LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/114 (14/53) 10.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: Rundfunkgebühren Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Ministerpräsidenten der Länder beraten 2010 eine Reform der Rundfunkgebühren. Es geht um die Frage, ob es künftig eine ‚Haushaltsabgabe’ oder eine ‚modifizierte Geräteabgabe’ geben soll. In diesem Zusammenhang wird auch eine Umkehrung der Beweislast erwogen, nach der jeder Haushalt grundsätzlich gebührenfrei wäre. Entschieden werden soll im Sommer 2010. Die neue Gebührenordnung könnte ab 2013 erhoben werden.“ Wann wollen die Ministerpräsidenten über das neue Gebührenmodell entscheiden? Welche konkreten Änderungen strebt die Landesregierung am bisherigen Rundfunkgebührenmodell an? Welche neuen Medien sollen gebührenpflichtig werden? Ist die Landeregierung für die Umkehr der Beweislast für diejenigen, die keine Rundfunkgebühr bezahlen wollen? Warum sollen nach Auffassung der Landesregierung ab dem 1. Januar 2013 auch Haushalte, die nur Radio nutzen, eine erhöhte Gebühr zahlen? Zu den Fragen 1 bis 5: Die Länder prüfen derzeit in der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten eine Reform des Rundfunkgebührenrechts zur nächsten Gebührenperiode, die am 1. Januar 2013 beginnt. Ausgegeben: 10.03.2010 (14.01.2010) bitte wenden Drucksache 14/114 (14/53) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Die Beratungen im Länderkreis über die künftige Struktur der Rundfunkgebühr, in die insbesondere auch die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingebunden sind, sind noch nicht abgeschlossen. Näher betrachtet werden derzeit insbesondere eine geräteunabhängige Haushalts- bzw. Unternehmensabgabe sowie ein vereinfachtes geräteabhängiges Finanzierungsmodell. Derzeit bedarf es allerdings noch weiterer Erörterungen im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Machbarkeit dieser beiden Modelle sowie im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der Rundfunkgebühr. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund , dass jedes neue Finanzierungsmodell in der Lage sein muss, den verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzierungsbedarf der Rundfunkanstalten abzudecken. Wie diese Veränderungen letztendlich aussehen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Gleiches gilt für den weiteren zeitlichen Verlauf der Beratungen. betr.: Rundfunkgebühren