LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/131 (14/73) 26.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: Bundespolizeiinspektion Bexbach Vorbemerkung der Fragestellerin: „Der regionale Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (BPOLI) Bexbach ist das Saarland. Mit der Verlagerung der BPOLI seit dem 01.03.2008 von dem Standort Goldene Bremm nach Bexbach haben sich laut unserer Kenntnis dienststelleninterne Veränderungen in der Einsatz- und Verwaltungsstruktur der BPOLI ergeben, die eine verstärkte Inanspruchnahme der Landespolizei mit sich brachten.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Oberste Dienstbehörde und damit zuständig für die Bundespolizei ist das Bundesinnenministerium (BMI). Die Fragestellungen berühren im Wesentlichen den Geschäftsbereich des BMI und insoweit der Bundesregierung. Die Landesregierung hat sich daher in ihrer Antwort auf die im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Landespolizei vorhandenen , belastbaren Informationen zu beschränken. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Wirkung vom 1. März 2008 eine Neuorganisation der Bundespolizei in Kraft gesetzt. Im Rahmen der Planungen und Vorbereitungen der Organisationsänderungen der Bundespolizei hat die saarländische Landesregierung auf politischer Ebene umfassende Anstrengungen unternommen, um mit Blick auf die Innere Sicherheit und den Wirtschaftsstandort den Erhalt und möglichst einen Ausbau der Präsenz der Bundespolizei im Saarland zu erreichen. Ausgegeben: 26.03.2010 (27.01.2010) Drucksache 14/131 (14/73) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - In dem Zusammenhang hat der Landtag des Saarlandes am 7. Februar 2007 einstimmig den Antrag „Für einen Erhalt der bundespolizeilichen Präsenz nach der Reform der Bundespolizei“ angenommen, welchen die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP, SPD und CDU eingebracht hatten (LT-Drucksache 13/1236 vom 1. Februar 2007). Nicht zuletzt als Ergebnis all dieser Bemühungen erfolgte die Entscheidung des Bundesinnenministeriums , den für das Saarland zuständigen Personalkörper der Bundespolizei von bisher rund 300 auf über 400 Beschäftigte auszubauen und die Liegenschaft am Grenzübergang „Goldene Bremm“ zu ertüchtigen. Damit wurden die sicherheitspolitischen Ziele der Landesregierung unter Berücksichtigung des Wirtschaftsfaktors erreicht. Zur Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei: Entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen (BPolG) obliegen der Bundespolizei im Saarland die grenzpolizeilichen Aufgaben, der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs sowie der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs. Die Bundespolizei ist in dem Zusammenhang zuständig für die Gefahrenabwehr (§ 1 Abs. 3 BPolG), die Strafverfolgung (gemäß § 12 Abs. 1 BPolG) sowie für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 13 BPolG). Die Zuständigkeit anderer Polizeibehörden (z.B. der Landespolizei bei der Bearbeitung von Todesermittlungssachen auf dem Bahnkörper) bleibt auch in den in § 12 Abs. 1 BPolG genannten Fällen unberührt. Gleichwohl arbeiten Bundespolizei und die Landespolizei innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten, u.a. bei gemeinsamer Einsatzrelevanz, eng und vertrauensvoll zusammen (z.B. Castor-Transporte, Fußballspiele), stimmen in bestimmten Fällen ihre Maßnahmen oder Projekte (z.B. „Aufmerksam unterwegs“) ab und unterstützen sich im Bedarfsfall auch gegenseitig (z.B. allgemeiner Streifendienst). Grundlage für diese Zusammenarbeit im Saarland ist neben dem Bundespolizeigesetz und dem saarländischen Polizeigesetz (SPolG) die am 24. August 1999 vom Innenministerium des Saarlandes mit dem Bund (BMI) geschlossene Kooperation für die Sicherheit , mit der die Zusammenarbeit zwischen der Vollzugspolizei des Saarlandes und der Bundespolizei auf verschiedenen Handlungsfeldern geregelt worden ist. Vergleichbare Vereinbarungen haben auch andere Bundesländer geschlossen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung wurden inzwischen weitere Formen der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene entwickelt. Die Neuorganisation der Bundespolizei im Saarland gewährleistet eine Fortführung der schon traditionell sehr guten Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Bundespolizei . Dies macht einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in unserem Land aus. Drucksache 14/131 (14/73) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Werden durch die saarländische Polizei seit dem 01.03.2008 verstärkt Aufgaben der BPOLI übernommen ? Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich im Einzelnen? Wie viele Einsätze wurden seitdem durchgeführt? Welchen Umfang hatte der Personaleinsatz, wie hoch ist die Anzahl der Dienststunden? Welche Kosten entstanden dadurch der Landespolizei ? Wenn Kosten entstanden, wurden diese vom Bund ausgeglichen? Wie haben sich die angefallenen Kosten seit 2008 gegenüber den Vorjahren verändert? Zu den Fragen 1 bis 4: Eine Übernahme von Aufgaben der Bundespolizeiinspektion Bexbach durch die Landespolizei des Saarlandes war weder vor noch seit dem Inkrafttreten der Organisationsänderungen der Bundespolizei am 1. März 2008 notwendig bzw. erfolgt. Ist der Landesregierung bekannt, welches Personal die Bundespolizeiinspektion Bexbach zurzeit tatsächlich hat (Anzahl, Funktion)? Sind der Landesregierung Veränderungen des Organisations - und Dienstpostenplans der BPOLI Bexbach bekannt, die Auswirkungen auf die Einsatzpläne der Beamten haben? Ist das laut Dienstpostenplan vorgesehene Personal vorhanden oder sind Stellen nicht besetzt bzw. Personal aufgabenfremd eingesetzt? Um welche Stellen (Aufgabenzuordnung) handelt es sich? Wie viele Personalstellen sind davon betroffen? Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Beamte nicht auf ihrem Dienstposten verwendet, sondern mit anderen Aufgaben betraut werden, für die es laut dem Organisations- und Dienstpostenplan gar keine Stellen gibt? Ist der Landesregierung bekannt, mit wie vielen motorisierten Streifenbesatzungen die Bundespolizeiinspektion Bexbach im Saarland im Einsatzraum tätig ist? Gibt es heute gegenüber den Jahren vor 2008 Veränderungen? Drucksache 14/131 (14/73) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Beamte der BPOLI Tagdienst im Innendienst leisten, obwohl sie laut Organisations- und Dienstpostenplan den Dienstgruppen und dem Streifendienst zuzuordnen wären? Wie viele Einsätze musste die Landespolizei jedes Jahr für die Bundespolizei übernehmen? Ist der Landesregierung bekannt, wie oft die Dienstorte der BPOLI Neunkirchen und Nennig nicht besetzt sind? Zu den Fragen 5 bis 12: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird hingewiesen sowie die Antwort zur Frage 1 bis 4. betr.: Bundespolizeiinspektion Bexbach