LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/217 (14/180) 15.06.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Schumacher (DIE LINKE.) betr.: Behördenpost bzw. Post-Mindestlohn Welche Unternehmen tragen die Behördenpost für die Landesbehörden aus? Zu Frage 1: Der Versand von Briefen aller Formate bis 1.000 g einschließlich nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben) sowie der behördeninterne Kurierdienst zwischen den posteinliefernden Stellen sowie die Postzustellungsaufträge und optional elektronische Postzustellungsaufträge werden von der Firma BS Saar-Mosel GmbH/saarriva, Untertürkheimer Straße 15, 66117 Saarbrücken, durchgeführt. Die Beförderung der Briefe ab einem Gewicht von 1.000 g, Päckchen und Pakete wird von der Deutschen Post AG – DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, Fritz Erler Straße 5, 53113 Bonn, wahrgenommen. Zum Leistungsgegenstand gehört neben der Paketbeförderung die Abholung der Paketpost bei den posteinliefernden Stellen. Wie hoch sind die Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost des Landes beauftragten Unternehmen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April? Zu Frage 2: Die Höhe der Löhne in den für die Zustellung von Behördenpost des Landes beauftragten Unternehmen ist hier nicht bekannt. Ausgegeben: 15.06.2010 (14.05.2010) bitte wenden Drucksache 14/217 (14/180) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Die Vergabe der unter 1.) aufgeführten Post- und Kurierdienstleistungen erfolgte entsprechend den Vorgaben des Vergaberechts im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung . Im Leistungsverzeichnis wurde die Aufgabenstellung genau spezifiziert. Darüber hinaus hatten die Bieter Ausführungen zu ihren Unternehmen und Geschäftsabläufen vorzulegen. Diese Unterlagen bildeten für den Auftraggeber eine wichtige Grundlage bei der Beurteilung der Frage, ob der jeweilige Bieter zur Auftragserbringung im geforderten Umfang und in der geforderten Qualität in der Lage ist. Zudem waren u. a. Nachweise zur Sozialversicherungspflicht, Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, Kopie der erteilten Postlizenzen vorzulegen. Der Postmindestlohn darf aus vergaberechtlicher Sicht nicht als Bewertungskriterium der Bewerber im Rahmen eines Vergabeverfahrens herangezogen werden. Der öffentliche Auftraggeber darf zwar gem. § 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zusätzliche auftragsbezogene, insbesondere soziale Anforderungen an den Auftraggeber stellen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen wie z. B. die Zugrundelegung eines Mindestlohnes kann der Auftraggeber nur mit Ermächtigung durch Bundes- oder Landesgesetz stellen . Eine solche Ermächtigung liegt nicht vor. Stellt die Landesregierung sicher, dass auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Post-Mindestlohn und dem Auslaufen des zugrunde liegenden Tarifvertrags Ende April ein Lohn von mindestens 9,80 Euro pro Stunde (West/Ost) gezahlt wird? Bitte Vorgehen begründen . Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Plant die Landesregierung Änderungen des Vergaberechtes , um die Zustellung von Behördenpost im Bundesland durch Dienstleister, welche den bisherigen Mindestlohn von 9,80 Euro pro Stunde (West/Ost?) unterlaufen, zu unterbinden? Zu Frage 4: Der Entwurf eines neuen saarländischen Vergabe- und Tariftreuegesetztes liegt bereits vor. In diesem wurden insbesondere auch Tariftreueregelungen für den Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommen. Bei der Formulierung der Regelungen wurde die Rechtsprechung des EuGH in Verbindung mit der in Art. 49 EG geregelten Dienstleistungsfreiheit sowie die in Artikel 9 Absatz 3 GG verankerte Tarifautonomie berücksichtigt und eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne festgeschrieben . Die hierdurch gesicherte Berücksichtigung der grundgesetzlich verankerten Tarifautonomie ist für die saarländische Landesregierung von großer Bedeutung. Die Tarifautonomie stellt ein unantastbares Gut dar, das zu Recht einen zentralen Stellenwert bei der Aufrechterhaltung der Wirtschaftsordnung unseres Landes einnimmt. - 2 - betr.: Behördenpost bzw. Post-Mindestlohn