LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/145 (14/112) 19.04.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Eugen Roth (SPD) Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD) und Ulrich Commerçon (SPD) betr.: Stand zum Abruf der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Programmplanung 2000 - 2006 Vorbemerkung der Fragesteller: „Ende Juni 2007 wurde die neue Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingeläutet. In der abgelaufenen Programmplanungsperiode 2000 - 2006 hat die Europäische Kommission dem Saarland das Ziel-2- Programm bewilligt. Im Rahmen dieser Planung bewilligte die Europäische Gemeinschaft 178.567.000 Euro. Davon fließen 136.564.000 Euro aus dem EFRE und 42.003.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS) (Angaben der Europäischen Kommission). Die jeweilige Jahresrate muss nach Ablauf des zweiten Jahres nach Zuteilung verausgabt sein (so genannte ‚n+2’- Regelung) und der Zahlungsantrag muss zur Rückerstattung bei der EU-Kommission vorliegen.“ Der letzte Termin für die Entscheidung der Zuschussfähigkeit der Ausgaben ist laut Europäischer Kommission der 31. Dezember 2008. Konnte die Landesregierung diesen Termin einhalten? Wenn nein, warum nicht? Ausgegeben: 19.04.2010 (04.03.2010) Drucksache 14/145 (14/112) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Musste die Landesregierung nach Art. 30 Abs. 2 der Verordnung EG Nr. 1260/1999 eine Verlängerung der Frist für die Zuschussfähigkeit beantragen ? Wenn ja, wie viele Einzelverlängerungen wurden beantragt? Mit welcher Begründung? Wie wirkt sich diese Verlängerung auf die Erstellung eines Abschlussberichts aus? Zu den Fragen 1 und 2: Die Entscheidung der Kommission vom 22.03.2001 zur Genehmigung des Ziel-2- Programms 2000 – 2006 sah als Endtermin für die Förderfähigkeit der Ausgaben den 31.12.2008 vor. Aufgrund der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Kommission auf der Grundlage von Art. 30 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1260/1999 die Verlängerung des Endtermins für die Ziel 2 Programme bis zum 30.06.2009 angeboten. Von dieser Möglichkeit haben neben dem Saarland 13 weitere Bundesländer Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurde diese Option auch für eine Vielzahl von Gemeinschaftsinitiativen genutzt und z.B. von URBAN und LEADER umgesetzt. Für URBAN Saarbrücken wurde die Verlängerung ebenfalls beantragt . Die Kommission hat die Verlängerung für alle Programme global mit Entscheidung vom 18.02.2009 genehmigt. Die Verlängerung um ein halbes Jahr ermöglichte dem Saarland insbesondere im Bereich der kommunalen Infrastrukturförderung die vollständige Ausfinanzierung begonnener und noch nicht abgeschlossener Projekte. Dadurch konnten dem Saarland EF- RE-Mittel gesichert werden, die bei einem früheren Endtermin durch Landesmittel hätten ersetzt werden müssen. Die Verlängerung des Endtermins für die Förderfähigkeit von Ausgaben hat Auswirkungen auf den Abschluss der Förderperiode. Die Abschlussunterlagen sind 15 Monate nach dem Endtermin 30.06.2009 der Kommission vorzulegen. Das Saarland hat dadurch also 6 Monate zusätzlich Zeit gewonnen. Hat die Landesregierung alle Abschlussunterlagen bisher fristgerecht eingereicht? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Die Abschlussunterlagen, bestehend aus dem Abschlussbericht, dem Schlusszahlungsantrag und dem Abschlussvermerk der Prüfbehörde, wurden noch nicht eingereicht . Sie sind der Kommission bis spätestens 30.09.2010 vorzulegen. Sind der Landesregierung durch die verspätete Einrichtung der Abschlussberichte negative Konsequenzen , wie zum Beispiel eine Aufhebung der Mittelbindung oder Sanktionszahlungen entstanden ? Zu Frage 4: Es ist zu keiner Verspätung bei der Einreichung der Abschlussberichte gekommen. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. - 2 - Drucksache 14/145 (14/112) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wann rechnet die Landesregierung damit, einen Fonds-Schlussbericht sowie einen Programm- Schlussbericht zu erstellen? Zu Frage 5: Es gibt nur einen Abschlussbericht für das Ziel-2-Programm 2000 – 2006. Eine Unterscheidung zwischen Fonds-Schlussbericht und Programm-Schlussbericht kennen die von der Kommission vorgegebenen Abschlussleitlinien nicht. Wie bereits erwähnt, müssen die Abschlussunterlagen bis spätestens 30.09.2010 in Brüssel sein. Es ist geplant, den Abschlussbericht bis spätestens Mitte / Ende August dem Begleitausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertreter/innen der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Umwelt- und Gleichstellungsinstitutionen, der Landesverwaltung und der Kommunen. Vertreten sind: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft (EFRE- VB: Vorsitz und Sekretariat), Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr, Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten , Ministerium für Bildung, Saarländischer Städte- und Gemeindetag, Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände e. V. (VSU), Industrie- und Handelskammer Saarland (IHK), Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), Arbeitskammer des Saarlandes (AK), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB-Saar), Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Frauenrat Saarland, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Rheinland- Pfalz/Saarland. Werden diese Berichte dem Landtag vorgestellt? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Es ist nicht vorgesehen, den Abschlussbericht dem Landtag vorzulegen. Es ist beabsichtigt , die Endfassung des Abschlussberichts im Internet auf der Seite Strukturfondsförderung zu veröffentlichen und somit für jede interessierte Bürgerin und jeden interessierten Bürger einsehbar zu machen. Nicht veröffentlicht wird die Projektliste. Sie enthält eine Vielzahl von Daten, angefangen über den konkreten Zuwendungsempfänger , die Bezeichnung des Projekts, das Jahr der Bewilligung, die Höhe der tatsächlich bewilligten und ausgezahlten Beträge, Daten von durchgeführten Projektprüfungen, usw., die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden (siehe dazu Beantwortung der Frage 7 b) und Frage 10). Welche Maßnahmen sind bis zum Zeitpunkt des Abschlusses a) nicht abgeschlossen oder nicht operationell? Bitte auch mit der Angabe, ob diese Maßnahmen in der Programmplanung 2007 - 2013 aus Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden . - 3 - Drucksache 14/145 (14/112) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - b) aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsverfahren ausgesetzt? Und warum? Zu Frage 7: a) Die EFRE-Verwaltungsbehörde geht davon aus, dass bis zur endgültigen Fertigstellung der Abschlussunterlagen und Genehmigung durch den Begleitausschuss alle geförderten Projekte abgeschlossen sind. Eine programmüberschreitende Förderung eines Projektes ist aus EU-rechtlichen Gründen nicht zulässig. Projekte müssen eindeutig einer Förderperiode von der Antragsstellung über die Bewilligung bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung und dem Abschlussbescheid zugeordnet werden können. b) Projekte, die mit einem Rechts- oder Verwaltungsverfahren überzogen sind, können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden, weil die Weitergabe dieser Daten Rückschlüsse auf persönliche und/oder sachliche Verhältnisse von natürlichen Personen zulassen würde und damit personenbezogene Daten offenbart würden. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ist nach dem Saarländischen Datenschutzgesetz nicht zulässig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Weitergabe nur mittelbar Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt. Ausgenommen hiervon sind geförderte Zuwendungsempfänger, die sich in Insolvenz befinden, da Insolvenzen ohnehin öffentlich bekannt gemacht werden. Exakte Informationen hierzu liegen der EF- RE-Verwaltungsbehörde zzt. noch nicht vor. Wie sieht der vorläufige Finanzabschlussbericht für den Abruf der Mittel aus für die Schwerpunktbereiche : 1. Moderne Infrastrukturen – leistungsfähige Wirtschaft, 2. Umbau der Wirtschaft: Alternativen zu Kohle und Stahl, 3. Lebenswerte Stadtstrukturen, 4. Unterstützung von Übergangsgebieten, 5. Technische Hilfe? Bitte die Zahlen aufschlüsseln nach Mittel laut Finanzplan , bewilligte Mittel bis 31.12.2009, ausgezahlte Mittel bis 31.12.2010. Zu Frage 8: Einen vorläufigen Finanzabschlussbericht gibt es nicht. Der Finanzabschluss für die Förderperiode 2000 – 2006 ist ein integraler Bestandteil des Gesamtabschlusses und mündet in den Schlusszahlungsantrag, der Teil der Abschlussunterlagen ist. Bewilligungen waren bis 30.06.2009 möglich. Bewilligungen nach dem 30.06.2009 würden außerhalb des Endtermins für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben liegen. Auszahlungen sind praktisch bis spätestens zur Annahme des Abschlussberichts durch den Begleitausschuss noch möglich. - 4 - Drucksache 14/145 (14/112) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - EFRE-Mitteln lt. genehmigter Finanzplanung vom 26.01.2009 (EUR) 1. Moderne Infrastruktur – leistungsfähige Wirtschaft EFRE 85.179.380 EFRE 17.323.009 2. Umbau der Wirtschaft: Alternativen zu Kohle und Stahl ESF 21.849.958 EFRE 15.893.000 3. Lebenswerte Stadtstrukturen ESF 19.347.042 4. Unterstützung von Übergangsgebieten EFRE 10.553.000 EFRE 1.455.000 5. Technische Hilfe ESF 806.000 EFRE 130.403.389 Gesamtsumme ESF 42.003.000 Wie hat sich die Mittelzuweisung aus dem EFRE für die Programmperiode 1994 bis 1999, 2000 bis 2006, sowie 2007 bis 2013 entwickelt? Bitte auflisten Mio. Euro sowie prozentuale Veränderung von einer Programmperiode zur anderen. Wie erklärt sich die Landesregierung den Rückgang von Finanzmitteln . Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um den Verlust zu verhindern? Zu Frage 9: Entwicklung des EFRE-Programmvolumens* über die letzten drei Förderperioden (EUR) 1994 - 1996 33.893.538 Ziel 2 1994 - 1999 1997 - 1999 40.909.496 74.803.034 Ziel 2 2000 - 2006 130.403.389 RWB 2007 - 2013 197.512.437 * EFRE-Programmvolumen im Rahmen der ursprünglichen Programmgenehmigungen durch die Kommission Ausgehend von der Förderperiode 94 – 99 hat sich das EFRE-Volumen für die Periode 00 – 06 um 74,33 % erhöht und ausgehend von der Periode 00 – 06 hat sich das EF- RE-Volumen für die Periode 07 –13 um 51,46 % erhöht. Welche Unternehmen, Institutionen und Kommunen profitierten in den einzelnen Schwerpunktbereichen in der Programmperiode 2000 bis 2006 von der Mittelzuweisung? Bitte auch die Beträge auflisten. Zu Frage 10: Die Weitergabe dieser Daten würde Rückschlüsse auf persönliche und/oder sachliche Verhältnisse von natürlichen Personen zulassen und damit würden personenbezogene Daten offenbart. Die Weitergabe personenbezogener Daten ist nach dem Saarländischen Datenschutzgesetz nicht zulässig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Weitergabe nur mittelbar Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt. Ausgenommen hiervon sind Kommunen. Angaben dazu können aber erst nach Beendigung der Abschlussarbeiten (vgl. dazu unter Frage 5) gemacht werden. - 5 - Drucksache 14/145 (14/112) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Aus Gründen der Transparenz hat die EU-Kommission für die neue Förderperiode die Veröffentlichung gewisser Daten in ein sogenanntes Begünstigtenverzeichnis verpflichtend vorgeschrieben, das Verzeichnis ist online einzusehen unter http://www.saarland.de/dokumente/thema_strukturfondsfoerderung/Beguenstigtenverz eichnis_EFRE_SAARLAND0609b.pdf . Bei allen EFRE-kofinanzierten Zuwendungen der aktuellen Förderperiode wird daher von der EFRE-Verwaltungsbehörde vor der Gewährung einer Zuwendung das ausdrückliche Einverständnis des Zuwendungsempfängers für die Veröffentlichung der Daten eingeholt. In der Förderperiode 2000 - 2006 gab es weder ein entsprechendes Verzeichnis noch wurden bei den Zuwendungsempfängern irgendwelche Einverständniserklärungen eingeholt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen (siehe oben) kann die EFRE-Verwaltungsbehörde keine Angaben weitergeben. Stehen aus der Förderperiode 1994 bis 1999 – nach Prüfung seitens der EU – Rückforderungen für das Saarland an? Wenn ja, warum? Und wie hoch sind diese? Zu Frage 11: Für die Förderperiode 1994 - 1999 hat die EU-Kommission mit Entscheidung vom 13.11.2009 (Ziel 2-Programm Saarland) und Beschluss vom 18.12.2009 (RESIDER II Programm Saarland) festgestellt, dass ein ausgezahlter Betrag der EFRE-Beteiligung im Rahmen des EPPD Ziel 2 Programms Saarland in Höhe von 8.328.245,79 EUR und ein ausgezahlter Betrag der EFRE-Beteiligung im Rahmen des RESIDER II Programms Saarland in Höhe von 4.991.906,88 EUR an die Kommission zurückzuzahlen sei. Die EU-Kommission stützt diese Rückforderungen auf die Behauptung angeblicher Verwaltungsfehler unter anderem in den Bereichen programmüberschreitender Förderprojekte , Einnahmenberechnung und Vergaberecht. Das Saarland teilt im Einvernehmen mit dem Bund die Behauptungen der EU-Kommission nicht und hat deshalb zugestimmt, dass der Bund als formeller Kläger gegen die Rückforderungsentscheidungen jeweils Nichtigkeitsklage erhebt. Die Nichtigkeitsklagen wurden im Januar (Ziel 2) bzw. im März (RESIDER II) dieses Jahres fristgerecht beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. - 6 - betr.: Stand zum Abruf der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Programmplanung 2000 - 2006