Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/984 zu Drucksache 17/787 15. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) – Drucksache 17/787 – Schwimmunterricht an Schulen im Wahlkreis 10 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/787 – vom 24. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Wahlkreis 10 wird Schwimmunterricht erteilt (Angaben bitte nach Klassenstufen, Schulart und Wochen - stunden differenzieren)? 2. Wo findet der Schwimmunterricht jeweils statt? 3. An welchen Schulen im Wahlkreis 10 wird kein Schwimmunterricht erteilt (bitte nach Gründen differenzieren)? 4. Wie viele Lehrkräfte haben an den weiterführenden Schulen im Wahlkreis 10 jeweils die Erlaubnis, Schwimmunterricht zu erteilen ? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Schwimmen gehört zu den grundlegenden Überlebensfähigkeiten und wird traditionell auf unterschiedlichen Wegen erworben. Neben die Vermittlung der Fähigkeit durch Familienangehörige und Personen aus dem direkten Umfeld ist im Laufe der Zeit die Vermittlung durch Schwimmvereine, Rettungsorganisationen und kommerzielle Anbieter von Schwimmkursen getreten. Und selbstverständlich hat auch die Schule den Auftrag angenommen, Schülerinnen und Schüler zu Schwimmerinnen und Schwimmern zu machen. Schwimmunterricht gehört daher in allen Schularten grundsätzlich zum Kanon des Sportunterrichts. Da der Unterricht in allen Schularten an das Vorhandensein und die Verfügbarkeit von geeigneten Sportstätten geknüpft ist, enthalten die Lehrpläne keine verbindlichen Vorgaben, in welchen Jahrgangsstufen der Schwimmunterricht durchzuführen ist. Dementsprechend regeln die einzelnen Schulen die Durchführung von Schwimmunterricht in eigener Verantwortung und in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger bzw. dem Träger oder Betreiber des Bades. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Schwimmbädern und Wasserzeiten können sich mehrere Faktoren begrenzend auf das Angebot von Schwimmunterricht auswirken. Dabei handelt es sich um organisatorische Probleme bei der Unterrichtsgestaltung wie beispielsweise zu große Entfernungen zum nächsten Bad, Kosten beim Transport der Schülerinnen und Schüler zum entsprechenden Bad, personelle Engpässe bei der Unterrichtsdurchführung und – bei Freibädern – das Wetter. Nach Auskunft der Schulsportreferenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sind in mehr als 90 Prozent aller Fälle, in denen Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten, fehlende Wasserzeiten und Schwimmbäder ausschlaggebend. Die verbleibenden Fälle werden begründet mit organisatorischen oder Transportproblemen sowie fehlenden personellen Ressourcen an ausgebildeten Lehrkräften und Betreuungspersonal. Um die Personalausstattung von Schulen auf diesem Feld weiter zu verbessern, sind nach entsprechenden Fortbildungen in den vergangenen fünf Jahren landesweit etwa 800 zusätzliche Unterrichtsbefugnisse für den Schwimmunterricht – vor allem für Grundschullehrkräfte – erteilt worden. Bei der Beantwortung der vorliegenden Anfrage wird auf das Ergebnis einer aktuellen Umfrage bei den Schulen und die Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 zurückgegriffen. Drucksache 17/984 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die gewünschten Daten zum Schwimmunterricht können der Anlage entnommen werden. Zu Frage 4: Alle Sportlehrkräfte in den weiterführenden Schulen haben die Unterrichtserlaubnis für den Schwimmunterricht. Im Wahlkreis 10 sind dies 86 Lehrkräfte. Hinzu kommen drei Förderschulsportlehrkräfte in drei Förderschulen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/984 3