LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/226 (14/182) 02.07.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dr. Magnus Jung (SPD) betr.: Aufkommen der Feuerschutzsteuer Vorbemerkung des Fragestellers: „Das Aufkommen und die Verteilung der Feuerschutzsteuer stellt für die Landkreise und den Regionalverband einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Finanzierung von Aufgaben im Brandschutz dar.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verteilung der Feuerschutzsteuer erfolgt im Saarland auf gesetzlicher Grundlage. Nach § 48 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) fließt das Aufkommen der Feuerschutzsteuer nach Abzug 1. des dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes zur Verfügung stehenden Betrags bis zur Höhe von bis zu 10 v.H. des Aufkommens, 2. der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und 3. eines dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten zur Förderung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5 v.H. des Steueraufkommens den Gemeindeverbänden nach einem vom Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten festzusetzenden Schlüssel für Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfe sowie zu deren Förderung in den Gemeinden zu. Welche Größenordnung hatte im Saarland in den Jahren 2005 bis 2009 das Aufkommen der Feuerschutzsteuer durch die Zuteilung des Bundes? Zu Frage 1: In den Jahren 2005 bis 2009 belief sich das Aufkommen der Feuerschutzsteuer im Saarland auf folgende Beträge: Ausgegeben: 02.07.2010 (18.05.2010) Drucksache 14/226 (14/182) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung Euro Euro Euro Euro Euro Aufkommen der Feuerschutzsteuer 3.844.679,35 3.884.668,16 4.322.515,75 3.820.886,38 4.106.657,16 Die Zuweisungen an die Gemeindeverbände richten sich nach dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer im Vorjahr. In welcher Höhe wurden von diesem Aufkommen in den Jahren 2005 bis 2009 sogenannte „Vorwegabzüge “ für das Land vorgenommen und für welche Bereiche wurden diese verwendet (Aufschlüsselung insgesamt und separat für die einzelnen Bereiche wie z.B. Katastrophenschutz, Zivilschutz usw.)? Wofür wurden die Mittel verwendet ? Zu Frage 2: Bei den in den Fragen 2 bis 4 angesprochenen „Vorwegabzügen“ handelt es sich um die Beträge, die nach § 48 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 SBKG vom Land bzw. vom Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten für die dort genannten Aufgabenbereiche vor Weitergabe an die Gemeindeverbände in Abzug gebracht werden. Bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 wird diese Untergliederung zu Grunde gelegt. Der Abzug für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes (§ 48 Abs. 2 Nr. 1 SBKG) wurde nach Inkrafttreten des SBKG zum 1. Januar 2007 erstmalig im Kalenderjahr 2007 auf der Basis der Ergebnisse des Jahres 2006 wirksam. Die entsprechenden Ausgaben (Ist-Zahlen) stellen sich in der Darstellung nach der Struktur des Haushaltsplans für die Jahre 2006 bis 2009 wie folgt dar: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung EURO EURO EURO EURO EURO Zivil- und Katastrophenschutz Aufwendungen für Zivilschutz Ausgaben Kap. 03 02 Titel 511 81 Geschäftsbedarf u. Kommuni- kation sowie Geräte pp. 1.351,64 1.220.87 295,33 249,24 532 81 Stabsrahmenübungen 138,84 146,92 Kap. 17 03 Titel 517 81 Bewirtschaftung der Grund- stücke, Gebäude u. Räume 7.940,90 8.818,17 11.765,45 9.065,20 518 81 Mieten u. Pachten für Grund- stücke, Gebäude und Räume 867,28 905,70 919,20 932,98 519 81 Unterhaltung der Gründstücke u. baulichen Anlagen 2.146,76 1.970,20 0,00 937,56 732 81 Baumaßnahmen 2.005,74 Aufwendungen für Zivilschutz insgesamt 14.312,32 12.914,94 13.118,82 11.331,90 - 2 - Drucksache 14/226 (14/182) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung EURO EURO EURO EURO EURO Aufwendungen für Katastrophenschutz Ausgaben Kap. 03 02 Titel 511 85 Geschäftsbedarf u. Kommuni- kation sowie Geräte pp. 39.826,81 50.093,92 35.001,72 23.090,60 526 85 Sachverständige, Gerichts- u. ähnl. Kosten... 2.811,98 4.541,41 3.669,49 532 85 Einsatz- u. Übungskosten 14.530,91 24.041,62 30.752,86 21.751,03 533 85 Aufwendungen für Schulungs- lehrgänge u. zusätzl. Aus- bildung 1.549,94 1.500,00 537 85 Aufträge an Dritte im Rahmen des DV-Einsatzes 10.045,60 8.396,64 8.396,64 8.396,64 811 85 Erwerb von Fahrzeugen 92.819,63 149.092,77 184.252,50 72.290,86 Kap. 17 03 Titel 517 85 Bewirtschaftung der Grund- stücke, Gebäude u. Räume 1.652,69 2.119,75 1.264,36 1.902,73 518 85 Mieten u. Pachten für Grund- stücke, Gebäude und Räume 24.011,84 30.373,94 28.810,22 47.723,09 519 85 Unterhaltung der Gründstücke u. baulichen Anlagen 122,67 684 85 Zuschüsse zur Unterhaltung u. Unterbringung von Fahrzeugen u. Geräten 1.460,28 1.460,28 812 85 Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen Aufwendungen für Katastrophenschutz insgesamt 184.347,76 268.390,90 294.569,65 180.447,11 Gesamtsumme Zivilschutz/Katastrophenschutz 198.660,08 281.305,84 307.688,47 191.779,01 In welcher Höhe wurden von diesem Aufkommen in den Jahren 2005 bis 2009 sogenannte „Vorwegabzüge “ für Personal- und Sachkosten der Landesverwaltung im Bereich Brandschutz und Technische Hilfe vorgenommen (Aufschlüsselung insgesamt und separat für die einzelnen Bereiche wie z.B. Brandschutz, Technische Hilfe, usw.)? Wofür wurden die Mittel verwendet? Wie viele Mitarbeiter wurden bezahlt? Zu Frage 3: Die dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten (§ 48 Abs. 2 Nr. 2 SBKG) umfassen einmal die Erstattungen für die Personalkosten für das Sachgebiet Brandschutz und Technische Hilfe des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten und zum anderen die Kosten der Landesfeuerwehrschule. Die Aufschlüsselung der Kosten (Ist-Zahlen) für die Bereiche entsprechend der Struktur des Haushaltsplans für die Jahre 2005 bis 2009 stellt sich wie folgt dar: - 3 - Drucksache 14/226 (14/182) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung EURO EURO EURO EURO EURO Sachgebiet Brandschutz im MfIE Ausgaben Kap. 03 17, Titel 981 01 Erstattungen für das Sachge- biet Brandschutz im MfIE 226.814,27 227.352,57 160.314,04 174.514,60 126.703,29 Feuerwehrschule Ausgaben Kap. 03 17, Titel 412 01 Aufwendungen f. ehrenamtlich Tätige 8.440,00 8.340,00 8.340,00 9.390,00 9.600,00 422 01 Dienstbezüge d. planmäßigen Beamten 238.604,00 247.615,74 252.485,66 260.769,71 352.513,05 425 01 Vergütungen der Angestellten 36.824,16 111.963,90 152.364,03 0 0 427 21 Aufwendungen f. nebenamtl./ nebenberufl. Tätige 58.956,78 71.935,97 82.945,26 79.433,86 88.406,69 428 01 Entgelte d. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,00 0,00 0,00 164.860,32 71.894,72 511 01 Geschäftsbedarf u. Kommuni- kation sowie Geräte... 18.913,00 12.411,32 19.930,60 16.952,42 21.826,67 511 02 Geräte, Ausstattungs- u. Aus- rüstungsgegenstände ... 44.824,60 82.001,23 50.304,07 61.539,45 81.511,00 511 61 Verbrauchsmittel f. DV-Anlagen und Geräte... 6.971,17 4.118,64 7.198,05 8.216,40 7.274,11 514 01 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen u. dergleichen 63.011,42 75.814,62 54.390,39 80.297,81 80.544,55 518 02 Mieten u. Pachten für Maschi- nen,Geräte u. Fahrzeuge 1.392,00 1.426,83 1.452,88 1.504,16 3.008,78 525 01 Aus und Fortbildung d. Bediensteten 12.949,48 17.353,20 24.967,14 49.419,92 31.453,39 527 01 Reisekostenvergütungen u. Entschädigungen für die Inan- spruchnahme priv. Fahrzeuge 1.309,00 0,00 591,13 531,15 522,65 532 25 Ehrungen verdienter Feuer- wehrmitglieder ... 8.126,01 8.364,96 4.539,44 9.818,70 5.875,03 533 01 Durchführung von Lehrgängen, Tagungen, Studienfahrten 298,84 519,34 204,88 3.027,35 187,51 537 61 Aufträge an Dritte im Rahmen des DV-Einsatzes 900,05 80,00 0,00 1.097,90 4.043,67 539 69 Vermischte Verwaltungsausg. 0,00 161,16 0,00 0,00 0,00 633 01 Erstattung d. Kosten f. Brand- meisterausbildung 20.508,79 20.508,79 0,00 20.508,79 0,00 633 02 Erstattung von Lohnausfällen für Lehrgangsteilnehmer.. 170.710,87 252.663,98 247.068,31 255.781,97 276.304,17 735 68 Ausbau der Feuerwehrschule 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 735 69 Sicherung u. Ergänzung des Übungsgeländes 0,00 134.055,93 -5.164,69 111.208,64 6.059,10 81101 Erwerb von Fahrzeugen 29.107,40 812 02 Geräte, Ausstattungs- und Aus- rüstungsgegenstände... 0,00 23.443,93 0,00 11.431,85 0,00 812 61 Erwerb von DV-Anlagen und Geräten, Ausstattung u. Ausrüstungsgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 9.363,15 Feuerwehrschule 919.554,44 1.300.132,11 1.061.931,19 1.320.305,00 1.206.198,93 - 4 - Drucksache 14/226 (14/182) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung EURO EURO EURO EURO EURO Ausgaben Kap. 17 03, Titel 517 85 Bewirtschaftung der Grund- stücke, Gebäude u. Räume 36.362,25 48.609,86 48.846,59 50.470,93 54.591,89 518 85 Mieten und Pachten für Gründ- stücke, Gebäude u. Räume 0,00 750,00 540,00 519 85 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.491,95 7.671,87 16.173,33 15.024,90 22.783,97 37.854,20 56.281,73 65.769,92 65.495,83 77.915,86 Einnahmen Kap. 03 17 Titel 119 69 Vermischte Einnahmen 5.342,00 111,00 0,00 16,00 973,10 132 01 Veräußerung von beweglichen Sachen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 231 01 Erstattung von Verwaltunsaus- gaben durch den Bund 3.140,28 1.570,14 1.570,14 1.570,14 1.570,14 233 02 Gebühren für Lehrgänge sonstiger Teilnehmer 16.170,00 14.560,00 25.609,70 16.977,50 19.762,00 zusammen: 24.652,28 16.241,14 27.179,84 18.563,64 22.305,24 Ausgaben 919.554,44 1.300.132,11 1.061.931,19 1.320.305,00 1.206.198,93 + 37.854,20 + 56.281,73 + 65.769,92 + 65.495,83 + 77.915,86 957.408,64 1.356.413,84 1.127.701,11 1.385.800,63 1.284.114,79 Einnahmen - 24.652,28 - 16.241,14 - 27.179,84 - 18.563,64 - 22.305,74 Gesamtsumme 932.756,36 1.340.172,70 1.100.521,27 1.367.237,19 1.261.809,05 Eine Aufschlüsselung der Ausgaben in die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfe ist nicht möglich, da beide Bereiche nicht getrennt sind sondern zusammenfassend den einheitlichen gesetzlichen Tätigkeitsbereich der Feuerwehr und damit den Zuschnitt des Sachgebiets bezeichnen. An der Feuerwehrschule des Saarlandes sind derzeit acht hauptberufliche Beschäftigte tätig. Im Sachgebiet Brandschutz und Technische Hilfe des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten sind derzeit drei Mitarbeiter mit unterschiedlichem Beschäftigungsgrad tätig. Die Kostenerstattung wird entsprechend dem Anteil der Beschäftigung in diesem Sachgebiet spitz abgerechnet. In welcher Höhe wurden von diesem Aufkommen in den Jahren 2005 bis 2009 sogenannte „Vorwegabzüge “ für das Ministerium für Inneres und Sport vorgenommen und für welche Bereiche wurden diese verwendet (Aufschlüsselung insgesamt und separat für die einzelnen Bereiche wie z.B. Förderung des Brandschutzes, Förderung der Technischen Hilfe, usw.)? Wofür wurden die Mittel verwendet? - 5 - Drucksache 14/226 (14/182) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Zu Frage 4: Der dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten zur Förderung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 2, 5 v.H. des Steueraufkommens (§ 48 Abs. 2 Nr. 3 SBKG) stellt sich in den Jahren 2005 bis 2009 wie folgt dar: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung EURO EURO EURO EURO EURO 2,5 v. H. des Steueraufkommens 96.116,98 97.116,70 108.062,89 95.522,16 102.666,43 Eine vollständige Aufschlüsselung aller unter diesem Titel zusammengefassten Einzelausgaben würde den Rahmen der Antwort sprengen. Zusammenfassend ist festzustellen , dass aus diesem Titel (Kapitel 03 17 Titel 633 03) im Wesentlichen die Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V. und der saarländischen Jugendfeuerwehr , Ausgaben für Brandschutzforschung und –normung sowie Zuweisungen an kommunale Feuerwehren aus Anlass von Jubiläen oder bei besonderen Veranstaltungen getragen werden. Welche Summen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer konnten daraufhin den Landkreisen im Saarland in den Jahren 2005 bis 2009 zur Verfügung gestellt werden? Zu Frage 5: Der aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer des Vorjahres abzüglich der in den Antworten zu den Fragen 2 bis 4 dargestellten Ausgaben des Vorjahres zuzüglich der Ausgabereste errechnete Betrag wird als Zuwendung an die Gemeindeverbände weitergegeben . In den Jahren 2005 bis 2009 erhielten die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken (vormals Stadtverband Saarbrücken) folgende Zuweisungen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Währung EURO EURO EURO EURO EURO Regionalverband Saarbrücken 673.080,52 672.797,02 540.240,92 673.187,43 491.210,36 Landkreis Merzig-Wadern 469.109,30 464.913,87 369.320,47 465.688,45 337.874,46 Landkreis Neunkirchen 364.881,24 360.081,22 288.552,98 356.914,52 258.221,61 Landkreis Saarlouis 531.241,88 529.567,80 424.109,27 532.487,51 390.756,59 Saarpfalz-Kreis 440.171,83 434.934,52 345.762,88 433.383,86 312.935,71 Landkreis St. Wendel 425.516,05 422.639,52 336.761,57 419.392,81 304.649,00 gesamt 2.904.000,82 2.884.933,95 2.304.748,09 2.881.054,58 2.095.647,73 Der für die Aufteilung maßgebende Schlüssel ist wie folgt festgelegt: 20 v.H. für die Fläche, 30 v.H. für die Einwohner und 50 v.H. für die Ist-Stärke der kommunalen Feuerwehren . - 6 - betr.: Aufkommen der Feuerschutzsteuer 1. des dem Land für Aufgaben des Katastrophenschutzes und des landeseigenen Teils des Zivilschutzes zur Verfügung stehenden Betrags bis zur Höhe von bis zu 10 v.H. des Aufkommens, 2. der dem Land für den Brandschutz und die Technische Hilfe entstehenden Kosten und 3. eines dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten zur Förderung des Brandschutzes und der Technischen Hilfe zur Verfügung stehenden Betrags in Höhe von bis zu 2,5 v.H. des Steueraufkommens