LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/110 (14/76) 01.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Vorbemerkung der Fragestellerin: „Nach der Entscheidung des Bundesrates (Drucksache 820/09) ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ab 01. Januar 2010 nicht mehr Pflicht, sondern kann freiwillig erfolgen. Die Blauzungenkrankheit ist, nach wie vor, eine ernsthafte Bedrohung für Schaf-, Ziegen- und Rinderbetriebe, mit schweren ökonomischen und tierschutzrelevanten Folgen. Eine flächendeckende Impfung in 2008 und 2009 hat die Krankheitsausbrüche auf nahezu Null gebracht . Nach unseren Informationen gibt es nunmehr keine einheitliche Vorgehensweise zur Risikoeindämmung in den Bundesländern. Die landwirtschaftlichen Betriebe können die Risikovorsorge jedoch nicht alleine tragen, schon gar nicht in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation. Die Entscheidung des Bundesrates, die Unterstützung vom Länderhaushalt oder der wirtschaftlichen Erwägung der Tierseuchenkasse abhängig zu machen, wird einer Tierseuche, die durch Mückenstiche übertragen wird, nicht gerecht.“ Ausgegeben: 01.03.2010 (01.02.2010) bitte wenden Drucksache 14/110 (14/76) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund der hohen Krankheitsfälle im Jahre 2007 musste der Staat gemeinsam mit den Tierhaltern ein Schutzniveau gegen die Blauzungenkrankheit aufbauen, um eine massenhafte Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Blauzungen-Impfung musste deshalb verpflichtend sein. Per Eilverordnung durften zu diesem Zweck noch nicht zugelassene BTV-8-Impfstoffe eingesetzt werden. Durch die Pflichtimpfungen in den Jahren 2008 und 2009 ist es gelungen, das angestrebte Schutzniveau zu erreichen . Ab dem Jahr 2010 stehen zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Staatliche Stellen und ein staatliches Impfprogramm werden daher für die Beschaffung und Verbreitung des Impfstoffes nicht mehr benötigt. Sind im Saarland flankierende Maßnahmen die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu unterstützen vorgesehen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zu Frage 1: Ja. Die saarländische Tierseuchenkasse wird im Jahre 2010 durch Übernahme der Impfstoffkosten die Tierhalter weiterhin unterstützen. Sind Vereinbarungen zur aktiven Unterstützung zwischen der Landes- und der Bundesregierung geplant und/oder in die Wege geleitet? Zu Frage 2: Nein. Eine Tilgung der Krankheit durch Impfung ist nach Angaben des Friedrich-Löffler- Instituts nicht zu erwarten. Nur das EU-einheitliche Bekämpfungsziel einer Auslöschung der Erkrankung durch Impfung würde eine über die nächsten Jahre weiter laufende Pflichtimpfung rechtfertigen. Dies ist nicht der Fall. Die Blauzungenimpfung kann deshalb in die Eigenverantwortung der Tierhalter für ihre Tiere übergeben werden . Staatliche Reglementierungen sind nicht mehr nötig. betr.: Impfung gegen die Blauzungenkrankheit