LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/338 (14/296) 25.11.2010 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Einfluss der Landesregierung auf Verwaltung, Entwicklung und künftige Nutzung von (ehemaligen) Bergbauflächen im Saarland Die Bergbauflächen im Saarland umfassen laut RAG 2500 Hektar. Für diese Flächen wird derzeit nach künftigen Nutzungsmöglichkeiten gesucht. Welche Aktivitäten plant die Landesregierung, um im Sinne der Berücksichtigung von Landesinteressen Einfluss auf die Verwaltung und Entwicklung industriell vorgenutzter Areale durch die RAG Montan Immobilien zu nehmen? Sind diesbezüglich direkte Gespräche zwischen Vertreterinnen und/oder Vertretern der Landesregierung einerseits und Vertreterinnen und/oder Vertretern der RAG bzw. der RAG Montan Immobilien andererseits geplant? Erachtet die Landesregierung solche Gespräche als sinnvoll? Wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 1: Mit Blick auf die sozialverträgliche Stilllegung des Bergwerks Saar Mitte 2012 haben die Landesregierung, die RAG AG und die RAG Montan Immobilien GmbH am 08.07.2010 einen Lenkungskreis „Bergbauflächen“ unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft eingerichtet. Es liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, einen geordneten Rückzug des Bergbaus auf den Weg zu bringen, die Bergaufsicht über die einzelnen Flächen ordnungsgemäß zu beenden und dauerhafte Beiträge zum Strukturwandel zu generieren. Für die Immobilien des Saarbergbaus gibt es ein breites Spektrum an Folgenutzungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Gewerbeund Industriegebiete, Logistikzentren, Wohnflächen, Erneuerbare-Energien-Standorte, aber auch Grün- und Naherholungskonzepte. Ausgegeben: 25.11.2010 (07.10.2010) Drucksache 14/338 (14/296) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - In Nordrhein-Westfalen wurde ein Grundstücksfonds mit Industriebrachen aufgelegt, aus welchem Kommunen unterstützt werden, die eine Sanierung von Industriebrachen aus eigener Kraft nicht leisten können. Welche Initiativen ergreift die Landesregierung diesbezüglich im Saarland? Ist beabsichtigt, einen vergleichbaren Fonds einzurichten? Wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 2: Im Rahmen der Revitalisierung ehemaliger Bergbauflächen ist den bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren eine zentrale Bedeutung zuzumessen. In diesen Verfahren werden die Gefahrenfreiheit der Flächen hergestellt und die Voraussetzungen für eine Wiedernutzbarmachung geschaffen. Die Träger öffentlicher Belange, also auch die Kommunen, können ihre Interessen im Verfahren einbringen. Die mit dem Abschlussbetriebsplanverfahren einhergehenden Kosten werden von der RAG AG aus Stilllegungsbeihilfen finanziert. Die eigentliche Folgenutzung erfolgt nicht nach Bergrecht und ist durch Dritte sicherzustellen . Zur Finanzierung dieser Projekte kann auf die bestehenden Programme des Landes im Bereich der Investitions-, Infrastruktur- und Tourismusförderung, aber auch im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, zurückgegriffen werden . Die Auflage eines Fonds für ehemalige Industrieflächen ist zwar ein grundsätzlich denkbarer Lösungsansatz, erscheint aber aus Sicht der Landesregierung mit Blick auf die bestehenden Fördermöglichkeiten im Saarland nicht erforderlich. In Nordrhein-Westfalen wurde im Zuge der Neunutzung der ehemaligen Zeche Waltrop frühzeitig ein Sanierungskonzept zwischen der Stadt Waltrop , der RAG Montan Immobilien und der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN erarbeitet und aufgelegt. Beabsichtigt die Landesregierung, gleiche oder ähnliche Instrumente im Zusammenhang mit der Verwaltung und Neuentwicklung von Industriebrachen anzuwenden? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, welche Anstrengungen bzw. Aktivitäten unternimmt oder plant die Landesregierung? Zu Frage 3: Der Lenkungskreis „Bergbauflächen“ von Landesregierung, RAG und RAG Montan Immobilien wird in einer ersten Phase die vorhandenen Daten über Flächen, Anlagen und Gebäude des Saarbergbaus abgleichen. In einer zweiten Phase sollen ein Leitbild entwickelt, Folgenutzungsprojekte priorisiert und deren Umsetzung flankiert werden. Die Bergbehörden und die landeseigene SHS Strukturholding Saar GmbH sind von Beginn an in den Prozess einbezogen. Bei konkreten Vorhaben kann auf die bisherigen Erfahrungen im Saarrevier, aber auch in den Bergbauregionen in Nordrhein- Westfalen zurückgegriffen werden. Die jeweiligen Standortkommunen werden im bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren frühzeitig beteiligt, so dass die im Falle einer Revitalisierung erforderlichen Änderungen der Flächennutzungspläne und die Aufstellung von Bebauungsplänen ohne Friktionsverluste erfolgen können. - 2 - Drucksache 14/338 (14/296) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Auf dem Gelände der früheren Grube in Völklingen -Luisenthal plant die RAG Montan Immobilien, ein Kombi-Kraftwerk für erneuerbare Energien einzurichten. Sind der Landesregierung entsprechende Nutzungspläne auch für andere saarländische Industriebrachen bekannt? Wenn ja, welche? Zu Frage 4: Ja. Im Rahmen der Folgenutzung der ehemaligen Bergwerksstandorte Göttelborn, Reden , Warndt und Merlebach-Nord wurden von den jeweiligen Projektträgern oder deren Projektpartnern bereits maßgebliche Investitionen in erneuerbare Energien getätigt. Die Schwerpunkte lagen bisher in den Bereichen Fotovoltaik, Biomasseverwertung und Geothermie. Auch in Zukunft wird die Nutzung regenerativer Energien bei der Revitalisierung ehemaliger Bergbauflächen eine von mehreren möglichen Handlungsoptionen sein. - 3 - betr.: Einfluss der Landesregierung auf Verwaltung, Entwicklung und künftige Nutzung von (ehemaligen) Bergbauflächen im Saarland