LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/387 (14/367) 26.01.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Anke Rehlinger (SPD) betr.: Zuweisung des LMR Wilhelm Bode an die Michael-Succow-Stiftung zum Schutz der Natur Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Jahr 2005 hat die Landesregierung den Leitenden Ministerialrat (LMR) Wilhelm Bode der Michael -Succow-Stiftung zugewiesen, um – laut Drucksache 13/654 – „die Umsetzung des Projektes , Schutz und Nutzung der Kaspischen Wälder“ zu unterstützen. Demnach ist festzuhalten, dass Herr Bode seinem Dienstherrn (Saarland) offenbar seit Jahren nicht mehr zur Verfügung steht, aber zugleich durch Steuergelder besoldet wird. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Staat anvertrauten Geldern der Bürgerinnen und Bürger macht es notwendig, sich über Verbleib und künftige Entwicklungen des Beamten zu erkunden.“ Ausgegeben: 26.01.2011 (21.12.2010) Drucksache 14/387 (14/367) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Gehört Herr Bode dem Landesdienst noch an? a) Wenn ja, auf welcher konkreten Dienststelle und in welcher Besoldungsstufe wird er geführt ? b) Wenn nein, seit wann gehört Herr Bode dem Landesdienst nicht mehr an? Zu Frage 1: Ja. Zu a) Herr Bode ist Leitender Ministerialrat der Besoldungsgruppe B 4 des Ministeriums für Umwelt , Energie und Verkehr und wird auf einer Stelle der Besoldungsgruppe B 4 im Stellenplan des Ministeriums (Kapitel 0901, Titel 42201) geführt. Herr Bode wurde mit Verfügung vom 12.08.2005 mit seinem Einverständnis im öffentlichen Interesse der Michael-Succow-Stiftung zur Dienstleistung zugewiesen. Zu b) Entfällt. Ist LMR Bode der Michael-Succow-Stiftung noch zugewiesen? a) Wenn ja, wie lange noch? Zu Frage 2: Ja. Zu a) Herr Bode wurde bis zu seiner voraussichtlichen Versetzung in den Ruhestand zum 31.10.2012 der Michael-Succow-Stiftung zur Dienstleistung zugewiesen. - 2 - Drucksache 14/387 (14/367) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Ist an ein Ende der Zuweisung an die Michael- Succow-Stiftung des LMR Bodes gedacht? a) Wenn ja, wann? b) Wenn ja, welcher Dienstposten ist für ihn zukünftig im Rahmen des Landesdienstes vorgesehen ? Zu Frage 3: Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Entfällt. Im Jahre 2005 war LMR Bode in der Besoldungsgruppe B 4 eingruppiert. Wie hoch sind die jährlichen Bruttokosten für das Saarland für einen Landesbeamten der Besoldungsgruppe B 4? Zu Frage 4: Die Kosten für einen Landesbeamten im Amt eines Leitenden Ministerialrates der Besoldungsgruppe B 4 betragen nach dem Aufstellungserlass des Ministeriums der Finanzen in 2010 86.400 € jährlich. Ist der Beamte Bode seit 2005 befördert worden? a) Wenn ja, wie oft wurde er zwischenzeitlich befördert ? b) Wenn ja, in welcher Besoldungsgruppe befindet er sich nun? Zu Frage 5: Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Entfällt. - 3 - Drucksache 14/387 (14/367) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welchen weiteren konkreten finanziellen Aufwand trägt das Land außerhalb der Personalkosten für LMR Bode? Zu Frage 6: Da die beamten- und dienstrechtliche Stellung von Herrn Bode zum Saarland durch die Zuweisung unberührt bleibt, ist Herr Bode als Beamter beihilfeberechtigt. Insoweit kann neben den Personalkosten die Gewährung von Beihilfen anfallen. Erstattet die Michael-Succow-Stiftung Kosten im Zusammenhang mit der saarlandseitigen Zuweisung von LMR Bode? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 7: Nein. Zu a) Entfällt. Zu b) Die Michael-Succow-Stiftung betreut in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz unter anderem Projekte zum Schutz der Wälder im kaukasischen und kaspischen Raum. Die Zusammenarbeit zwischen dem Saarländischen Umweltministerium, dem Bundesamt für Naturschutz und dem Iran im Bereich des Naturschutzes, der Waldwirtschaft, der Regionalentwicklung und des technischen Umweltschutzes beruht auf einem bereits im Jahre 2001 geschlossenen Memorandum of Understanding. Der zwischen der Michael-Succow-Stiftung und dem ehemaligen Ministerium für Umwelt geschlossene Dienstleistungsüberlassungsvertrag sieht vor diesem Hintergrund keine Kostenerstattung vor. - 4 - Drucksache 14/387 (14/367) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Da der Bund an dem Projekt „Schutz und Nutzung der Kaspischen Wälder“ („wird zwischenzeitlich als deutscher Beitrag zum Waldarbeitsprogramm im Rahmen der Konvention über die Biologische Vielfalt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz vorbereitet“ – aus: Drucksache 13/654) beteiligt ist und dieses u.a. mitinitiiert hat, stellt sich die Frage, ob das Saarland Verhandlungen über die Kostenbeteiligung mit der Bundesregierung aufgenommen hat? a) Wenn ja, wann und wie lautet konkret das Ergebnis ? b) Wenn nein, wieso nicht? Zu Frage 8: Nein, da der Bund zeitgleich mit dem Saarland im Jahr 2001 in das Projekt eingestiegen ist. Zu a) Entfällt. Zu b) Siehe Ausführungen zu Frage 8. Welche anderen Bundesländer beteiligen sich an dem Projekt „Schutz und Nutzung der Kaspischen Wälder“ und in welcher Form (konkrete Auflistung )? Zu Frage 9: Es beteiligen sich keine anderen Bundesländer an dem Projekt. Allerdings kooperieren andere Bundesländer in anderen Staaten der Dritten Welt zusammen mit dem Bund und seinen Institutionen in unterschiedlichsten Projekten insbesondere durch die Bereitstellung von Landesbediensteten . - 5 - Drucksache 14/387 (14/367) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Laut Internet-Recherche hat der LMR Bode im Auftrag des NABU NRW mit Unterstützung des NABU Bundesverbandes im Mai 2010 ein Gutachten zur Zukunft des Landeswaldes in NRW vorgelegt . a) Seit wann ist der Landesregierung die Beauftragung des LMR Bode durch den NABU bekannt ? aa) Wenn nein, wieso nicht? b) War diese Nebentätigkeit durch den Dienstherrn genehmigt? c) Hat der NABU NRW bzw. der NABU Bundesverband Kosten für die dienstliche Inanspruchnahme des LMR an das Saarland erstattet? Zu Frage 10 und 10a: Die Hausspitze des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr wurde von Herrn Bode über die Beauftragung Ende des Jahres 2009 informiert. Zu aa) Entfällt. Zu b) Nach § 40 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes i.V.m. § 86 Absatz 1 Saarländisches Beamtengesetz sind Nebentätigkeiten grundsätzlich nur anzeigepflichtig. Diese Anzeigepflicht erstreckt sich auf Art und Umfang der Tätigkeit. Herr Bode hat mit Schreiben vom 28.11.2009 die Tätigkeit als forstlicher Fachgutachter angezeigt. Zu c) Eine Ablieferungspflicht besteht grundsätzlich nur für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, sofern sie in der Nebentätigkeitsverordnung festgelegte Höchstbeträge übersteigen. Da es sich bei der Gutachtertätigkeit für den NABU NRW und NABU Bundesverband um keine Tätigkeit im öffentlichen Dienst handelt, besteht keine Ablieferungspflicht von Herrn Bode gegenüber dem Saarland. - 6 - betr.: Zuweisung des LMR Wilhelm Bode an die Michael-Succow-Stiftung zum Schutz der Natur