LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/391 (14/336) 28.01.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Stefan Pauluhn (SPD) betr.: Stabsstelle Nachhaltigkeit Wie, d.h. mit welchen Personen, ist die Stabsstelle „Nachhaltigkeit“ nunmehr genau besetzt? Zu Frage 1: Die Stabsstelle Nachhaltigkeit ist derzeit (Stand 1. Januar 2011) mit zwei Mitarbeitern personalisiert. Welche Aufgaben fallen konkret in diesen Bereich und wie werden diese Aufgaben auf die verschiedenen MitarbeiterInnen verteilt werden (Stichwort: Zuständigkeiten, Geschäftsverteilung)? Zu Frage 2: Die Stabsstelle Nachhaltigkeit hat die Aufgabe, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, aber auch des Klimawandels und der zunehmenden Knappheit von Ressourcen, 1. eine Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland zu entwickeln und umzusetzen. Basis dafür sind die drei „klassischen“ Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Entsprechend diesem ganzheitlichen Verständnis von Nachhaltigkeit werden alle saarländischen Ministerien in die Strategie eingebunden. Dies gilt in einem nächsten Schritt dann auch für zivilgesellschaftliche Akteure. 2. einen Nachhaltigkeitscheck für Vorhaben der Landesregierung zu entwickeln. Konkret heißt das, dass bei Vorhaben, die im Ministerrat beschlossen werden sollen , zu prüfen ist, ob die Grundsätze der Nachhaltigkeit eingehalten werden. Der Nachhaltigkeitscheck soll erarbeitet werden, sobald die Nachhaltigkeitsstrategie vorliegt. Ausgegeben: 28.01.2011 (24.11.2010) Drucksache 14/391 (14/336) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Die Stabsstelle nimmt bei diesen beiden Aufgaben insbesondere eine koordinierende, aber auch eine beratende Funktion innerhalb der Landesverwaltung wahr. Im Einzelnen hat sie folgende Teilaufgaben zu bearbeiten: - Entwicklung einer ressortübergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure; - Entwicklung von Leitzielen, Maßnahmen und Indikatoren zur Nachhaltigkeitsstrategie ; - Fachliche Beratung der Landesregierung in Fragen der Nachhaltigkeit; - Entwicklung und Steuerung von Projekten im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie , auch im Zusammenwirken mit zivilgesellschaftlichen Akteuren; - Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Saarlandes in enger Kooperation mit den saarländischen Kommunen und deren Umweltverwaltungen; - Entwicklung und Umsetzung einer Teilstrategie „Nachhaltigkeit in der Landesverwaltung “ (insbesondere im Bereich der öffentlichen Beschaffung, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes sowie der Mobilität/Jobticket); - Evaluierung von Projekten und Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie. Wie war die Reaktion des Personalrats auf die Besetzung der Stabsstelle „Nachhaltigkeit“? Wie begründet der Personalrat seine Haltung? Zu Frage 3: Bei der Erstpersonalisierung der Stabsstelle haben sowohl der Personalrat des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr als auch der Personalrat der Staatskanzlei der Abordnung und Versetzung der betroffenen Person zugestimmt. Bei der Besetzung einer weiteren Stelle ist eine Beteiligung der Personalräte nicht erfolgt , da gemäß § 81 Abs. 2 SperVG Beamtenstellen ab Besoldungsgruppe A 16 und vergleichbare tarifliche und außertarifliche Arbeitnehmerstellen nur auf Antrag der Betroffenen der Mitbestimmung des Personalrates unterliegen. Beide Personalräte wurden allerdings im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über die Abordnung der betreffenden Person vom Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr zur Staatskanzlei informiert. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Doppelbesetzung der Stelle in Zeiten leerer Kassen, insbesondere hinsichtlich der Beachtung der Vorgaben der sog. „Schuldenbremse“? Wie bringt die Landesregierung dies in Einklang mit den vorgesehenen Sparmaßnahmen, z. B. im Bereich der Beamten oder auch der Menschen mit Behinderungen etc.? Zu Frage 4: Der Fragesteller unterliegt offenbar der nicht zutreffenden Auffassung, es handele sich bei einer Stabsstelle um eine (einzige) Personalstelle. Dies ist jedoch nicht der Fall. - 2 - Drucksache 14/391 (14/336) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - In der Organisationslehre bezeichnet der Begriff „Stabsstelle“ eine Organisationseinheit , die direkt der Leitung einer Organisation unterstellt ist und durch Unterstützung einer Instanz zur Lösung einer Aufgabe beiträgt. Stabsstellen sollen Führungsinstanzen entlasten, indem sie ihr Expertenwissen bereitstellen und beratend tätig sind. Dadurch soll eine konzeptionelle und strategische Arbeit ohne Rücksicht auf eingefahrene Organisationsabläufe und -strukturen ermöglicht werden. Der Begriff „Stabsstelle“ bedeutet indessen nicht, dass diese organisatorische Einheit nur mit einer einzigen Person (im Sinne einer Personalstelle) besetzt sein muss. Stabsstellen als Organisationseinheiten sind vielmehr wie andere Organisationseinheiten (etwa Referate) in der Regel mit mehreren Personen besetzt. Im Übrigen handelt es sich bei dem Thema nachhaltige Entwicklung um einen Bereich, der fachübergreifend von großer Bedeutung ist und in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen wird. Zentrale Aspekte sind dabei insbesondere die Frage der Generationengerechtigkeit politischen Handelns und des nachhaltigen Umgangs mit natürlichen und finanziellen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, diesem gesamtgesellschaftlich wichtigen Thema durch die Einrichtung einer zentralen Stabsstelle in ausreichender Weise Rechnung zu tragen. Wie hoch sind die Kosten für die Stabsstelle „Nachhaltigkeit“ (bitte für die einzelnen Personen und insgesamt angeben)? Zu Frage 5: Die Personalkosten der Stabsstelle Nachhaltigkeit setzen sich aus einer Vergütung nach Entgeltgruppe 15 TV-L und einer Vergütung analog Besoldungsgruppe A 16 zusammen . Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit dieser Stabsstelle „Nachhaltigkeit“? Zu Frage 6: Die Landesregierung verfolgt mit der Einrichtung der Stabsstelle Nachhaltigkeit und der Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel, die Grundsätze und Prinzipien der Nachhaltigkeit in noch stärkerem Maße als bisher in das Regierungs- und Verwaltungshandeln zu implementieren. Nachhaltig handeln in diesem Sinne heißt so zu handeln , dass den nachfolgenden Generationen mindestens der gleiche Handlungsspielraum bleibt wie der heutigen Generation und ihnen nicht Lasten (z. B. Umweltschäden, Schulden etc.) aufgebürdet werden, die sie nicht tragen können. Gerade vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise und des Klimawandels wird nachhaltiges Handeln immer wichtiger. Die Landesregierung folgt mit der Konzeption und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie dem Beispiel der Bundesregierung wie auch einiger anderer Bundesländer (wie z. B. Rheinland-Pfalz, Hessen oder Baden-Württemberg). - 3 - Drucksache 14/391 (14/336) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie sehen die weiteren Planungen für die Besetzung der Stelle des Leiters der Stabsstelle Umweltmanagement “, insbesondere des Referats „Strahlenschutz“ beim Umweltministerium, aus? Zu Frage 7: Die Stabsstelle „Umweltmanagement“ des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr wurde bereits im März 2010 aufgelöst, so dass die sich die Besetzung der Stelle des Leiters der Stabsstelle „Umweltmanagement“ erübrigt. Das Referat „Strahlenschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr betreffend werden derzeit im Ministerium Überlegungen zu einer Stärkung dieses Aufgabenbereiches angestellt. Abschließende Entscheidungen sind dort jedoch noch nicht getroffen . - 4 - betr.: Stabsstelle Nachhaltigkeit 1. eine Nachhaltigkeitsstrategie für das Saarland zu entwickeln und umzusetzen. Basis dafür sind die drei „klassischen“ Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Entsprechend diesem ganzheitlichen Verständnis von Nachhaltigkeit werden alle saarländischen Ministerien in die Strategie eingebunden. Dies gilt in einem nächsten Schritt dann auch für zivilgesellschaftliche Akteure. 2. einen Nachhaltigkeitscheck für Vorhaben der Landesregierung zu entwickeln. Konkret heißt das, dass bei Vorhaben, die im Ministerrat beschlossen werden sollen, zu prüfen ist, ob die Grundsätze der Nachhaltigkeit eingehalten werden. Der Nachhaltigkeitscheck soll erarbeitet werden, sobald die Nachhaltigkeitsstrategie vorliegt. Die Stabsstelle nimmt bei diesen beiden Aufgaben insbesondere eine koordinierende, aber auch eine beratende Funktion innerhalb der Landesverwaltung wahr. Im Einzelnen hat sie folgende Teilaufgaben zu bearbeiten: