LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/199 (14/140) 09.06.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Kontrolle von Eiern Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bei Stichproben von Eiern festgestellt, dass bei 40 Prozent der Eier bei den Angaben des Handels zur Haltungsform und den Erzeugercodes getrickst oder geschlampt wird.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung kontrolliert die Vermarktungsnormen von Eiern entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier. Ausgeführt wird die Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier von der Landwirtschaftskammer für das Saarland. Kontrolliert werden die unter die o. a. Verordnung fallenden Erzeugnisse auf allen Stufen der Vermarktung. Sie erfolgen anhand von Stichproben sowie auf der Grundlage einer Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Art und der vermarkteten Mengen des betreffenden Betriebes sowie des früheren Verhaltens des Marktteilnehmers hinsichtlich der Einhaltung der Vermarktungsnormen für Eier. Die geforderte Risikoanalyse zur o. a. Verordnung ist durch das Ergebnis der Sitzung der AG Risikoanalyse am 28.11.2007 festgelegt worden und bezieht sich ausschließlich auf Erzeugerbetriebe von Legehennen. Eine konkrete Vorgabe für eine Kontrolle im Handel und auf Märkten besteht nicht. Sie erfolgt stichprobenartig. Deren Umfang und Zeitpunkt ist nicht festgelegt. Kontrollen werden wegen der verschiedenen Rechtsbereiche durch unterschiedliche Institutionen – Überwachung zu den Vermarktungsnormen von Eiern, Lebensmittelüberwachung , Veterinärwesen und Tiergesundheit – vorgenommen. Die zu kontrollierenden Betriebe und Unternehmen für die Vermarktungsnormen von Eiern werden in einem Kontrolljahr somit von verschiedenen Behörden vielfach besucht. Es besteht eine enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den dafür zuständigen Stellen. Ausgegeben: 09.06.2010 (06.04.2010) bitte wenden Drucksache 14/199 (14/140) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Da sich die Kontrolle auf alle Stufen der Vermarktung bezieht, werden dabei auch Wochenmärkte berücksichtigt. Eine rechtliche Vorgabe zum Termin und zur Anzahl dieser Kontrollen besteht, wie beschrieben, nicht. Sie erfolgen während des Kontrolljahrs stichprobenartig. In Bezug auf die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe und der Wochenmärkte im Saarland ergibt sich die Kontrollintensität in Abhängigkeit von der verfügbaren Kontrollkapazität. Sofern sich im Rahmen der behördlichen Kontrollen Auffälligkeiten ergeben, werden diese an die zuständige Stelle weitergeleitet. Dort erfolgt eine weitergehende Überprüfung und Beurteilung. Wie viele Kontrollen von Eiern fanden in 2010 statt a) in Supermärkten? b) auf Wochenmärkten? c) in Bioläden? Bitte Datum der Kontrollen und Ergebnisse sowie Anzahl mitteilen. Zu Frage 1: Zu den Vermarktungsnormen für Eier wurden im Jahr 2010 bereits 7 von insgesamt 28 Betrieben überprüft. Bei den Betrieben handelte es sich um Erzeugerbetriebe von Legehennen und Eierpackstellen. Weitere Kontrollen werden im Jahresverlauf stattfinden . Für die Kontrollen auf den weiteren Stufen der Vermarktung – Supermarkt, Wochenmarkt und Bioladen – werden Kontrollen entsprechend den Plänen der zuständigen Behörde in der Kalenderwoche 21 bis 22 stattfinden. Aus den anderen Kontrollbereichen – Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tiergesundheit – bestanden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Auffälligkeiten. Wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt und wie geahndet? Zu Frage 2: Das Ergebnis der – zu den Vermarktungsnormen für Eier – bisher durchgeführten Kontrollen war negativ. - 2 - betr.: Kontrolle von Eiern