdetektei mit weiteren Recherchen zu beauftragen. Auch vor dem Hintergrund, dass eine Beteiligung des rheinlandpfälzischen Verfassungsschutzes keine Erkenntnisse ergab, erscheint ein weiterer relevanter Erkenntnisgewinn durch eine Wirtschaftsdetektei über die im Rahmen der genannten, gesondert beauftragten Prüfung durch KPMG hinaus nicht zu erwarten.“ Auf der Grundlage der vorgenannten Ministerratsvorlage und ergänzender mündlicher Ausführungen beschloss der Ministerrat in seiner Sitzung am 30. Mai 2016 den Verkauf und die Übertragung des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqian Trading Co. Ltd. Inso weit verweise ich auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/650. Roger Lewentz Staatsminister