LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/362 (14/291) 08.12.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Gisela Kolb (SPD) betr.: Beschäftigungsquote behinderter Menschen im Landesdienst Vorbemerkung der Fragestellerin: „Indikator für die Integration behinderter Menschen ist ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist jeder öffentliche und private Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, wenigstens fünf Prozent der Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen . Einmal jährlich müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit und den Integrationsämtern melden, in welchen Umfang sie Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichgestellte beschäftigen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Hauptziel des Sozialgesetzbuches- Neuntes Buch- (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ist es, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Um dieses Ziel zu unterstützen und die Einstellungs- und Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und somit einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu leisten, hat der Gesetzgeber ein System der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber einerseits und der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe andererseits geschaffen. Seit dem 01.01.2001 ist jeder private oder öffentliche Arbeitgeber, der über mindestens 20 Arbeitsplätze (vorher 16) verfügt, grundsätzlich verpflichtet, wenigstens 5 Prozent (vorher 6 Prozent) dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 71 SGB IX). Über die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen informieren die Ergebnisse des Anzeigeverfahrens. Einmal jährlich müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit und den Integrationsämtern melden, in welchem Umfang sie Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigen (§ 80 SGB IX). Ausgegeben: 08.12.2010 (01.10.2010) Drucksache 14/362 (14/291) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie hat sich die Beschäftigungssituation behinderter Menschen im Landesdienst in den Jahren 2008 und 2009 entwickelt? (Bitte tabellarische Angabe, unterteilt nach Arbeitsplätzen , Pflichtplätzen, besetzten Plätzen und Ist-Quote, aufgeschlüsselt nach Ministerien, Gerichten und Staatsanwaltschaften, Hochschulen, Landesbetrieben gemäß §26 LHO und juristischen Personen des privaten Rechts, an denen eine Mehrheitsbeteiligung des Landes besteht.) Zu Frage 1: Tabelle über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Jahren 2008 und 2009 Jahr 2008 Jahr 2009 Dienststelle A rb ei ts pl ät ze - Ja hr es - du rc hsc hn itt lic h - Pf lic ht pl ät ze (5 v .H .) m it sc hw er be h. M en - sc he n be se tz te A rb ei ts - pl ät ze - Ja hr es du rc hsc hn itt lic h - Is t-Q uo te i. v. H . A rb ei ts pl ät ze - Ja hr es - du rc hsc hn itt lic h - Pf lic ht pl ät ze (5 v .H .) m it sc hw er be h. M en - sc he n be se tz te A rb ei ts - pl ät ze - Ja hr es du rc hsc hn itt lic h - Is t-Q uo te i. v. H . Landtag 86 4 3 3,49 85 4 2 2,35 Staatskanzlei 137 7 5,25 3,83 152 8 6,42 4,22 Ministerium f. Inneres u. Sport 3726 186 226,4 6,08 3772 189 262,08 6,95 Ministerium der Finanzen 2101 105 233,42 11,11 2083 104 236,08 11,33 Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales 1158 58 115 9,93 1130 57 104 9,20 Staatsanwaltschaft 199 10 14 7,04 199 10 14 7,04 Gerichte 1269 63 79 6,23 1250 63 72 5,76 Gesamter Geschäftsbereich 2626 131 208 7,92 2579 129 190 7,37 Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur 8406 420 332,6 3,96 8449 422 331,75 3,93 Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft 302 15 23 7,62 297 15 19 6,40 Hochschulen 381 19 2 0,52 385 19 4 1,04 Landesbetriebe 560 28 44 7,86 502 25 45 8,96 Gesamter Geschäftsbereich 1243 62 69 5,55 1184 59 68 5,74 Ministerium für Umwelt 265 13 18 6,79 269 13 20,25 7,53 Landesbetriebe 902 45 66,25 7,34 941 47 77,17 8,20 Gesamter Geschäftsbereich 1167 58 84,25 7,22 1210 61 97,42 8,05 Rechnungshof 46 2 2 4,35 46 2 3 6,52 Gesamter Landesdienst 19538 976 1163,92 5,96 19560 978 1196,75 6,12 - 2 - Drucksache 14/362 (14/291) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Danach wurde für das Berichtsjahr 2008 eine Quote von 5,96 Prozent erreicht. Diese Zahl konnte im Jahre 2009 nochmals auf 6,12 Prozent gesteigert werden Im Jahre 2007 hatte die Quote noch 5,88 Prozent betragen. Die geforderte Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5 Prozent ist damit deutlich überschritten und der öffentliche Dienst wird im Bereich der Landesverwaltung seiner Vorbildfunktion abermals gerecht. Wurden in den letzten beiden Jahren die Bemühungen verstärkt, behinderte Menschen einzustellen ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2 : Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und deren Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben gehört zu den wichtigsten Leitzielen der Saarländischen Behindertenpolitik . Das Saarland nimmt im bundesweiten Vergleich bei der Beschäftigungsquote im Bereich der obersten Landesbehörden seit Jahren eine Spitzenposition ein. Im Jahre 2009 konnte hier das viertbeste Ergebnis aller Bundesländer erzielt werden. Der Bundesdurchschnitt lag hier im Jahre 2009 bei 5,79 Prozent. Ausdruck dieser Verpflichtung gegenüber den behinderten Beschäftigten der Landesverwaltung sind die überarbeiteten Richtlinien zur Integration und Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen in der Saarländischen Landesverwaltung vom 19. Dezember 2005 (vorher Fürsorgeerlass), die Nachteilsausgleiche und Verbesserungen bei der Einstellung sowie bei dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten schwerbehinderter Mitarbeiter vorsieht. Die Umsetzung dieser Richtlinie im Bereich der Einstellung und Beschäftigung erfolgt bei allen obersten Landesbehörden durch: - standardisierte Ausschreibungstexte, die auf eine bevorzugte Einstellung schwerbehinderter Menschen bei gleicher Eignung hinweisen und - Anfragen an die Bundesagentur für Arbeit, bezüglich der Benennung geeigneter Stellenbewerber aus der Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen. Darüber hinaus hat die saarländische Landesregierung für die obersten Landesbehörden und ihre nachgeordneten Dienststellen am 30.07.2009 mit der Schwerbehindertensondervertretung und der Personalsondervertretung eine ressortübergreifende, für alle Dienststellen gültige Rahmenintegrationsvereinbarung abgeschlossen, die Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere für die Personalplanung und die Arbeitsplatzgestaltung enthält. Damit hat das Saarland als eines der ersten Bundesländer ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 83 SGB IX erfüllt. - 3 - Drucksache 14/362 (14/291) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie viele Ausbildungsplätze sind im Landesdienst mit behinderten Menschen besetzt? Wie hat sich die Situation in den letzten beiden Jahren entwickelt ? (Bitte tabellarische Auflistung, Aufschlüsselung wie oben.) Wie hat sich der Anteil behinderter Menschen bei den Neueinstellungen im Landesdienst in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (Bitte tabellarische Auflistung, Aufschlüsselung wie oben.) Zu den Fragen 3 und 4: Wegen des thematischen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Tabelle 1: Überblick über die Gesamtzahl der besetzten Ausbildungsstellen in der Landesverwaltung : Mit schwerbehinderten Menschen besetzte Ausbildungsplätze Dienststelle Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Landtag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Staatskanzlei 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 Ministerium f. Inneres u. Europaangelegenheiten 0 0 0 1 1 1 0 1 1 0 Ministerium der Finanzen 0 2 5 3 4 1 3 4 0 0 Landesbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ministerium für Justiz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gerichte 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport 0 0 0 0 2 0 0 0 1 1 Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz 0 Ministerium für Bildung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hochschulen 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 Ministerium für Umwelt 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 Landesbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Rechnungshof 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sum-me Summe: 2 2 6 5 11 4 6 6 2 2 46 im Berichtszeitraum 2000-2009 insgesamt neu eingestellte Auszubildende* 1166 Einstellungsquote 3,95 * Quelle Anzeigeverfahren §80 SGB IX, Landesamt für Zentrale Dienste und eigene Berechnung - 4 - Drucksache 14/362 (14/291) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Tabelle 2: Neueinstellungen behinderter Menschen im Landesdienst/ohne Auszubildende Dienststelle Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr 2000-2009 neu anerkannte Behinderte 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Landtag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Staatskanzlei 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ministerium f. Inneres u. Europaangelegenheiten 2 2 1 0 1 1 1 2 10 2 225 Ministerium der Finanzen und Landesbetriebe 1 2 2 1 0 1 1 0 0 2 15 Ministerium für Justiz 0 0 0 0 0 1 0 0 4 0 6 Gerichte 0 0 0 0 3 3 9 4 0 1 49 Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport 2 2 5 1 1 0 0 1 5 4 41 Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz 0 0 Ministerium für Bildung 6 2 5 4 0 1 3 1 2 1 404 Hochschulen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft mit Landesbetrieb 1 1 0 0 1 0 0 1 0 0 69 Ministerium für Umwelt 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 18 Landesbetrieb 0 0 0 1 0 2 1 3 4 0 67 Rechnungshof 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2 Summe: 13 10 13 7 6 9 16 12 25 11 122 897 Neueinstellungen 688 880 885 1060 775 594 629 597 873 777 7758 Einstellungsquote 1,57 Eine statistische Analyse betreffend die Neuanstellung und Neuanerkennung schwerbehinderter Menschen im Landesdienst für die Jahre 2000 bis 2009 führt zu folgenden Ergebnissen: 1. Beschäftigungsverhältnisse Der Anteil schwerbehinderter Menschen an allen Einstellungen im Landesdienst beträgt durchschnittlich 1,57 Prozent (Tabelle 2). - 5 - Drucksache 14/362 (14/291) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - 2. Ausbildungsverhältnisse Der Anteil schwerbehinderter Menschen an allen Ausbildungsverhältnissen im Landesdienst liegt bei 3,95 Prozent (Tabelle 1). Das Gesetz hat nicht explizit eine bestimmte Quote für die Ausbildungsplätze festgelegt, sondern fordert eine „angemessene “ Besetzung. Bei einer differenzierten Betrachtungsweise kommt der Vorschriften des § 81 SGB IX eine besondere Bedeutung zu: Danach haben Arbeitgeber im Rahmen der besonderen Beschäftigungspflicht in einem angemessenen Umfang unter anderem auch Ausbildungsstellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. 3. Gesamtbetrachtung Die Tabelle 2 zeigt, dass im Vergleichszeitraum zusätzlich zu der nachträglichen Anerkennung von 897 Beschäftigten als Schwerbehinderte weitere 122 Menschen neu eingestellt wurden. Somit verfügt das Saarland über eine hohe Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im Landesdienst. - 6 - betr.: Beschäftigungsquote behinderter Menschen im Landesdienst 1. Beschäftigungsverhältnisse Der Anteil schwerbehinderter Menschen an allen Einstellungen im Landesdienst beträgt durchschnittlich 1,57 Prozent (Tabelle 2).