LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/216 (14/169) 15.06.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) und Ulrich Commerçon (SPD) betr.: Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Dyskalkulie Vorbemerkung der Fragesteller: Im Saarland ist am 15. November 2009 die "Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens" in Kraft getreten. Diese Richtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Umgang mit "Lese- und/oder Rechtschreibförderung " und "Akute Leistungsschwächen im Lesen und/oder Rechtschreiben" – die Legasthenie. Nach der oben erwähnten Richtlinie können "Nachteilsausgleich und Abweichen von den Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung nur gewährt werden, wenn keine allgemeine Lernschwäche bzw. kein vermuteter Förderbedarf im Bereich des Lernens vorliegt , z. B. zusätzlich eine Leistungsschwäche in Mathematik (= unter "ausreichend" liegende Leistungen )". Vorbemerkung der Landesregierung: Die saarländischen "Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens" vom 15. November 2009 basieren auf dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 4.12.2003 i. d. F. vom 15.11.2007 „Grundsätze zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben oder im Rechnen“. Ausgegeben: 15.06.2010 (10.05.2010) Drucksache 14/216 (14/169) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wieso wurden bisher keine schulrechtlichen Regelungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Rechenstörungen (Dyskalkulie) getroffen ? Zu Frage 1: Der genannte Beschluss der Kultusministerkonferenz stellt fest, dass das Erscheinungsbild von besonderen Schwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern im Rechnen (Rechenstörungen ) mit einer Lese-Rechtschreibschwäche nicht gleichgesetzt werden kann. Folglich können auch bei der Leistungsbewertung Rechenstörungen nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden wie besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Vielmehr sind die pädagogischen Möglichkeiten in der Schule durch eine differenzierte Förderung auszuschöpfen . Neben der Tatsache, dass Ursache, Entstehung und Ausprägung der Rechenstörungen nicht hinreichend erforscht und abgesichert sind, müssen auch die Auswirkungen von Rechenstörungen auf schulische Leistungen gesehen werden. Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreibschwäche können ihre fachbezogenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in der Regel durch mündliche Beiträge in den Unterricht einbringen. Bei einer Berücksichtigung von Rechenstörungen wäre eine Notengebung hingegen im Fach Mathematik und in vielen Bereichen der naturwissenschaftlichen Fächer ohne Verletzung des Grundsatzes der gleichen Leistungsbewertung kaum möglich, da das Ergebnis verfehlter Rechenoperationen häufig dysfunktional und die fehlerhafte Rechenoperation nicht kompensierbar ist. Da Noten oder vergleichbare Formen der Leistungsbewertung für die Schullaufbahn, den Lebensweg und die Berufschancen maßgeblich sind, ist ein Verzicht auf die Bewertung von Rechenleistungen im Fach Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern nicht möglich. Wieso werden Kinder mit Dyskalkulie bei Prüfungen nicht gleichwertig behandelt wie Kinder mit Legasthenie? Zu Frage 2: Siehe Antwort zu Frage 1. Welchen Nachteilsausgleich und welche speziellen Fördermaßnahmen erhalten Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie an saarländischen Schulen? Zu Frage 3: Siehe auch Antwort zu Frage 1. Individuelles Fördern ist grundsätzlich Aufgabe eines jeden Unterrichts. Die Landesregierung ermöglicht besseres Lernen durch Erweiterung der Lern- und Übungszeit für die Grundschülerinnen und -schüler: Die Stundentafel der Grundschule wurde um insgesamt 13 Wochenstunden auf 102 Wochenstunden ab dem Schuljahr 2006/07 ausgeweitet . Der Förderunterricht wurde in der Stundentafel verankert, um eine möglichst frühe und differenzierte Förderung für alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (leistungsstarke und leistungsschwache) mit den Schwerpunkten Mathematik und Deutsch zu ermöglichen. Für die Lehrkräfte wurde die Handreichung „Fördern in der Grundschule“ entwickelt. - 2 - Drucksache 14/216 (14/169) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie werden Schulen im Saarland unterstützt, die von Kindern mit Dyskalkulie besucht werden? Bitte erläutern Sie entsprechende Unterstützungsangebote für Grundschulen, Gesamtschulen, Erweiterte Realschulen, Gymnasien sowie Berufsschulen . In welcher Weise werden Eltern beraten, deren Kinder Dyskalkulie haben? Bitte listen Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in jedem Landkreis auf. Zu Frage 4: Siehe auch Antwort zu Frage 1. Eltern und Schulen können sich zur Beratung an den schulpsychologischen Dienst der Landkreise, der Landeshauptstadt Saarbrücken oder des Regionalverbandes wenden. Das Landesinstitut für Pädagogik und Medien bietet entsprechende Fortbildungen an, wie z. B. „Diagnostizieren und Fördern: Anwenden der „Saarländischen Förderdiagnostik“ bei rechenschwachen Kindern“ oder „Herstellen der Materialien zur Testmappe der „Saarländischen Förderdiagnostik“ für rechenschwache Kinder in der Grundschule“. Werden in der LehrerInnenfortbildung Maßnahmen getroffen, die den Fachlehrern ermöglichen, Leseund Rechtschreibstörungen sowie Rechenstörungen zu erkennen und mit diesen umzugehen? Wenn ja, bitte erläutern Sie, wie dies umgesetzt wird. Wenn nein, warum werden hier keine Vorkehrungen getroffen? Zu Frage 5: Ja, siehe Antwort zu Frage 4. - 3 - betr.: Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Dyskalkulie