LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/151 (14/127) 28.04.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Freisetzung von Amflora Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die EU-Kommission hat die Gen-Kartoffel Amflora genehmigt. Die Zulassung erstreckt sich auf den Anbau und die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln. Amflora ist die erste genmanipulierte Pflanze, die seit 1998 in der EU zugelassen wird. Die FDP hat die Förderung der Gen-Kartoffel in Deutschland sogar in den Koalitionsvertrag schreiben lassen. Der Verbraucherschutzminister des Saarlandes gehört der FDP an.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Durch Beschluss der EU-Kommission vom 02. März 2010 (ABl. L 53 vom 4.03.2010, S. 11) wurde das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora zum Anbau oder für industrielle Zwecke zugelassen. Ebenfalls durch Beschluss der EU-Kommission vom 02. März 2010 (ABl. L 53 vom 4.03.2010, S. 15) werden Futtermittel , die aus der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora gewonnen werden (Pulpe aus der Stärkeherstellung), sowie Lebens- und Futtermittel, die die gentechnisch veränderte Kartoffelsorte Amflora mit einem zufälligen und technisch nicht vermeidbaren Vorhandensein von nicht mehr als 0,9 % enthalten, zugelassen. Eine generelle Verwendung in Lebens- und Futtermitteln ist nicht zugelassen. Die gentechnisch veränderte Kartoffelsorte Amflora wird in Deutschland in 2010 nur in Mecklenburg- Vorpommern angebaut. Ausgegeben: 28.04.2010 (15.03.2010) Drucksache 14/151 (14/127) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Zu den von der Fragestellerin angedeuteten Zuständigkeiten für den Vollzug der einschlägigen Rechtsnormen im Saarland kann aus Sicht der Landesregierung präzisiert werden, dass das Gentechnikrecht im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr angesiedelt ist, während Landwirtschaft im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und Verbraucherschutz im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz bearbeitet werden. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP auf Bundesebene angekündigte Förderung der Amflora-Kartoffel findet keine Entsprechung im Koalitionsvertrag auf Landesebene. CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben für das Saarland eine klare Ablehnung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen vereinbart. Österreich hat bereits angekündigt, dass es den Anbau der Amflora auf seinen Äckern nicht wünscht, Mecklenburg-Vorpommern hat sich ähnlich geäußert. Wie steht die saarländische Landesregierung dazu ? Zu Frage 1: Die saarländische Landesregierung lehnt den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass das Saarland als Region, die frei vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist, herausgestellt werden soll. Dazu soll bundes- und EU-weit die Möglichkeit geschaffen werden, das Saarland – in Übereinstimmung mit den Landnutzern – rechtsverbindlich zur „gentechnikfreien Zone“ zu erklären. Gibt es Alternativen zu Amflora als „Produzent“ von Amylopektin, andere Kartoffeln mit ähnlichen Eigenschaften? Wenn ja, welche? Zu Frage 2: Neuere Forschungsergebnisse zeigen, dass es alternative gentechnikfreie Methoden zur Erzeugung von Kartoffeln mit ähnlichen Eigenschaften wie die Amflora-Kartoffel gibt. Die Umweltorganisation Greenpeace berichtet auf ihrer deutschen Internetseite von zwei konventionell - also ohne Gentechnik - gezüchteten Kartoffelsorten, die wie die Amflora-Kartoffel einen hohen Amylopektin-Gehalt aufweisen. Eine Sorte wird vom Stärkehersteller Avebe unter der Markenbezeichnung Eliane geführt. Zu dieser bereits auf dem Markt eingeführten Sorte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 14.04.2008 auf die Kleine Anfrage „Zulassungsverfahren zur gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora der Firma BASF“ (Bundestags-Drucksache 16/8817) dass sie einen Amylopektion-Anteil von über 99 % aufweise und aus konventionell gezüchteten waxy- Kartoffeln stamme. Eine weitere Sorte geht aus einem gemeinsamen Projekt der Stärkehersteller Emsland Stärke und der Pflanzenzüchter Bioplant gemeinsam mit Forschern des Fraunhofer-Instituts für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie hervor . Nach einer Presseinformation der Fraunhofer Gesellschaft vom 8.12.2009 ist diese Kartoffel das erste durch Tilling (Targeting Induced Local Lesions In Genomes) gewonnene Produkt in Deutschland, das Marktreife erlangt hat. Laut Fraunhofer Gesellschaft wurden bereits 100 Tonnen der neuen Kartoffel, die ausschließlich die Stärke Amylopektin enthalten soll, im Herbst 2009 geerntet. - 2 - Drucksache 14/151 (14/127) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Da die Verwendung von Amflora im Futter und die Kontamination von Lebensmitteln mit bis zu 0,9 Prozent erlaubt ist, obwohl Wissenslücken bei der Risikobewertung bestehen, frage ich, wie die Probenahme beim Verdacht auf Vermischung von Speisekartoffeln mit Amflora erfolgen soll bzw. wie viele Kartoffeln für die Probenahme nötig sind, um eine aussagekräftige Analyse anfertigen zu können, und mit welchen Kosten ist je Probenahme und Analyse zu rechnen? Zu Frage 3: Eine Probenahme zur nachfolgenden Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Kartoffeln, wird, wenn erforderlich, in Übereinstimmung mit der Kommissionsempfehlung Nr. 2004/787/EG für eine technische Anleitung für Probenahme und Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen und von aus gentechnisch veränderten Organismen hergestelltem Material als Produkte oder in Produkten im Kontext der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 sowie der dort in Bezug genommenen ISO-Norm 2859 erfolgen. In letztgenannter internationaler Norm ist der Stichprobenumfang in Abhängigkeit von Losgröße und Fehlerquote (dies würde der Kontaminationsrate entsprechen) zu errechnen, so dass hier keine allgemeinen Angaben gemacht werden können. Jedenfalls kann der Stichprobenumfang leicht dreistellige Werte erreichen und überschreiten. Demzufolge wird eine Probenahme, wenn sie denn erforderlich werden sollte, sehr aufwändig sein, ohne dass jetzt konkrete Angaben gemacht werden können. Gebühren für eine einzelne Untersuchung können zur Zeit ebenfalls nicht genannt werden, weil im amtlichen Kontrolllabor noch keine Analysenmethode erarbeitet wurde. Details zu Schwierigkeiten bei der amtlichen Probennahme können erst genannt werden, nachdem solche tatsächlich beobachtet wurden. Lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung im Handel überhaupt eine belastbare/ gerichtsfeste Probenahme realisieren, und wie werden die Lebensmittelüberwachungsbehörden mit den möglichen Schwierigkeiten umgehen? Zu Frage 4: Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass zurzeit noch keine Angaben zu tatsächlich stattgehabten Kontaminationen vorliegen. Überdies ist davon auszugehen, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Beimengungen von gentechnisch veränderten AMFLORA-Kartoffeln vermutlich kleiner sein wird als bei anderen einschlägigen pflanzlichen Lebensmitteln, weil Auskreuzungen in andere Bestände bei dieser Pflanze weniger wahrscheinlich sind und weil für die AMFLORA-Kartoffel spezielle Transportund Vertriebswege vorgeschrieben sind, welche mögliche Kontaminationen besser als bei anderen Nutzpflanzen verhindern sollten. Wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Probeentnahme wird im Übrigen auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. - 3 - betr.: Freisetzung von Amflora