LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/134 (14/105) 26.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Heiko Maas (SPD) betr.: Auf Bundesebene geplante Steuersenkungen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Anfrage des Abgeordneten Heiko Maas (SPD) wurde mit identischer Wortwahl auch im Land Nordrhein-Westfalen am 23. Februar 2010 von dem Abgeordneten Hans-Willi Körfges (SPD) gestellt (Landtags-Drucksache 14/10688). Wie steht die Landesregierung zu weiteren geplanten Steuersenkungen, die die Bundesregierung für diese Legislaturperiode angekündigt hat? Wird die Landesregierung weiteren Steuersenkungen zustimmen? Zu Frage 1: Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbart, insbesondere die unteren und mittleren Einkommensbezieher vorrangig zu entlasten und gleichzeitig den Mittelstandsbauch abzuflachen, indem der Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif umgebaut wird. Zahl und Verlauf der Stufen sollen dabei unter Berücksichtigung dieses Zieles neu entwickelt werden. Nach dem Koalitionsvertrag sollen die Neuerungen möglichst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die Beteiligten des Koalitionsvertrags vereinbarten zudem, dass alle beschriebenen Maßnahmen einem Finanzierungsvorbehalt unterliegen. Sowohl die inhaltliche Umsetzung der vg. Vereinbarung als auch der fiskalpolitsch mögliche Umfang von Steuerentlastungen unterliegen noch einer eingehenden Prüfung . Für die Höhe einer möglichen Entlastung wird dabei die Steuerschätzung im Mai 2010 eine erste wichtige Grundlage bieten. Eine Antwort auf die pauschale Ausgangsfrage zum jetzigen Zeitpunkt würde im Ergebnis die unabdingbare differenzierende Betrachtung jeder Steuerrechtsänderung außer Acht lassen und der vg. Prüfung unzulässigerweise vorgreifen. Ausgegeben: 26.03.2010 (24.02.2010) bitte wenden Drucksache 14/134 (14/105) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um damit einhergehende Steuerausfälle für die Kommunen zu kompensieren? Zu Frage 2: Entsprechende Vorkehrungen können faktisch erst bei Bekanntwerden der konkreten gesetzgeberischen Maßnahme und der damit einhergehenden Kosten- und Einnahmefolgenabschätzung getroffen werden. Die ersten Wirkungen sind - wie eingangs beschrieben - frühestens im Haushaltsjahr 2011 zu erwarten. Die Bundesregierung prüft laut Koalitionsvertrag im Rahmen einer Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen auch die Abschaffung der Gewerbesteuer und deren Ersatz durch kommunale Zuschläge zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer . Wird die Landesregierung einer Abschaffung der Gewerbesteuer zustimmen? Zu Frage 3: Die Frage der Abschaffung der Gewerbesteuer war bereits Thema einer Gemeindefinanzreformkommission . Das Ergebnis dieser Kommission führte zu Änderungen im Gefüge der Gewerbesteuer, nicht jedoch zu deren Abschaffung. Die Gründe für diese Korrektur und damit für die Nichtabschaffung fanden sich sowohl in den fachlichen Erwägungen als auch im ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Seite, die Gewerbesteuer als Realsteuer fortzuführen . Die nunmehr neu einberufene Kommission kam zu ihrer konstituierenden Sitzung am 4. März 2010 zusammen. Neben dem Bundesminister der Finanzen als Vorsitzender der Kommission gehören dieser vier Länderfinanzminister (je zwei A- und zwei B- Länder) sowie Vertreter der Innenminister der Länder, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesminister des Innern sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie an. Die Kommission wird insbesondere die Probleme der Einführung eines Gemeindezuschlags zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf ihre Aktualität hin zu prüfen, Lösungsansätze zu erarbeiten und Alternativen vorzustellen haben. Erst auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse wird realitätsgerecht über die Abschaffung der Gewerbesteuer und die damit einher gehenden finanziellen Folgen im Gefüge der Steuerertragshoheiten entschieden werden können. - 2 -