LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/328 (14/297) 17.11.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) Wolfgang Schumacher (DIE LINKE.) betr.: Position der Landesregierung zur geforderten Flexibilisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes Vorbemerkung der Landesregierung: Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des aus dem Jahr 1976 stammenden Jugendarbeitsschutzgesetzes wurde von verschiedenen Seiten an die Bundesregierung herangetragen . Auch der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat auf seiner Sitzung am 22./23. März 2006 einstimmig Vorschläge zur Überprüfung des Gesetzes verabschiedet. Dabei geht es hauptsächlich um die notwendige Anpassung an moderne Arbeitsschutzvorschriften und um qualitative Verbesserungen zur Erreichung der Schutzziele. Besteht nach Ansicht der Landesregierung Änderungsbedarf beim JArbSchG? Wenn ja, an welchen Punkten und warum? Zu Frage 1: Wie sich aus der Vorbemerkung ergibt, besteht auf Fachebene zwischen dem Bund und den Ländern Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit einer Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes . Die eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Überprüfung aller vorliegenden Vorschläge noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die Vorschläge zur Flexibilisierung zulässiger Arbeitszeiten sollen auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse bewertet werden. Die diesbezüglich in Auftrag gegebenen Studien liegen seit Mitte des Jahres vor, sind aber noch nicht abschließend beraten worden. Welche konkreten Änderungsvorschläge sich aus Sicht der Landesregierung daraus ableiten, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Ausgegeben: 17.11.2010 (07.10.2010) Drucksache 14/328 (14/297) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Hat die Landesregierung Anhaltspunkte, dass Veränderungen des JArbSchG zu einer verbesserten Ausbildungssituation im Bereich Hotel- und Gaststättengewerbe führen können? Wenn ja, welche? Zu Frage 2: Die hohe Ausbildungsbereitschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie die Vielzahl von Ausbildungsberufen sind bundesweit anerkannt. Insbesondere in der Tourismusbranche besteht auch im Saarland ein hohes Potenzial an hochwertigen Ausbildungsberufen . Daher ist die Einbeziehung der Vorschläge dieser Branche zur Beseitigung von Ausbildungshindernissen in das Novellierungsverfahren gerechtfertigt. Die meisten Auszubildenden in der Branche, insbesondere im zweiten und dritten Ausbildungsjahr , sind allerdings älter als 18 Jahre. Als junge Erwachsene fallen sie nicht mehr in den Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Es liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur Annahme einer verbesserten Ausbildungssituation Jugendlicher durch eine Lockerung der Jugendarbeitsschutzvorschriften im Saarland vor. Vorschläge zur Ausweitung der zulässigen Nacht- und Wochenendarbeit sind ebenfalls im Rahmen eines Forschungsprojektes, das von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben wurde, untersucht worden, wobei die Erfahrungen aus europäischen Nachbarländern mit flexibleren Regelungen einbezogen wurden. Es bleibt abzuwarten, ob entsprechende Vorschläge in Übereinstimmung mit dem Schutzziel, Jugendlichen eine ausreichende Nachtruhe zu sichern, möglich und vertretbar sind. Der Gestaltungsspielraum ist unter Einbeziehung der Wegezeiten jedoch eher als gering zu bewerten , weil Jugendliche ab 16 Jahren im Gegensatz zu anderen Branchen bereits jetzt grundsätzlich bis 22 Uhr und im Schichtdienst bis 23 Uhr eingesetzt werden dürfen . Ist geplant, den Landesausschuss Jugendarbeitsschutz zu erhalten? Wenn nicht, mit welcher Begründung? Zu Frage 3: Ja. Es bestehen zurzeit keine Planungen, den Landesausschuss Jugendarbeitsschutz abzuschaffen. Durch wen wird die Landesregierung in der Bund- Länder-Arbeitsgruppe Jugendarbeitsschutz vertreten und welche Position nimmt sie dort zum Thema Flexibilisierung des JArbSchG ein? Zu Frage 4: Für das Saarland arbeitet die zuständige Leiterin des Referates C 3 des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit. Sie vertritt nur Positionen, die mit dem Ziel des Gesetzes, Jugendliche vor Überforderung , Überbeanspruchung und sonstigen gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz entsprechend ihrem Entwicklungsstand zu schützen, in Einklang stehen. Drucksache 14/328 (14/297) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Wie wurde diese Position (Frage 4) erarbeitet und welche Akteure waren daran beteiligt? Gab es zum Beispiel behördeninterne Anhörungen oder wurden Verbände und Interessenvertretungen gehört ? Zu Frage 5: Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Änderungsvorschläge noch nicht vorliegen und die Beratungen in der Arbeitsgruppe noch nicht abgeschlossen sind, gibt es auch noch keine inhaltlichen Festlegungen, die als Position im Sinne der Fragesteller zu verstehen wären. Erst wenn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Grundlage der Forschungsergebnisse konkrete Vorschläge zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorlegt , können diese - wie auf der letzten Sitzung angekündigt - dem Landesausschuss für Jugendarbeitsschutz zur Beratung zugeleitet werden. Wann ist mit einer abschließenden Stellungnahme der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu rechnen? Zu Frage 6: Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums ist mit einer abschließenden Stellungnahme der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen. betr.: Position der Landesregierung zur geforderten Flexibilisierung des Jugend arbeitsschutzgesetzes