LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/405 (14/384) 15.02.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Streichung der Beihilfe für Heilpraktikerleistungen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Von Seiten des Ministeriums des Innern wurde während der Haushaltsberatungen erklärt, dass die in 2009 gezahlten Erstattungsbeiträge an Heilpraktikerrechnungen insgesamt 1,5 Mio. Euro betragen haben. Aufgrund der Streichung der Abrechnungsmöglichkeit für Heilpraktikerleistungen für 2011 werden zukünftig verstärkt diese Leistungen von Ärzten erbracht werden, da hierfür weiterhin die Abrechnung über Beihilfe möglich ist.“ Wie hoch sind die Leistungen der Beihilfe insgesamt im Jahr 2010? Zu Frage 1: Die Beihilfeausgaben im Jahr 2010 betrugen rund 106 Mio. Euro. Wie hoch ist hier der Anteil aller ärztlichen Leistungen ? Zu Frage 2: Der Anteil der ärztlichen Leistungen kann nicht exakt beziffert werden. Das Statistikmodul des neuen Beihilfebearbeitungsverfahrens steht derzeit noch nicht zur Verfügung . Auf Grund der vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2008 beträgt der Anteil der ambulanten ärztlichen Leistungen rund 35 %, was für das Jahr 2010 einem Betrag von zirka 37,1 Mio. Euro entsprechen würde. Ausgegeben: 15.02.2011 (20.01.2011) bitte wenden Drucksache 14/405 (14/384) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie hoch ist der Anteil, der für Heilpraktikerleistungen erstattet wurde? Zu Frage 3: Auf Basis der Zahlen aus den Jahren 2006 bis 2008 und unter Berücksichtigung der jährlichen Ausgabensteigerungen sowie der inzwischen eingetretenen Änderung der Rechtsprechung werden die Ausgaben für Heilpraktikeraufwendungen für das Jahr 2010 zwischen 1,5 und 2 Mio. Euro geschätzt. Wie hoch ist der Anteil der naturheilkundlichen Erstattungsleistungen , die von Ärzten erbracht wurden? Zu Frage 4: Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da die naturheilkundlichen Leistungen eines Arztes keine eigene Aufwendungsart darstellen und deshalb nicht gesondert ermittelt werden können. - 2 - betr.: Streichung der Beihilfe für Heilpraktikerleistungen