LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/135 (14/106) 26.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Heiko Maas (SPD) betr.: Druckaufträge der Landesregierung – Verschwendung von Steuergeldern Vorbemerkung des Fragestellers: „Aus einer Information des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei geht hervor, dass sich die Landesregierung dazu entschlossen hat, Aufträge für den Druck von Visiten- und Empfehlungskarten in Zukunft an ein Privatunternehmen zu vergeben anstatt diese - wie bisher – z.B. von der JVA Saarbrücken erledigen zu lassen. Besonderns interessant ist, dass in der entsprechenden Information von Ministerpräsident und Staatskanzlei sogar darauf hingewiesen wird, dass die Auftragsvergabe an eine Fremddruckerei mit höheren Kosten verbunden sein wird.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung belässt, wo immer dies aus technischen und qualitativen Gesichtspunkten möglich ist, Druckaufträge in Druckeinrichtungen des Landes, zum Beispiel bei der JVA. Die Druckerei der JVA ist seit Monaten aufgrund von zusätzlichen Aufträgen durch die Landesregierung voll ausgelastet. Kleinere Aufträge - wie bspw. Visitenkarten in überschaubarem Umfang - sind nur vergleichsweise kostenintensiv dort herstellbar, da im Einkauf schlechtere Konditionen bestehen. Aus diesem Grunde ist es aus Sicht der JVA-Druckerei unproblematisch, dass diese kleineren Aufträge an externe Druckereien vergeben werden. Durch die Verlagerung von Aufträgen auf die JVA-Druckerei hat die JVA Planungssicherheit über Aufträge und Auftragsvolumen erhalten. Im übrigen weist die Landesregierung darauf hin, dass Dritte (Betriebe, Behörden, Fraktionen ) ebenfalls die JVA-Werkstätten beauftragen dürfen. Ausgegeben: 26.03.2010 (24.02.2010) Drucksache 14/135 (14/106) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wer ist bisher – neben der JVA – für Druckaufträge des Landes zuständig gewesen? Zu Frage 1: Druckaufträge des Landes werden je nach Anforderungsprofil in landeseigenen Druckeinrichtungen (Landesamt für zentrale Dienste [LZD], ministeriumsinterne Druckeinrichtungen , JVA) oder in externen Druckereien abgewickelt. Welche Gründe hat die Landesregierung, Druckaufträge plötzlich auszulagern und an ein Privatunternehmen zu vergeben? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat ihre an Wirtschaftlichkeit, Qualität und sozialer Verantwortung ausgerichtete Strategie nicht geändert. In dem vom Fragesteller aufgeworfenen Fall wurde die JVA wegen Erledigung eines Druckauftrages von Visitenkarten, Empfehlungskarten sowie Geschäftspapieren angefragt. Von Seiten der JVA wurde seinerzeit darauf verwiesen, dass eine kosteneffiziente Auslastung der Druckerei nur bei entsprechenden Bestellmengen gewährleistet ist, dies beim Druck von Einzel- Visitenkarten in der Regel jedoch nicht erreicht werde und somit das Interesse an einem generellen Auftrag zum Druck von Visitenkarten eher gering sei. Der Druck von Geschäftspapieren verblieb in der JVA. Hintergrund für die Anfrage an die JVA war, dass die Qualität der bis dahin in der Hausdruckerei des LZD gedruckten Visitenkarten zunehmend moniert wurde und beidseitig zu bedruckende Karten auf Grund nicht vorhandener Technik bereits fremd vergeben werden mussten. Nach Rücksprache mit dem LZD und im Einvernehmen mit diesem wurde entschieden, den Druck der Visitenkarten unter für Offset-Druck ausgestatteten privaten saarländischen Druckereien erledigen zu lassen. Den Zuschlag erhielt das Unternehmen mit dem kostengünstigsten Angebot. Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Landesregierung eine Verlagerung dieser Aufträge von der JVA in eine Fremddruckerei auf die JVA und ggf. andere bisherige Druck-Dienstleister haben ? a) Wie bewertet die Landesregierung die sozialen Auswirkungen dieser Maßnahme auf die JVA bzw. auf die in der JVA mit dem Druck bisher befassten Menschen? b) Wird die JVA bzw. werden die in der JVA mit dem Druck bisher befassten Menschen nun mit anderen Aufträgen bedacht? Wenn ja, mit welchen? Zu Frage 3: Im Gegensatz zur Auffassung des Fragestellers hat keine Verlagerung weg von der JVA stattgefunden, da der Druck von Geschäftspapieren nach wie vor dort stattfindet. - 2 - Drucksache 14/135 (14/106) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - zu a) Da das Druckvolumen der JVA durch die Fremdvergabe der Visiten- und Empfehlungskarten nicht berührt ist, ergeben sich auch keine sozialen Auswirkungen auf die JVA und der darin mit dem Druck befassten Menschen. zu b) Die Landesregierung prüft grundsätzlich vor jeder Fremdvergabe, ob eine Vergabe an Druckeinrichtungen des Landes, insbesondere die JVA, geboten und möglich sind. Dabei handelt es sich um eine Einzelfall-Prüfung, sodass derzeit nicht vorausgesagt werden kann, welche Aufträge im Einzelnen an Druckerei-Einrichtungen des Landes vergeben werden können. Wie rechtfertigt die Landesregierung, dass es im Zuge der Verlagerung der Drucktätigkeit auf ein Privatunternehmen zu höheren Kosten kommt? a) Wer trägt diese höheren Kosten? b) Welche Auswirkungen hat dies auf den Landeshaushalt ? c) Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang den Umgang mit den Steuergeldern der Saarländerinnen und Saarländer? d) Wie stellen sich nach Auffassung der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerungen der Landesregierung bzgl. der Haushaltsnotlage des Landes dar? Zu Frage 4: Der Kostenanteil durch den Druck von Visiten- und Empfehlungskarten am Gesamthaushalt ist verschwindend gering. Es sind keine Mehrkosten bezifferbar. Auf wessen Initiative innerhalb der CDU/FDP/ Grüne-Koalition ist es zu dieser Privatisierung gekommen ? D.h. wer hat diese Verlagerung „gewünscht “, wie es in der Information heißt? Zu Frage 5: Es gibt keine „Initiative“ zu diesem Punkt; die Auswahlentscheidung wird im konkreten Fall stets nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Qualität und sozialer Verantwortung getroffen. - 3 - betr.: Druckaufträge der Landesregierung – Verschwendung von Steuergeldern