LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/133 (14/104) 26.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: Meerwasserfischzuchtanlage Völklingen Wie hat die Stadt Völklingen den Bau der Meerwasserfischzuchtanlage gegenüber der Landesregierung begründet? Zu Frage 1: Die Mittelstadt Völklingen begründete ihr Engagement an dem Bau und Betrieb der in der geplanten Form für Deutschland innovativen Aquakulturanlage im Wesentlichen mit dem Ziel, im Rahmen der Anstrengungen zur Bewältigung des Strukturwandels das ehemalige Kokereigelände einer sinnvollen Nachfolgenutzung zuzuführen und hierdurch zugleich Arbeitsplätze zu schaffen. Im Zusammenspiel mit der ebenfalls geplanten Biogasanlage werde eine äußerst hohe Energieeffizienz erreicht und unter anderem auch damit ein wirtschaftlicher Betrieb garantiert. Mit der „International Fish Farming Technology GmbH“, die sich an dem Unternehmen mit 10 v. H. beteilige, sei ein privater Partner gefunden worden, der aufgrund langjähriger internationaler Forschungs - und Entwicklungstätigkeiten über das entsprechende Know-how verfüge, Meeresfische in geschlossenen Marikultur-Kreislaufanlagen zu züchten und zu vermarkten . Des Weiteren soll der Betrieb der Anlage durch universitäre Forschungsvorhaben begleitet werden. Welche Stellungnahme hat die Kommunalaufsichtsbehörde zu dem Antrag der Stadt Völklingen abgegeben? Zu Frage 2: Die Mittelstadt Völklingen hat mit Schreiben vom 23. Mai 2007 die Entscheidung des Stadtrates vom 20. März 2007 über die mittelbare Beteiligung der Mittelstadt an der zu gründenden Gesellschaft „Operative Fischzucht Völklingen GmbH“ dem Ministerium für Inneres und Sport als zu diesem Zeitpunkt zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 118 KSVG angezeigt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Anzeige zur Kenntnis genommen. Ausgegeben: 26.03.2010 (16.02.2010) Drucksache 14/134 (14/105) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wurde das überwiegende öffentliche Interesse für den Betrieb der Meerwasserfischzuchtanlage in Völklingen gem. § 118 KSVG durch die Landesregierung bejaht? Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft und des Ministeriums für Inneres und Europa? Hat die Landesregierung von der Möglichkeit des neuen § 118 Abs. 2 KSVG Gebrauch gemacht, die Befreiung der Stadt Völklingen von den Voraussetzungen des § 108 KSVG mit Bedingungen und/oder Auflagen zu verbinden? Wenn ja, welche ? Zu den Fragen 3 und 4: Die Mittelstadt Völklingen hat keinen Antrag nach § 118 Abs. 2 KSVG bei der Kommunalaufsichtsbehörde gestellt. Wie hoch ist das Investitionsvolumen, das für die Errichtung der Meerwasserfischzuchtanlage aufgebracht werden muss und wie werden diese finanziert (Falls eine Mischfinanzierung vorgesehen ist, bitte Anteile, die aus Eigenmittelfinanzierung bzw. Fremdfinanzierung beruhen, angeben.) Haben sich die Investitionskosten gegenüber der Planung bis heute verändert? Wenn ja, wie stellt sich das Investitionsvolumen derzeit dar? Wie hoch soll das Stammkapital der Gesellschaft sein, die die Meerwasserfischzuchtanlage betreibt und wie hoch ist der jeweilige Anteil der Kapitalgeber ? Wie ist eine eventuelle Ausstiegsklausel in dem Vertrag mit dem/den privaten Investor/en gestaltet ? Wer übernimmt dabei die finanziellen Risiken einer Abwicklung der Gesellschaft? Wie hoch sind voraussichtlich die laufenden Kosten , die für den Betrieb der Meerwasserfischzuchtanlage aufgebracht werden müssen? Wann soll die Meerwasserfischzuchtanlage voraussichtlich die Gewinnschwelle erreichen und wie sollen die bis dahin notwendigen Betriebskostenzuschüsse finanziert werden? - 2 - Drucksache 14/134 (14/105) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Zu den Fragen 5 bis 10: Die Fragen beziehen sich auf Finanzierung und Geschäftstätigkeit der Meeresfischzucht Völklingen GmbH, die als Gesellschaft des privaten Rechts nicht der Kommunalaufsicht unterliegt. Neben den bisher der Öffentlichkeit bereits zugänglichen Informationen verfügt die Landesregierung hierzu über keine aktuellen Erkenntnisse. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die im gemeinsamen Registerportal der Länder (www.registerportal.de) und beim elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) einsehbaren Unterlagen sowie auf die in den Medien anlässlich des Richtfestes am 26. August 2009 erfolgte Berichterstattung. Wie stellen sich die Kosten der Professur dar, die zur wissenschaftlichen Begleitung der Anlage an der HTW eingerichtet wurde? (bitte Finanzierungsanteile eine Stiftung und der Hochschule sowie des Landes für die Professur, wissenschaftliches sowie verwaltungstechnisches Personal, Sachmittel, Kosten für Büro, Sekretariat etc.) Zu Frage 11: Für die wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung und des Betriebes der Meerwasserfischzuchtanlage ist eine Stiftungsprofessur eingerichtet worden, die zur Hälfte durch die Gewerbeansiedlungsgesellschaft Völklingen mbH und zur anderen Hälfte durch das Land auf eine Laufzeit von zunächst drei Jahren finanziert wird. Der Gesamtwert der Stiftungsvereinbarung beläuft sich auf die Gesamtzeit auf 450.000 Euro. Hierin enthalten sind das Gehalt des Professors, eines Mitarbeiters, einer halben Sekretärin , ein Versorgungslastenanteil sowie die erforderlichen Sachmittel. Die Stiftungsprofessur bewegt sich im Bereich „Verfahrenstechnik (Process Engineering)“, mithin einem der Studienschwerpunkte der Fachrichtung Maschinenbau, und fügt sich damit nahtlos in die Hochschulentwicklungsplanung zur Stärkung der Ingenieurwissenschaften an der HTW ein. - 3 -