LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/257 (14/197) 31.08.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: Leasingkosten für Dienstwagen Wie viele Dienstfahrzeuge standen dem Ministerpräsidenten , den Ministern und den Staatssekretären , also der Regierung insgesamt, zur Verfügung a) im Jahre 2008 b) im Jahre 2010? Zu Frage 1: Im Jahr 2008 standen dem Ministerpräsidenten, den Ministern und den Staatssekretären insgesamt 17 Fahrzeuge zur Verfügung. Im Jahr 2010 standen dem Ministerpräsidenten, den Ministern und den Staatssekretären insgesamt 21 Fahrzeuge zur Verfügung. Wie hoch waren die Leasingkosten insgesamt a) im Jahre 2008 b) im Jahre 2010? Zu Frage 2: Gemäß den vertraglichen Regelungen zu den Leasingverträgen hat sich das Land verpflichtet über die vereinbarten Leasingkosten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Ministerien sind als Leasingnehmer gehalten, gegenüber Dritten, bezüglich der eingeräumten Preise und Lieferbedingungen keine Auskunft zu geben. Bei Missachtung dieser Klausel behalten sich die Leasinggeber generell vor, die Landesregierung zukünftig nicht mehr zu den gewährten Vorzugskonditionen im Direktgeschäft mit den Leasinggebern über den Verkauf an Behörden, zu beliefern bzw. die Verträge zu kündigen . Ausgegeben: 31.08.2010 (02.06.2010) Drucksache 14/257 (14/197) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Eine aktuelle Anfrage bei der Audi AG als einem der größten Lieferanten ergab, dass diese Bestimmung auch für den Fall einer durchschnittlichen Leasingrate pro Fahrzeug gilt, wie sie durch einfache Division der Gesamtleasingkosten durch die Gesamtanzahl der Fahrzeuge zu ermitteln wäre. Im Übrigen wird auf die Konditionen, die anderen öffentlich-rechtlichen Stellen gewährt werden, verwiesen. Hält die Landesregierung diese Kosten angesichts der Haushaltslage des Landes für vertretbar? Zu Frage 3: Aufgrund der für Behördenfahrzeuge geltenden Vorzugskonditionen (siehe Frage 2) ist der Abschluss von Leasingverträgen für die Dienstfahrzeuge in jedem Fall kostengünstiger als der Ankauf eines Neufahrzeuges. Durch das Leasen der Dienstfahrzeuge werden die Kosten überschaubar gehalten und es entstehen keine unüberschaubaren Risiken bzw. größere zusätzliche Ausgaben für Wartung und Reparaturen wie dies beim Kauf der Fall wäre. Insofern wird der Haushalt durch das angewendete Verfahren deutlich entlastet. Wurden bei der Neu- bzw. Wiederbeschaffung von Fahrzeugen ökologische Kriterien berücksichtigt? Um welche handelt es sich? Bitte Spezifikation für jedes Fahrzeug. Zu Frage 4: Für alle Fahrzeuge des Ministerpräsidenten, der Minister und der Staatssekretäre gilt folgende Vorbemerkung: Die Landesregierung hat bereits am 20. Juni 2000 beschlossen, die landeseigenen Dieselfahrzeuge ausschließlich mit City-Diesel zu betanken. Bei der Neu- bzw. Wiederbeschaffung von Fahrzeugen wird auf eine Verträglichkeit mit City-Diesel geachtet. Für die Reifenbeschaffung sollen bei landeseigenen Fahrzeugen nur noch lärmarme bzw. kraftstoffsparende Reifen in Betracht kommen, soweit diese am Markt verfügbar sind. Eine entsprechende Ausrüstung wird bereits bei Neuwagen angestrebt. Zum selben Datum wurde beschlossen, für den landeseigenen Fuhrpark nur noch Pkw zu beschaffen, welche die Euro 4/D4-Norm einhalten. Fahrzeuge der Norm Euro 2/D2- Norm kommen für eine Beschaffung nicht mehr in Betracht. Bei den in Frage kommenden Fahrzeugbeschaffungen wird darauf geachtet, dass die Dienstkraftfahrzeuge die EU 4 Norm E 4 und – bei aktuellen Wiederbeschaffungen – die EU 5 Norm erfüllen. Darüber hinaus wird bei der Motorisierung auf verbrauchsgünstige Aggregate geachtet, um somit über den geringen Spritverbrauch auch den CO2-Ausstoß möglichst gering zu halten. - 2 - Drucksache 14/257 (14/197) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Die Fahrzeuge sind mit Navigationssystemen ausgestattet, um unnötige Suchfahrten zu verhindern bzw. den kürzesten Weg zu finden und somit eine effektive und umweltschonende Routenführung sicher zu stellen. Die einzelnen Ministerien haben bei der Beschaffung ihrer Dienstwagen neben den allgemein gültigen Richtlinien folgende ökologische Kriterien bei der Auswahl berücksichtigt : „Fahrzeug 1“ Ministerium der Finanzen: Durchschnittsverbrauch und CO2-Ausstoß entsprechen den neuesten technischen Entwicklungen. CO2-Ausstoß des Fahrzeugs von 259 g/km. „Fahrzeug 2“ Ministerium der Finanzen Durchschnittsverbrauch und CO2-Ausstoß entsprechen den neuesten technischen Entwicklungen. CO2-Ausstoß des Fahrzeugs von 179 g/km. „Fahrzeug 1“ Ministerium der Justiz CO2-Ausstoß von 175 g/km. Erfüllt die Euro5 Norm. „Fahrzeug 1“ Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport: Durch die Wiederbeschaffung wurden sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch die CO2–Emission reduziert. „Fahrzeug 2“ Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport: Durch die Wiederbeschaffung wurden sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch die CO2–Emission reduziert. „Fahrzeug 3“ Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport: Bei der Neuanschaffung wurden sowohl auf einen geringen Kraftstoffverbrauch als auch auf geringe CO2–Emission geachtet. „Fahrzeug 1“ Ministerium für Bildung Minderung des Kraftstoffverbrauchs sowie des CO 2 Ausstoßes. „Fahrzeug 2“ Ministerium für Bildung Minderung des Kraftstoffverbrauchs sowie des CO 2 Ausstoßes. „Fahrzeug 1“ Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Fahrzeug mit modernem Dieselmotor und Rußpartikelfilter. Durchschnittsverbrauch von 7,1 L/100km. Erfüllt die Euro5 Norm. „Fahrzeug 2“ Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz Fahrzeug mit modernem Dieselmotor und Rußpartikelfilter. Durchschnittsverbrauch von 7,1 L/100km. Erfüllt die Euro5 Norm. „Fahrzeug 1“ Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten: Fahrzeug erfüllt die Euro5 Norm. „Fahrzeug 2“ Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten: Fahrzeug erfüllt die Euro5 Norm. „Fahrzeug 1“ Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr: Minderung des Energieverbrauchs, C02-Ausstoß bei 114 g/km. - 3 - Drucksache 14/257 (14/197) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - „Fahrzeug 2“ Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr: Minderung des Energieverbrauchs, C02-Ausstoß bei 114 g/km. „Fahrzeug 3“ Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr: Minderung des Energieverbrauchs, C02-Ausstoß bei 137 g/km. „Fahrzeug 1“ Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft: Moderner Diesel, Euro5 Norm, CO2 Ausstoß und Verbrach haben sich gegenüber Vorgängermodell verringert. „Fahrzeug 2“ Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft: Moderner Diesel, Euro5 Norm, CO2 Ausstoß und Verbrach haben sich gegenüber Vorgängermodell verringert. „Fahrzeug 3“ Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft: Moderner Diesel, Euro5 Norm, CO2 Ausstoß und Verbrach haben sich gegenüber Vorgängermodell verringert. „Fahrzeug 1“ Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei: Moderner Hybrid, Euro-5-Abgasnorm wird weit unterschritten. „Fahrzeug 2“ Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei: Moderner Hybrid, Euro-5-Abgasnorm wird weit unterschritten. „Fahrzeug 3“ Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei: Moderner Diesel, erfüllt die Euro5 Norm. - 4 - betr.: Leasingkosten für Dienstwagen