LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/311 (14/286) 05.11.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz Wie viele Anträge wurden zwischen 2006 bis heute (September 2010) auf der Grundlage dieses Gesetzes bei wem gestellt? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden in Stadt und Land mit Angaben zur Anzahl der jeweils schriftlichen, elektronischen und mündlichen Anfragen .) Zu Frage 1: Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz ist am 15. September 2006 in Kraft getreten und in seiner Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Zur Sicherstellung der Evaluation der Erfahrungen mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz wurden die betroffenen Behörden gebeten, Anträge auf Informationszugang fortlaufend statistisch zu erfassen bzw. erfassen zu lassen und das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten über grundsätzliche und bedeutsame Verfahren zu unterrichten. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (Landtagsdrucksache 14/265) enthält auf seiner letzten Seite die Statistik zum Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (15. September 2006 bis 31. März 2010). Diese Statistik wurde zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit an die Statistiken zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/4042, 16/8004 und 16/11851) angelehnt. Sie enthält keine Differenzierung nach einzelnen Ausnahme- und/oder Ablehnungsgründen, weil Anträge oftmals auf der Grundlage mehrerer Ausnahme- und/oder Ablehnungsgründe abgelehnt werden müssen und eine solche Statistik daher kein aussagekräftiges Bild ergeben würde. Grundsätzliche oder bedeutsame Fälle wurden dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten nicht berichtet. Nach dieser Statistik wurden bis Ende März 2010 insgesamt 52 Anträge auf Informationszugang bei den genannten Behörden gestellt. Die Form der Antragstellung wurde statistisch nicht erfasst. Ausgegeben: 08.11.2010 (15.09.2010) Drucksache 14/311 (14/286) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Wie vielen der Anträge wurde entsprochen? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden in Stadt und Land sowie bei diesen unterteilt nach schriftlichen, elektronischen und mündlichen Anfragen.) Zu Frage 2: Nach der in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Statistik wurde bis Ende März 2010 seitens der genannten Behörden insgesamt 37 Anträgen auf Informationszugang vollständig und einem Antrag auf Informationszugang teilweise entsprochen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Wie viele der Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden in Stadt und Land sowie bei diesen unterteilt nach schriftlichen, elektronischen und mündlichen Anfragen.) Zu Frage 3: Nach der in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Statistik wurden bis Ende März 2010 von den genannten Behörden insgesamt 7 Anträge auf Informationszugang abgelehnt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In wie vielen Fällen wurde den Anträgen erst nach Einwilligung der Betroffenen in die Freigabe der Informationen entsprochen? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden in Stadt und Land und bei diesen unterteilt nach dem jeweiligen Grund für die Erforderlichkeit der Einwilligung.) Zu Frage 4: Nach der in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Statistik wurde bis Ende März 2010 insgesamt 37 Anträgen auf Informationszugang vollständig und einem Antrag auf Informationszugang teilweise entsprochen. Im Geschäftsbereich des Bergamtes wurde zwei Anträgen auf Informationszugang nach Einwilligung beteiligter Dritter vollständig entsprochen. In beiden Fällen war die Einwilligung aus Gründen des Schutzes von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 2 IFG) erforderlich. Drucksache 14/311 (14/286) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - In wie vielen Fällen wurden die Anträge wegen fehlender Einwilligung der Betroffenen in die Freigabe der Informationen abgelehnt? (Bitte differenziert nach den jeweils betroffenen Behörden in Stadt und Land und bei diesen unterteilt nach dem jeweiligen Grund für die Erforderlichkeit der Einwilligung .) Zu Frage 5: Nach der in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Statistik wurden bis Ende März 2010 insgesamt 7 Anträge auf Informationszugang abgelehnt. In keinem dieser Fälle wurde der Informationszugang aufgrund einer fehlenden Einwilligung eines betroffenen Dritten abgelehnt. Im Geschäftsbereich der Staatskanzlei wurde einem Antrag auf Informationszugang wegen fehlender Einwilligung beteiligter Dritter nur teilweise entsprochen. In diesem Fall war die Einwilligung aus Gründen des Schutzes von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 2 IFG) erforderlich. Wie viele Anfragen wurden zwischen 2006 und September 2010 an den/die Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes von wem und zu welchem Thema gerichtet? Zu Frage 6: Nach § 4 Absatz 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes kann jeder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationsfreiheit nach diesem Gesetz als verletzt ansieht. Als unabhängige Stelle berät die Landesbeauftragte sowohl Behörden als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen rund um die Informationsfreiheit im Saarland. An die Landesbeauftragte wurden bislang 31 schriftliche und weitere ungezählte telefonische allgemeinen Anfragen zum Anwendungsbereich und zum Inhalt des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes gerichtet. Die sich anschließende Beratung reichte von der Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen im Allgemeinen bis hin zur Stellungnahme in konkreten Antragsverfahren auf Informationszugang, wenn Antragsteller von einzelnen Dienststellen des Landes oder der Kommunen keinen oder nur einen teilweisen Informationszugang gewährt bekamen. Die Anfragen betrafen inhaltlich zu einem großen Teil Antragsverfahren auf Informationszugang zu Unterlagen der Bauaufsicht (Einschränkungen bei der Betriebserlaubnis, Bauakten). Im Übrigen waren keine Themenschwerpunkte zu erkennen. Die Themen waren weit gestreut und erfassten unter anderem den Informationszugang zu Akten der Polizei (Anzeigenprotokolle , Unfallstatistik, Blitzerstandorte), des Ministeriums für Bildung (Schülerzahlenentwicklung , G8/G9-Notenvergleich, Fachgutachten, Protokoll einer Elternbeschwerde ), Steuerakten eines Finanzamtes und Richtlinien zur Gewährung von Jugendhilfe . Drucksache 14/311 (14/286) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Welche Themenbereiche sind bei den Anträgen am meisten nachgefragt worden? Zu Frage 7: Bei den Anträgen auf Informationszugang wurden Themenbereiche statistisch nicht erfasst. In wie vielen Fällen wurden Gebühren und in welcher durchschnittlichen Höhe erhoben? Zu Frage 8: Nach der in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Statistik wurden bis Ende März 2010 in 7 Fällen Gebühren bis 50 Euro, in 3 Fällen Gebühren bis 100 Euro und in 4 Fällen Gebühren ab 100 Euro erhoben. Die durchschnittliche Höhe der Gebühren wurde statistisch nicht erfasst. Hat sich das im Jahr 2006 von allen Verbänden kritisierte und mit 14 Ausnahmetatbeständen behaftete Saarländische Informationsfreiheitsgesetz bewährt? (Bitte mit Angabe einer Begründung.) Zu Frage 9: Die Erfahrungen mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz können mit gut bewertet werden. In der Praxis verursachte die Anwendung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes keine grundsätzlichen rechtlichen Probleme. Die Verweisung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes auf die §§ 1 bis 9 und 11 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes fördert in Verbindung mit der Rechtsprechung über diese bundesrechtlichen Vorschriften die einheitliche Auslegung und Rechtsanwendung in dem neuen Rechtsgebiet der allgemeinen Informationsfreiheit im Saarland. Welche Änderungen des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes sind aus welchen Gründen erforderlich? (Bitte Angaben differenziert nach den einzelnen Vorschriften.) Zu Frage 10: Es wird auf die Landtagsdrucksache 14/265 verwiesen. Drucksache 14/311 (14/286) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Mit welchen Maßnahmen wurden die Bürgerinnen und Bürger über das neue Informationsfreiheitsgesetz und ihre danach bestehenden Ansprüche informiert ? Zu Frage 11: Die Bürgerinnen und Bürger werden durch den Internetauftritt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (www.lfdi.saarland.de) mit einem eigenen Infoportal „Informationsfreiheit“ über ihre Rechte nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz informiert und aufgeklärt. Zusätzlich wurde ein Faltblatt zu dem Thema „Mehr Transparenz in der Verwaltung“ in einer Auflage von 18.000 Exemplaren herausgegeben und den Dienststellen des Landes und der Kommunen sowie privatrechtlichen Organisationen im Saarland zur Ausgabe an interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt. Zu Beginn des Jahres 2008 wurden weitere 10.000 Exemplare in aktualisierter Fassung verteilt. Dieses Faltblatt kann auch von dem Infoportal „Informationsfreiheit“ der Landesbeauftragten heruntergeladen werden. Von wem und für wen wurden Schulungen zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durchgeführt? Zu Frage 12: Das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten hat die betroffenen Behörden Anfang Oktober 2006 mit einem Hinweisschreiben über das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz informiert und auf die Kommentarliteratur zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hingewiesen. Gibt es eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung oder für Fragen im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz ? Zu Frage 13: Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Gibt es, wie damals von der FDP gefordert, einen Bericht der Landesregierung über die praktischen Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 14: Die Landesregierung hat dem Ausschuss für Inneres und Datenschutz in dessen Sitzung am 26. August 2010 ausführlich Bericht über die praktischen Erfahrungen mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz erstattet. Die praktischen Erfahrungen mit dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz werden auch in der allgemeinen Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (Landtagsdrucksache 14/265) dargestellt. Ergänzend hat die Landesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Datenschutz am 7. Oktober 2010 einen schriftlichen Erfahrungsbericht zum Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz zur Verfügung gestellt, der unter anderem die Ablehnungsfälle der in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Statistik sowie deren Ablehnungsgründe schildert. betr.: Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz