LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/109 (14/57) 01.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Gesunde Ernährung und Kontrollen in den Schulen Wie viele Gesundheitskontrollen und welche wurden in welchen Schulen im Saarland in 2009 durchgeführt? Bitte Auflistung und Ergebnisse. Wie viele Schulessen wurden im Saarland in 2009 beprobt und mit welchen Ergebnissen? Zu den Fragen 1 und 2: 2009 wurden im Saarland insgesamt 43 Schulen einer Hygienekontrolle unterzogen. Die Schulen und Kontrollarten ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. Bei den planmäßigen Routinekontrollen wurden teilweise als Ergebnisse Hinweise zur allgemeinen Hygiene gegeben. Darüber hinaus wurden in 4 Fällen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen. An einer der kontrollierten Schule wurde eine Planprobe erhoben, die nicht zu beanstanden war. Probenahmen in Schulen erfolgen in der Regel nur dann, wenn konkrete Verdachtsmomente bzw. Beschwerden vorliegen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die meisten Schulen von Cateringfirmen beliefert werden, die bereits im Rahmen des jährlichen Probenplanes regelmäßig oder auch aufgrund eingehender Beschwerden im speziellen Fall beprobt werden. Gibt es Angebote an Lehrerinnen und Lehrer, sich über HACCP zu informieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Bei den Gesundheitsämtern finden regelmäßige Schulungen nach der Hygieneverordnung statt, die selbstverständlich auch von Lehrern besucht werden können und ohnehin verpflichtend sind für Personen, die Essen ausgeben bzw. Essen zubereiten. Sämtliche saarländische Schulen wurden über die Möglichkeit der Teilnahme an diesen Schulungen von Seiten des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz informiert. Ausgegeben: 01.03.2010 (14.01.2010) Drucksache 14/109 (14/57) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) bietet darüber hinaus zwei Fortbildungen an, die sich mit dem Thema Hygiene beschäftigen. Es handelt sich hierbei um ”Arbeitsschutz von Anfang an“ und ”Hygieneschulung und Ideenbörse für ein gesundes Pausenfrühstück“. Über das Thema Hygiene wurden die an der LAGS-Fachtagung ”Essen ist mehr“ im Januar 2008 anwesenden Vertreter der Schulen, Schulträger, Maßnahmeträger, Landeselternvertretung und Caterer ebenfalls über das Thema Hygiene informiert. Dabei wurde die Broschüre „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ mit Rezeptordner , Medienpaketen zum Ernährungsführerschein – DGE/aid-Ordner „Essen und Trinken in Schulen“- an alle Schulen, Schulträger und Maßnahmeträger parallel hierzu verteilt. Des Weiteren wurde in der Auftaktveranstaltung der Vernetzungsstelle, die Ende des letzten Jahres stattgefunden hat, die im September 2009 von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) überarbeiteten „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung “ übergeben, die ebenfalls auf das Thema Hygiene eingehen. Letztlich plant die Vernetzungsstelle Schulverpflegung im Saarland, Informationsveranstaltungen für den Bereich „Hygiene in Schulen“ für alle an der Zubereitung und Ausgabe von Speisen beteiligten Personen. Gibt es Checklisten zur Qualitätsüberprüfung für die Schulen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 4: Im September 2009 wurden die überarbeiteten „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung “ von der DGE durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht. Parallel hierzu wurde eine überarbeitete Checkliste zu den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung herausgegeben. Die Checkliste ist der Antwort zu dieser Landtagsanfrage beigefügt. Diese Checkliste kann von Lehrern herangezogen werden und steht unter www.schulplusessen.de im Internet zur Verfügung. Gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung der Qualitätsstandards? Zu Frage 5: Im Gegensatz zu allen übrigen Ländern hat das Saarland zum Thema „Qualität der Schulverpflegung“ eine untergesetzliche Regelung erlassen. In Punkt 4 des Förderprogramms „Freiwillige Ganztagsschulen Plus“ vom 29. Mai 2008 heißt es hierzu: „Die Bereitstellung einer gesunden Mittagsverpflegung ist ein fester Bestandteil des ganztäglichen Bildungs- und Betreuungsangebotes. Es soll aufgrund dessen darauf hingewirkt werden, dass alle Schülerinnen und Schüler der Freiwilligen Ganztagsschule am Mittagessen teilnehmen. Eine gesunde Ernährung nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) ist in dem Bereich der Mittagsverpflegung sobald wie möglich sicherzustellen und eine für die Einhaltung des entsprechenden Ernährungskonzeptes verantwortlicher Ansprechpartner oder eine verantwortliche Ansprechpartnerin zu benennen. Die Mittagspause beträgt mindestens 45 Minuten“. Drucksache 14/109 (14/57) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - In dem Text wurde die Formulierung „sobald wie möglich sicherzustellen“ gewählt, da sämtliche Träger nachvollziehbar darlegen konnten, dass bis zum Wirksamwerden des Förderprogramms eine Umstellung der Mittagsverpflegung noch nicht zu bewerkstelligen sei. In den Antragsformularen für eine Zuwendung im Bereich der Freiwilligen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2009/2010 wurde der Punkt „Mitteilung der Ansprechpartner für das Ernährungskonzept des jeweiligen Standortes“ aufgenommen. Zwischenzeitlich sind sämtliche Ansprechpartner benannt worden. Darüber hinaus haben die 90 Maßnahmeträger der Freiwilligen Ganztagsschulen ein Rundschreiben folgenden Inhalts erhalten: „Das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen Plus“ im Saarland vom 29. Mai 2008 (FGTS plus) sieht unter Nummer 4 vor, dass eine „gesunde Ernährung nach den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für den Bereich der Mittagsverpflegung so bald wie möglich sicherzustellen ist“. Seit Inkrafttreten des Förderprogramms sind 1 ½ Jahre vergangen, es wird daher davon ausgegangen, dass zwischenzeitlich von Seiten der Maßnahmeträger die notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um die genannte Fördervoraussetzung zu erfüllen. Das Ministerium für Bildung erwartet aufgrund dessen, dass anlässlich zukünftig anstehender Verwendungsnachweise von Seiten der Maßnahmeträger schriftlich bestätigt wird, dass das in seinen Maßnahmen angebotene Mittagessen den DGE-Qualitätsstandards entspricht. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Voraussetzung für die Förderung Ihres Angebotes nach dem Förderprogramm FGTS plus handelt. Sollte diese Voraussetzung nicht erfüllt werden, so kann die Zuwendung anteilig gekürzt werden.“ Zusätzlich wird in den noch ausstehenden Zuwendungsbescheiden zukünftig der Hinweis aufgenommen, dass die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anlässlich der Ausgabe von Mittagessen im Bereich der nachmittäglichen Bildungs- und Betreuungsangebote einzuhalten sind. Für die Landesregierung besteht somit die Möglichkeit, eine Kürzung des Zuwendungsbetrages anteilig vorzunehmen, falls die Maßnahmeträger bei der Ausgabe des Mittagsessens Qualitätsstandards der DGE nicht einhalten. Plant die Landesregierung eine Zertifizierung von Schul- und Kindergartenverpflegung? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Das Ministerium für Bildung steht dem Gedanken einer Zertifizierung von Caterern, die sowohl Schulen als auch Kindertageseinrichtungen mit Essen beliefern, grundsätzlich positiv gegenüber. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren in diesem Zusammenhang entworfen. Es wird nun geprüft, wie am besten sichergestellt werden kann, dass sich die im Bereich der Mittagsverpflegung von Schulen und Kindertageseinrichtungen tätigen Caterer einem Zertifizierungsverfahren unterziehen. Drucksache 14/109 (14/57) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Bildungsministerium in diesem Bereich gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 SGB VIII nur sehr eingeschränkte Einflussmöglichkeiten hat. Grundsätzlich ist hier die freie Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur frei. In diesem Zusammenhang wird auf die ”Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“, die durch die DGE im April 2009 veröffentlicht wurden, verwiesen.“ Drucksache 14/109 (14/57) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Kontrollart Schule Planmäßige Routinekontrolle Ganztagsschule Nunkirchen, Wadern Schwerpunktkontrolle Anne Frank Schule, Saarlouis Planmäßige Routinekontrolle Lasbachschule, Quierschied Planmäßige Routinekontrolle Edith-Stein-Schule, Friedrichsthal Planmäßige Routinekontrolle Erweiterte Realschule, Großrosseln Planmäßige Routinekontrolle Erweiterte Realschule, Güdingen Planmäßige Routinekontrolle Grundschule, Klarenthal Planmäßige Routinekontrolle Grundschule St. Nikolaus, Großrosseln Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Rastpfuhl, Saarbrücken-Malstatt Planmäßige Routinekontrolle Lindenschule, Riegelsberg Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Eiweiler, Heusweiler Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Rilchingen-Hanweiler, Kleinblittersdorf Planmäßige Routinekontrolle Bismarckschule, Friedrichsthal Planmäßige Routinekontrolle Friedrich Schiller Schule, Heusweiler Planmäßige Routinekontrolle Freiwillige Ganztagsschule, Namborn Furschweiler Planmäßige Routinekontrolle Ganztagsgrundschule im Vogelsang, Saarlouis Planmäßige Routinekontrolle Ganztagsschule Werbeln, Wadgassen Planmäßige Routinekontrolle Erich- Kästner- Schule, Heusweiler Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Aschbachschule, Gersweiler Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Füllengarten, Saarbrücken-Burbach Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Neckarstraße, Völklingen Kontrolle auf Anforderung vom Betrieb Grundschule St. Michael, Lebach Planmäßige Routinekontrolle Waldschule, Sulzbach-Altenwald Planmäßige Routinekontrolle Schmollerschule, Saarbrücken St. Johann Planmäßige Routinekontrolle Schule für geistig Behinderte, Saarbrücken Malstatt Planmäßige Routinekontrolle Schule am Ludwigsberg, Saarbrücken Malstatt Planmäßige Routinekontrolle Grundschule, Heusweiler Planmäßige Routinekontrolle Freiwillige Ganztagsschule PLUS, Völklingen Planmäßige Routinekontrolle Realschule, Wadern Schwerpunktkontrolle Erweiterte Realschule, Beckingen Planmäßige Routinekontrolle Grundschule, Göttelborn Planmäßige Routinekontrolle Bruchwiesschule, Saarbrücken St. Johann Planmäßige Routinekontrolle Schule am Ludwigsberg (Grundschule), Saarbrücken Malstatt Planmäßige Routinekontrolle ERS und Grundschule Kleinblittersdorf Planmäßige Routinekontrolle Gymnasium, Illingen Planmäßige Routinekontrolle Förderschule Bildstock, Friedrichsthal Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Ludweiler/Lauterbach, Fröbelstr. 14, Völklingen Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Ludweiler/Lauterbach, Schulstr. 12, Völklingen Planmäßige Routinekontrolle Weyersbergschule, Saarbrücken Burbach Planmäßige Routinekontrolle Grundschule St. Ludwig, Saarlouis Beschwerdekontrolle Grundschule Kreuzberg, Merzig Planmäßige Routinekontrolle Hofschule Bildstock, Friedrichsthal Planmäßige Routinekontrolle Grundschule Walpershofen, Riegelsberg betr.: Gesunde Ernährung und Kontrollen in den Schulen