Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/978 zu Drucksache 17/779 15. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/779 – Pläne der Landesregierung für Bienwald-Autobahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/779 – vom 23. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Am 11. August 2016 berichtet die Rheinpfalz im Artikel „Brücke mit Platz für Bienwald-Autobahn“, dass der LBM sich mit den Brücken-Planungen für den Knotenpunkt Langenberg die Möglichkeit freihalte, die Bienwald-B 9 zur Autobahn auszubauen. Im selben Artikel wird erwähnt, dass die Landesregierung die sogenannte „Hagenbach-Variante“ dem Ausbau der B 9 vorziehe. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Straßeninfrastruktur im östlichen Bienwald? 2. Inwiefern gibt es Vereinbarungen mit Frankreich zum Ausbau der Streckenführung im östlichen Bienwald zum Lückenschluss zwischen der A 65 und der französischen A 35? (ebenfalls im o. g. Artikel erwähnt) 3. Welche konkreten Verpflichtungen zum Ausbau der Straßeninfrastruktur im Bienwald ergeben sich daraus? 4. Verfolgt die Landesregierung die „Hagenbach-Variante“? 5. Wie wertet die Landesregierung den Vorteil der „Hagenbach-Variante“ laut Gutachten, dass sie mögliche Nistplätze für möglicherweise durchziehende Ziegenmelker etwas weniger gefährde (siehe o. g. Artikel) gegenüber der massiven Belastung für die Anwohner? 6. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zum autobahnähnlichen Ausbau der B 9 im Bienwald ein? 7. Inwiefern sind unabhängig von einem autobahnähnlichen Ausbau weitere sicherheitsverbessernde Maßnahmen südlich des Langen berger geplant? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die B 9 im Bereich des östlichen Bienwaldes werden nach der Aufgabe der Planungen für einen Autobahnausbau seitens des Bundesverkehrsministeriums derzeit Vorhaben für einen verkehrssicheren und verkehrsgerechten Ausbau unterhalb einer Einstufung im Bundesverkehrswegeplan verfolgt. Zu den Fragen 2 und 3: Dem Landesbetrieb Mobilität liegt keine Vereinbarung mit Frankreich zum Ausbau der Streckenführung zwischen der A 65 und der französischen A 35 vor. Zu Frage 4: Aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Einstufung im Bundesverkehrswegeplan wird die sogenannte Hagenbach-Variante derzeit nicht verfolgt. Zu Frage 5: Im Rahmen verschiedener Planungsvarianten und Alternativen wurde eine B 9-Ausbauvariante einer Autobahn, einer Hagenbachlinie und einer Y-Variante gegenübergestellt. Bei den damaligen Variantenuntersuchungen und Abwägungen – insbesondere aus ökologischen Gründen – waren bei der Hagenbachvariante gegenüber den anderen Varianten grundsätzlich die etwas geringeren ökologischen Eingriffe zu verzeichnen. Ebenso wurden von der Hagenbachlinie die entsprechenden Lärmschutzgrenzwerte eingehalten . Drucksache 17/978 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Ein autobahnähnlicher Ausbau ist nicht beabsichtigt. Zu Frage 7: Derzeit sind neben dem verkehrssicheren Ausbau der B 9 keine weiteren Maßnahmen geplant. Mittelfristig wird unter anderem die Knotenpunktstruktur mit den nachgeordneten Kreisstraßen (K 22, K 18, K 17) geprüft werden. Dr. Volker Wissing Staatsminister