Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/975 zu Drucksache 17/774 14. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Gensch und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/774 – Zwischenbericht KPMG Verkaufsprozess Flughafen Hahn II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/774 – vom 22. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Zwischenbericht von KPMG zeigt, dass die Wirtschaftsprüfer kaum verifizierbare Daten über die Gesellschafter in Erfahrung bringen konnten. So schreibt die KPMG über einen der Gesellschafter (Zitat S. 25/26 von 47): „Die Adressinformationen wurden von der SYTCL bereitgestellt und konnten durch Recherche in verfügbaren Online-Quellen nicht bestätigt werden. Eine umgekehrte Adressenprüfung unter der von SYTCL genannten Anschrift führte nicht zur Identifikation einer an dieser Adresse ansässigen Person oder Firma.“ „Recherche über den Chinese Legal Judgement Aggregator ergab mehr als zweihundert Einträge für Personen namens ‚XXX‘, die als Kläger, Beklagte oder Dritte bei in China anhängigen Verfahren genannt werden. Diese Verfahren befassten sich hauptsächlich mit Arbeitsvertragsstreitigkeiten sowie Disputen im Zusammenhang mit Geldverleih, Unfällen oder Kaufverträgen. Mangels weitergehender qualifizierender Informationen und angesichts der weiten Verbreitung des Namens ‚XXX‘ ließ sich jedoch nicht bestätigen , ob irgendeine dieser Personen identisch ist mit der in diesem Bericht identifizierten Person.“ „Recherche in verfügbaren Online-Quellen ergab keine Bestätigung von XXX Verbindung zu XXX und Financial Management.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die angegebene Adresse zu überprüfen (Zitat 1)? Wann hat die Landesregierung diese Schritte ggf. unternommen? 2. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um juristische Verwicklungen des Gesellschafters zu überprüfen (Zitat 2)? Wann hat die Landesregierung diese Schritte ggf. unternommen? 3. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung unternommen, um die nicht nachvollziehbare Geschäfts-Partnerschaft des Gesellschafters zu überprüfen (Zitat 3)? Wann hat die Landesregierung diese Schritte ggf. unternommen? 4. Welche Ergebnisse erbrachten diese Überprüfungen? 5. Erfolgte eine Überprüfung des Gesellschafters durch den rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz oder das Landeskriminalamt? 6. Auf Basis welcher Informationen klassifizierte die Landesregierung den Gesellschafter als vertrauenswürdigen Hahn-Investor? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung stellte den Abgeordneten eine Ablichtung der am 17. Juni 2016 von KPMG dem Ministerium des Innern und für Sport zugeleiteten Originalfassung des Abschlussberichts über die durchgeführte Integritätsprüfung („Project Runway – Know Your Third Party Reports“) in englischer Sprache sowie eine zu diesem Zweck gefertigte deutsche Übersetzung jeweils in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Fassung zur Verfügung. Der Abschlussbericht besteht neben einer Zusammenfassung aus einem ersten Teil zum Stichtag 20. April 2016, der um einen aktualisierten Informationsstand zum 30. Mai 2016 ergänzt wurde, sowie einem zweiten und dritten Teil zum Stichtag 30. Mai 2016. Die Fragestellung bzw. die Seitenangaben beziehen sich dabei auf den ersten Teil des Abschlussberichts, und hier auf den dort wiedergegebenen Informationsstand vom 20. April 2016. Zu diesem Abschlussbericht haben die Fragesteller mit den Kleinen Anfragen 17/773, 17/774, 17/815 und 17/816 aktuell vier Kleine Anfragen mit insgesamt 21 Fragen zu diesem Sachverhalt gestellt. Drucksache 17/975 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 4 und 6: Entsprechend der Handlungsempfehlung von KPMG vom 12. August 2015 beauftragte das Land KPMG mit der Durchführung einer Integritätsprüfung. KPMG verwies in seiner Handlungsempfehlung darauf, dass mit der Integritätsprüfung nachweislich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschöpft werden, um negative Entwicklungen im Rahmen des Transaktionsverfahrens auszuschließen. Da KPMG nach dem Ergebnis der Prüfungen Ende Mai 2016 keine Anhaltspunkte gesehen hat, die einem Verkauf des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqiang Trading Co. Ltd. entgegenstehen, bestand hiernach für die Landesregierung keine Veranlassung für weitergehende Recherchen. Insoweit verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/217, 17/618 und 17/675. Zu Frage 5: Ich verweise auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/674. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär