Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/974 zu Drucksache 17/773 14. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Gensch und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/773 – Zwischenbericht KPMG Verkaufsprozess Flughafen Hahn I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/773 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Zwischenbericht von KPMG zeigt, dass die Wirtschaftsprüfer kaum verifizierbare Daten über die Gesellschafter in Erfahrung bringen konnten. So schreibt die KPMG über einen der Gesellschafter (Zitat S. 20/21 von 47): „XXX Geburtsdatum und Reisepassnummer wurden von der SYTCL angegeben und konnten durch Recherche in verfügbaren Online -Quellen nicht verifiziert werden.“ „XXX berufliche Laufbahn konnte durch Recherche in verfügbaren Online-Quellen nicht festgestellt werden.“ „Recherche auf der Webseite des Chinese Legal Judgement Aggregator ergab 18 Einträge für Personen namens ‚XXX‘, die als Kläger , Beklagte oder als Drittpartei in mehreren in China anhängigen Gerichtsverfahren genannt werden. Mangels weitergehender qualifizierender Informationen und angesichts der weiten Verbreitung des Namens ließ sich jedoch nicht bestätigen, ob irgendeine dieser Personen identisch ist mit der in diesem Bericht identifizierten Person.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um diese biografischen Angaben zu überprüfen (Zitate 1 und 2)? Wann hat die Landesregierung diese Schritte ggf. unternommen? 2. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um juristische Verwicklungen des Gesellschafters zu überprüfen (Zitat 3)? Wann hat die Landesregierung diese Schritte ggf. unternommen? 3. Welche Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen? 4. Erfolgte eine Überprüfung des Gesellschafters durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz oder das Landeskriminalamt? 5. Auf Basis welcher Informationen klassifizierte die Landesregierung den Gesellschafter als vertrauenswürdigen Hahn-Investor? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung stellte den Abgeordneten eine Ablichtung der am 17. Juni 2016 von KPMG dem Ministerium des Innern und für Sport zugeleiteten Originalfassung des Abschlussberichts über die durchgeführte Integritätsprüfung („Project Runway – Know Your Third Party Reports“) in englischer Sprache sowie eine zu diesem Zweck gefertigte deutsche Übersetzung jeweils in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Fassung zur Verfügung. Der Abschlussbericht besteht neben einer Zusammenfassung aus einem ersten Teil zum Stichtag 20. April 2016, der um einen aktualisierten Informationsstand zum 30. Mai 2016 ergänzt wurde, sowie einem zweiten und dritten Teil zum Stichtag 30. Mai 2016. Die Fragestellung bzw. die Seitenangaben beziehen sich dabei auf den ersten Teil des Abschlussberichts, und hier auf den dort wiedergegebenen Informationsstand vom 20. April 2016. Zu diesem Abschlussbericht haben die Fragesteller mit den Kleinen Anfragen 17/773, 17/774, 17/815 und 17/816 aktuell vier Kleine Anfragen mit insgesamt 21 Fragen zu diesem Sachverhalt gestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3 und 5: Entsprechend der Handlungsempfehlung von KPMG vom 12. August 2015 beauftragte das Land KPMG mit der Durchführung einer Integritätsprüfung. KPMG verwies in seiner Handlungsempfehlung darauf, dass mit der Integritätsprüfung nachweislich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschöpft werden, um negative Entwicklungen im Rahmen des Transaktionsverfahrens auszuschließen. Drucksache 17/974 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die in der Fragestellung mit XXX bezeichnete Person war Gegenstand der Prüfung in Teil 1 des Berichts (Stand: 20. April 2016). KPMG übermittelte der Landesregierung die Ablichtung einer Seite aus dem Reisepass dieser Person, aus der neben dem Foto und dem Namen auch das Geburtsdatum und die Reisepassnummer ersichtlich sind. Mit der Übersendung der Ablichtung erläuterte KPMG, dass die Identität (z. B. durch Ausweiskopie) mittlerweile zweifelsfrei offengelegt wurde. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/217, 17/618 und 17/675. Da KPMG nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Anhaltspunkte gesehen hat, die einem Verkauf des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqiang Trading Co. Ltd. entgegenstehen, bestand hiernach für die Landesregierung keine Veranlassung für weitergehende Recherchen. Zu Frage 4: Ich verweise auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/674. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär