LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/327 (14/287) 17.11.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hermann Scharf (CDU) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung zu der Anfrage betreffend Ausbildungen zu Altenpfleger/innen in Einrichtungen der Altenhilfe [Drucksache 14/259 (14/230)] Zum Verständnis von Antwort 1: Wie viele der aufgelisteten neugeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den Jahren 2005 – 2009 zielten direkt auf den Abschluss als (staatlich anerkannte/r) Altenpfleger/in ab und wie viele zielten (zunächst) auf die einjährige Altenpflegeausbildung ab? Zu Frage 1: Schuljahr Auszubildende gesamt davon Altenpfleger/in davon Altenpflegehelfer/in 2005/2006 146 74 72 2006/2007 137 66 71 2007/2008 169 100 69 2008/2009 187 107 80 2009/2010 235 139 96 vgl. LT- Drs. 14/259 (14/230) Wie viele der in den Jahren 2006 bis 2009 erfolgreich Ausgebildeten zum/zur Altenpflegehelfer/in konnten in eine Altenpflegeausbildung übernommen werden, d.h. konnten sofort in das zweite Jahr der Altenpflegeausbildung einsteigen? Zu Frage 2: Vorbemerkung der Landesregierung: Es besteht gegenüber der Landesregierung keine Angabepflicht darüber, aus welchen Gründen Personen nach erfolgreichem Abschluss zur/zum Altenpflegehelfer/in eine Ausbildung zur/zum Altenpfleger/in anschließen. Zur Feststellung der Anzahl der in eine Altenpflegeausbildung übernommenen Altenpflegehelfer/innen können daher nur die gemäß § 7 Altenpflegegesetz gestellten Anträge auf Ausbildungszeitverkürzung herangezogen werden. Ausgegeben: 17.11.2010 (23.09.2010) bitte wenden Drucksache 14/326 (14/293) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Ausbildung zur/zum Altenpflegehelfer/in Abschluss im Jahr Abschluss erhalten davon weiter zum/zur Altenpfleger/in 2006 64 40 2007 66 33 2008 61 42 2009 65 19 2010 81 57 betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung zu der Anfrage betreffend Ausbildungen zu Altenpfleger/innen in Einrichtungen der Altenhilfe [Drucksache 14/259 (14/230)]