LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1313 (15/1169) 01.04.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (B90/Grüne) betr.: Immaterielles Kulturerbe im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Bundesrepublik Deutschland ist am 9. Juli 2013 dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, das im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO beschlossen wurde, offiziell beigetreten. Durch dieses Übereinkommen sollen lebendige Ausdrucksformen des kulturellen Erbes bewahrt werden. Hierzu zählen u.a. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Feste und Rituale oder traditionelle Handwerkstechniken. Die Bundesrepublik hat daraufhin beschlossen, ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland zu erstellen. Bewerbungen für die Aufnahme in dieses Verzeichnis können nur von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen eingereicht werden, die mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturerbes nachweislich nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen. Im Jahr 2013 konnten bis zum 30. November Bewerbungen eingereicht werden. Anschließend trifft jedes Bundesland eine Vorauswahl und übermittelt bis zu zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz.“ Ausgegeben: 01.04.2015 (01.12.2014) Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wurden im Saarland seit dem 9. Juli 2013 Bewerbungen zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis von saarländischen Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen eingereicht, die sich mit der Ausübung und Pflege des immateriellen Kulturerbes beschäftigen? Wenn ja, wie viele Vorschläge zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis wurden bis heute insgesamt eingereicht, um welche Gruppen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen handelt es sich im Einzelnen und für welche kulturellen Ausdrucksformen wurde jeweils eine Aufnahme beantragt? In wie vielen Fällen wurden Anträge hinsichtlich des weiteren Antragsverfahrens nicht berücksichtigt , weil bestimmte Voraussetzungen schon bei Antragstellung nicht erfüllt wurden, um welche Anträge und Antragsteller handelt es sich und was waren jeweils die Gründe, die zu einer Ablehnung führten? Zu Frage 1: Es wurde ein Antrag eingereicht, der auch allen formalen Antragskriterien einschließlich Bildmaterial (10 Bilder, jpg-Format) und zwei Empfehlungsschreiben unabhängiger Gutachter entspricht. Es handelt sich dabei um den Antrag:“Der handschriftliche Brief“, der Aktionsgemeinschaft „Handschrift-Brief“, vertreten durch Herrn Diplom- Volkswirt Klaus Schulz, Tulpenstr. 35, 66386 St. Ingbert. Darüber hinaus gab es im Vorfeld Interessensbekundungen für Bewerbungen, die jedoch anschließend von den Vorschlagenden nicht weiter verfolgt wurden und bei denen folglich auch keine ausgearbeiteten Bewerbungen eingingen. Wie soll mit künftigen Bewerbungen, die nach dem 30. November 2013 eingereicht wurden /werden, verfahren werden? (Beispielsweise hinsichtlich Bewerbungsfristen oder sonstigen Aufnahme- und Bewerbungskriterien) Zu Frage 2: Die Beschlussfassung zu den Modalitäten für den 2. Auswahlzyklus 2015-2016 / UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (IKE) wurden im Rahmen der 348.KMK am 11.12.2014 in Berlin mit folgendem Ergebnis beraten. Die Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigt die Auswahlempfehlungen des ehrenamtlichen Expertenkommitees für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und für die Nominierung an die UNESCO. Der Generalsekretär der KMK wurde gebeten, die Bescheide an die Antragsteller gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Expertenkommitees Immaterielles Kulturerbe (DUK) auszufertigen und deren zeitnahe Benachrichtigung sicherzustellen. Die Länder erhalten Durchschriften. Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die KMK stimmt dem Vorschlag zur Gestaltung des künftigen KMK-Verfahrens zu. Gemäß Beschluss der KMK leisten die Länder ihren Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens durch eine Vorschlagsliste der Kultusministerkonferenz, die durch ein ländereinheitliches Nominierungsverfahren erzielt wird. Die fachliche Bewertung der KMK-Vorschlagsliste erfolgt durch ein unabhängiges Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK), welches Auswahlempfehlungen für die Aufnahme von Bewerbungen in das bundesweite Verzeichnis, in das Register Guter Praxisbeispiele sowie zur Weiterleitung an die UNESCO ausspricht. Ab dem 2. Auswahlverfahren erfolgt die Auswahl der an die UNESCO weiterzuleitenden Nominierungen aus dem gesamten Bestand des bundesweiten Verzeichnisses einschließlich der durch frühere Auswahlverfahren aufgenommenen Eintragungen. Für die künftigen Bewerbungsverfahren sind zweijährige Zyklen vorgesehen. Danach beginnt der 2. Auswahlzyklus im März 2015 und endet mit der Bestätigung der Auswahlvorschläge des IKE-Expertenkomitees durch KMK und BKM im Dezember 2016 bzw. mit der Nominierung an die UNESCO Ende März 2017. Jedes Land kann pro Auswahlverfahren max. 4 Anträge an das Sekretariat der KMK weiterleiten, diese 4 Nominierungen können optional landesspezifische, länderübergreifende oder Bewerbungen für das Register Guter Praxisbeispiele umfassen. Nach welchen Kriterien hat das Saarland nach der ersten Ausschreibungsrunde in Deutschland eine Vorauswahl für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis getroffen, welches Entscheidungsgremium trifft diese Vorauswahl und aus welchen Entscheidungsträgern setzt sich das Gremium zusammen ? Zu Frage 3: Die formale Überprüfung des eingegangenen Antrags auf Vollständigkeit aller Bewerbungsunterlagen erfolgte durch das zuständige Fachreferat des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) Die inhaltliche Evaluierung erfolgte durch die Experten der Fachebene des zuständigen Ministeriums Wie viele Vorschläge wurden seit dem 9. Juli 2013 zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis an die Kultusministerkonferenz übermittelt und um welche Vorschläge und Antragsteller handelt es sich hierbei konkret? Zu Frage 4: Es gab eine saarländische Bewerbung: Der Handschriftliche Brief (s.o.). Bundesweit wurden 60 Bewerbungen eingereicht. Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie viele saarländische Vorschläge wurden seit dem 9. Juli 2013 abschließend in das bundesweite Verzeichnis übernommen und um welche Vorschläge und Antragsteller handelt es sich hierbei konkret? Zu Frage 5: Es gab eine saarländische Bewerbung: Der Handschriftliche Brief (s.o.). Die bundesweite Verzeichnisliste der deutschen UNESCO-Kommission (DUK) ist unter http://www.unesco.de/9093.html veröffentlicht. Inwiefern bewirbt bzw. fördert die Landesregierung das Verzeichnis der immateriellen Kulturgüter und unterstützt damit aktiv die Bekanntheit eines solchen Verzeichnisses innerhalb der Bevölkerung sowie gleichzeitig die Bereitschaft, eigene Vorschläge einzureichen? Zu Frage 6: Das Ministerium für Bildung und Kultur veröffentlicht auf den Seiten des Kulturportals http://www.saarland.de/123818.htm die Bewerbungsunterlagen und den Link zur bundesweiten Verzeichnis der UNESCO. Welche Werbebroschüren, Info-Webseiten oder sonstige Werbemaßnahmen stellt die saarländische Landesregierung im Einzelnen konkret bereit? Internetseite mit Infotext und Downloadmöglichkeit aller Bewerbungsunterlagen: http://www.saarland.de/107231.htm / s. Anlage 1 (bis einschließlich 30.11.13 – Ende der Bewerbungsfrist – war diese Meldung auf den Startseiten des Ministeriumsportals und des Themenportals Kultur an vorderster Stelle platziert) Einzelgespräche mit Vertretern der wichtigsten saarländischen Verbände im Kulturbereich Informationsprogramm E-Mail (Mitte September 2013) an die saarländischen Kulturträger und –akteure (mit Infotext und Anlage der Bewerbungsunterlagen) Wenn die Landesregierung das Projekt nicht bewirbt, mit welcher Begründung sieht sie von einer Bewerbung oder Bekanntmachung des Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes in Deutschland ab? Für den zweiten Auswahlzyklus sind die identischen Informationsmaßnahmen vorgesehen . Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Anlage 1 Kultur Immaterielles Kulturerbe der UNESCO/ Meldung saarländischer Beiträge 24.09.2013 - Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention beigetreten. Schrittweise wird jetzt ein Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erstellt. Die Formen immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neu gestaltet. Zu den Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Damit das weltweit vorhandene traditionelle Wissen und Können erhalten bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention, die 2006 in Kraft trat, beigetreten. In drei Listen wird die Vielfalt lebendiger kultureller Ausdrucksformen erfasst: Die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" soll die Vielfalt der immateriellen Kulturformen anhand ausgewählter Beispiele aus allen Weltregionen sichtbar machen Mit der "Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes " macht die UNESCO auf vom Aussterben bedrohte Kulturformen aufmerksam . In das "Register guter Praxisbeispiele" werden Projekte und Aktivitäten aufgenommen , die modellhaft die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens widerspiegeln . Auf den drei Listen des IKE sind mehr als 290 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen verzeichnet, darunter der spanische Flamenco, die japanische Puppentheatertradition , die Mariachi-Musik aus Mexiko oder das Frühjahrsfest Nowruz, das in zentralasiatischen Staaten von Aserbaidschan bis Pakistan gefeiert wird. Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes zu erstellen und damit langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das bundesweite Verzeichnis soll dabei jährlich erweitert werden. Das Saarland betreffende Vorschläge für die Aufnahme in das deutschlandweite Verzeichnis können bis zum 30. November 2013 beim Ministerium für Bildung und Kultur eingereicht werden (Infomaterialien und Anmeldeformular zum Download am Textende ). Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie auf den Seiten der deutschen UNESCO- Kommission: www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html . Drucksache 15/1313 (15/1169) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Anhand eines Kriterienkatalogs, der von der Kulturministerkonferenz verabschiedet wurde, wird unter den Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen, da im ersten Schritt maximal 2 Vorschläge pro Land eingebracht werden können. Für jede Bewerbung sind seitens der Antragsteller 2 Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben von maximal 2 DinA-4 Seiten zu erbringen. Bewerbung um Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland - Downloads Allgemeine Informationen zur Bewerbung Bewerbungsformular zur Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Deutschland Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes: Aufnahmekriterien Liste der Ansprechpartner/innen in den Ländern Informationsblatt für Verfasser von Gutachten