LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/136 (14/108) 26.03.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung zu der Anfrage betreffend Förderschulen Lernen – UN-Behindertenkonvention [Drucksache 14/98 (14/14)] Frage 7 wurde nicht beantwortet: Wie sieht der Zeitplan aus, aus dem hervorgeht, wann der Rechtsanspruch nach der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt ist? Zu Frage 1: Die Landesregierung möchte die inklusive Unterrichtung stärken und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben. Zurzeit prüft das Ministerium für Bildung, welche rechtlichen Schritte unternommen werden müssen, um ein echtes Elternwahlrecht zwischen Regelschule und Förderschule zur Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erhalten. Da vielfältige Faktoren bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet werden müssen, kann eine exakte zeitliche Vorhersage zur Umsetzung nicht gegeben werden. Daher verzichtet die Landesregierung auch auf einen Zeitplan zur Umsetzung. Ist es richtig, dass die Landesregierung in der Antwort, Drucksache 14/98, bestätigt, dass ein Ziel der Erhalt der Förderschulen ist, auch aller Förderschulen L? Zu Frage 2: Ein Hauptanliegen der saarländischen Landesregierung ist es, für jeden Schüler und für jede Schülerin eine seinen bzw. ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten angemessene Beschulung an einem geeigneten Ort bereitzustellen. Die Förderschulen leisten hierzu einen dauerhaft wichtigen Beitrag. Ausgegeben: 26.03.2010 (26.02.2010) bitte wenden Drucksache 14/136 (14/108) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Auch die Förderschulen Lernen sind Teil dieses erhaltenswerten Systems. Durch die Änderungen in der Schullandschaft bei gleichzeitigem Rückgang der Schülerzahlen ist jedoch nicht vorhersagbar, ob alle Förderschulen Lernen bestehen bleiben. - 2 -