Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/967 zu Drucksache 17/764 14. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/764 – Überprüfung freiwilliger Ausreisen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/764 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort (Drucksache 17/379) auf meine Anfrage (Drucksache 17/145) bezüglich freiwilliger Ausreisen nicht bleibeberechtigter Personen hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Ausländerbehörde die tatsächliche Ausreise dieser Personen auf verschiedene Weisen überprüft und sicherstellt. Ergänzend frage ich hierzu die Landesregierung: 1. Für wie viele der im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Juni 2016 freiwillig ausgereisten Personen liegt der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung vor? 2. Wie viele der im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Juni 2016 freiwillig ausgereisten Personen haben ihre Ausreise auf andere Weise nachgewiesen (Anzahl und Art der Nachweise)? 3. Wie viele Personen wurden wegen fehlenden Ausreisenachweises zur Aufenthaltsermittlung, wie viele zur Festnahme ausgeschrieben ? 4. Wie hoch ist die Anzahl der unter 3 genannten Personen, bei denen der Aufenthalt ermittelt werden konnte? Wie viele Personen wurden festgenommen? 5. Inwieweit wurde bei diesen Personen die Ausreisepflicht anschließend durchgesetzt? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 13. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Solche Zahlen werden statistisch nicht erfasst. Bei Ausreisen auf dem Landweg finden an den Schengen-Außengrenzen regelmäßig keine Ausreisekontrollen mehr statt, weshalb den Betroffenen die Abgabe einer Grenzübertrittsbescheinigung nicht möglich ist. In diesen Fällen käme nur eine Abgabe bei deutschen Auslandsvertretungen infrage. Dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht leistbar. Zu Frage 3: Statistiken werden von den Ausländerbehörden nur zum Teil geführt. Nach einer aktuellen Abfrage haben 30 Ausländerbehörden mitgeteilt, dass insgesamt 251 Personen zur Aufenthaltsermittlung und 162 Personen zur Festnahme ausgeschrieben wurden. Zu den Fragen 4 und 5 : Bei 19 Personen konnte der Aufenthalt ermittelt werden. Acht Personen wurden festgenommen. Bei drei Personen wurde die Ausreisepflicht anschließend durchgesetzt. Anne Spiegel Staatsministerin