LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/418 (14/370) 09.03.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ulrich Commerçon (SPD) betr.: Weiterbildung Nanotechniker/in Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit einiger Zeit bietet die IHK den Erwerb eines Zertifikats Nanotechniker/in an. Dieses soll in 90 Stunden erworben werden können. Die Zielgruppe ist dabei sehr breit gefächert.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen betreffen weitgehend Angelegenheiten außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Die Antworten zu den Fragen 1, 4 bis 7 sowie 11 beruhen daher auf Zulieferungen der IHK Saarland. Handelt es sich hierbei um eine offiziell anerkannte Weiterbildung? Zu Frage 1: Der Lehrgang wird von der IHK gemeinsam mit dem Kooperationspartner Nanopool Akademie GmbH angeboten. Es handelt sich dabei um einen Anpassungslehrgang, einen Zertifikatslehrgang der IHK. Wie hoch sind die Kosten für dieses Weiterbildungsangebot ? Zu Frage 2: Im Rahmen eines Förderantrages beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft wurden für einen Lehrgang mit fünf Teilnehmern 7.916 € Gesamtkosten für einen Lehrgang mit 90 Unterrichtsstunden angegeben. Hieraus ergibt sich rechnerisch ein Stundensatz von rd. 88 €. Dieser Stundensatz bewegt sich am unteren Ende der üblichen Sätze für Weiterbildungsangebote mit technischem Inhalt. Bis dato liegen keine weiteren Förderanträge für Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Nanotechnologie vor. Ein Kostenvergleich ist somit von hier aus nicht möglich. Ausgegeben: 09.03.2011 (21.12.2010) Drucksache 14/418 (14/370) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Die Prüfung des Verwendungsnachweises der Nanopool Akademie GmbH ist noch nicht abgeschlossen, so dass eine Aussage hinsichtlich der letztendlichen förderfähigen Gesamtkosten und dem daraus resultierenden Stundensatz noch nicht gemacht werden kann. In welcher Weise werden die Teilnehmer oder Anbieter dieses Weiterbildungsangebots öffentlich gefördert? Zu Frage 3: Eine Förderung aus dem Programm „Lernziel Produktivität“ des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft wird nur auf Antrag gewährt. Wie oben dargelegt wurde seitens der Nanopool Akademie GmbH bisher ein Antrag auf Förderung vorgelegt. Über weitere Förderanträge, so z. B. bei der Agentur für Arbeit, liegen hier keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen des Programms „Lernziel Produktivität“ werden mittelbar die Weiterbildungsteilnehmer gefördert. Für Mitarbeiter kleinerer Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) werden 70 % der förderfähigen Gesamtkosten erstattet, bei Mitarbeitern größerer Unternehmen 50 %. Eine Förderung der Anbieter findet insofern nicht statt, als die Förderung ausschließlich auf der Basis der tatsächlichen und nachgewiesenen Kosten ermittelt wird. Einnahmen des Anbieters von Dritten, so z.B. von Teilnehmern, werden in die Berechnung und Prüfung der Fördermittel mit einbezogen, ggf. werden die Ausgaben übersteigende Einnahmen aus Fördermitteln und Teilnehmerbeiträgen vom Förderbetrag abgezogen. Somit ist sichergestellt, dass der Anbieter keine Gewinne aus der geförderten Maßnahme erzielen kann. Wie viele Personen haben von dieser Weiterbildungsmöglichkeit bis dato Gebrauch gemacht? Zu Frage 4: An dem Zertifikatslehrgang haben bisher 161 Personen teilgenommen, davon haben 150 den Lehrgang erfolgreich beendet. Wie hoch ist die Nachfrage zu den einzelnen Kursen /Seminaren? Zu Frage 5: Die potenziellen Teilnehmer melden sich direkt bei dem Bildungspartner. Genaue Zahlen hinsichtlich der Nachfrage liegen der IHK nicht vor. Inwiefern sind Systemgastronomen oder Menschen die im Gebäudemanagement tätig sind, für eine solche Weiterbildung tatsächlich geeignet? Zu Frage 6: Der Lehrgang wendet sich an Mitarbeiter von Unternehmen oder Selbständige, die Beschichtungen mit Nanotechnologie vornehmen. Dies ist selbstverständlich sowohl für die Gastronomie als auch für Mitarbeiter im Gebäudemanagement sinnvoll. Drucksache 14/418 (14/370) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Wie sehen die bisherigen Erfolge dieses Weiterbildungsangebots aus – gerade im Hinblick auf die persönlichen Entwicklungen sowie im Hinblick auf die saarländische Wirtschaft? Zu Frage 7: Die IHK evaluiert alle Bildungsmaßnahmen nach Abschluss. Konkrete Aussagen im Hinblick auf persönliche Entwicklung bzw. im Hinblick auf die saarländische Wirtschaft sind jedoch erst möglich, wenn eine für eine Evaluierung notwendige Zahl an Lehrgängen bzw. Absolventen erreicht ist. Dies ist zurzeit noch nicht der Fall. Wie stellt sich die Nachfrage aus der Wirtschaft nach Menschen dar, die diese Weiterbildung besucht und erfolgreich abgeschlossen haben? Zu Frage 8: Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, werden seitens des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft ausschließlich Teilnehmer gefördert, die in Beschäftigung stehen. Die nicht durch die Förderung abgedeckten Kosten von mindestens 30 % der Gesamtkosten werden i.d.R. durch die entsendenden Unternehmen getragen. Daraus alleine lässt sich ein Bedarf für die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in diesen Unternehmen ableiten. Über eine darüber hinaus bestehende weitere Nachfrage nach diesbezüglich spezifisch qualifizierten Arbeitskräften liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor. Wo sind Nanotechniker, die von diesem Weiterbildungsangebot Gebrauch gemacht haben, heute beschäftigt? Zu Frage 9: Die Teilnehmer an der vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft geförderten Maßnahme waren bereits zum Zeitpunkt der Schulung in unterschiedlichen Unternehmen beschäftigt. Im Übrigen wird auf die noch ausstehende Evaluation durch die IHK (siehe Antwort zu Frage 7) verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die hier erworbenen bzw. zu erwerbenden Qualifikationsmöglichkeiten ? Zu Frage 10: Die Landesregierung geht in diesem Fall, wie in zahlreichen vergleichbaren Zertifikatslehrgängen auch in anderen IHK-Bezirken davon aus, dass die IHK aufgrund ihrer im Berufsbildungsgesetz geregelten Zuständigkeit für weite Teile der beruflichen Bildung bei der Zertifizierung von Weiterbildungslehrgängen mit der entsprechenden Kompetenz und der notwendigen Sorgfalt inhaltliche, didaktische und qualitative Aspekte der Lehrgänge überprüft. Drucksache 14/418 (14/370) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Wo, d.h. an welchen Örtlichkeiten, wird diese Weiterbildung durchgeführt? Zu Frage 11: Zur Zeit führt die IHK die Lehrgänge lediglich mit der Nanopool Akademie GmbH an deren Firmensitz in Hülzweiler durch. Wer ist für die Weiterbildung verantwortlich, d.h. wer leitet die Kurse (bitte Namen und Qualifikationen der jeweiligen Lehrer angeben)? Zu Frage 12: Die Qualifikationen der Dozenten werden von der IHK im Rahmen des Zertifikatslehrganges überprüft. In dem vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft geförderten Lehrgang entsprechen die Dozenten den Angaben in der Dozentenliste der Zertifizierungsunterlagen der IHK. Da die Betroffenen nicht eingewilligt haben, ist im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz die Nennung der Namen im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nicht möglich. Die Qualifikationen der eingesetzten Trainer sind wie folgt: Diplom-Ingenieur Lebensmitteltechnologie , Diplom-Ingenieur Umweltverfahrenstechnik, Anwendungstechniker und Kommunikationsberaterin. Können sich Unternehmen darum bewerben, ebenfalls eine Weiterbildung zur/zum Nanotechniker /in anzubieten? Zu Frage 13: Ja, unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: a) Soweit eine Weiterbildungsmaßnahme ohne öffentliche Förderung durchgeführt wird, gibt es keine Beschränkungen für ein derartiges Angebot. b) Förderungen durch die Agentur für Arbeit sind nur unter genau definierten Bedingungen (insbesondere eine vorlaufende sog. AZWV-Anerkennung) möglich und müssen seitens der Agentur auf ihre arbeitsmarktliche Verwertbarkeit überprüft werden. c) Eine Förderung nach „Lernziel Produktivität“ ist i.d.R. nur möglich, wenn die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten allgemein am Arbeitsmarkt verwertbar sind. Dieser Nachweis ist i.d.R. durch vorhergehende Zertifizierungen zu erbringen , z. B. AZWV, IHK-Zertifikat oder vergleichbare Nachweise. Wo erfolgt die praktische Anwendung des erworbenen Wissens? Zu Frage 14: Überall, wo nanotechnische Beschichtungen zum Einsatz kommen. Drucksache 14/418 (14/370) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Reichen nach Auffassung der Landesregierung 90 Stunden Aus- bzw. Weiterbildung aus, um tatsächlich als Nanotechniker/in arbeiten zu können? Zu Frage 15: Der Begriff „Nanotechniker/in“ ist nicht gesetzlich definiert. Im Rahmen der Zertifizierung des Weiterbildungslehrgangs der Nanopool Akademie GmbH wurde der vorgelegte Lehrplan durch die IHK überprüft. Nach dortiger Ansicht sind 90 Std. ausreichend, um die beschriebenen Lerninhalte erfolgreich zu vermitteln. Gibt es Pläne, diese Weiterbildung zu modifizieren /intensivieren/umzugestalten? Zu Frage 16: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Wie gestaltet sich der Ergänzungslehrgang Nanotechnologie des Naturwissenschaftlichen Technikums Dr. Künkele im Vergleich zu diesem Weiterbildungsangebot ? Zu Frage 17: Das Technikum Dr. Künkele ist eine in Landau ansässige Schule in freier Trägerschaft, die auf die Ausbildung Technischer Assistenten in den Naturwissenschaften und im Gesundheitsbereich spezialisiert ist. Ab September 2011 wird die Einrichtung in Zusammenarbeit mit dem cc-NanoBioNet e.V. (Saarbrücken) einen staatlich anerkannten Ergänzungslehrgang Nanotechnologie anbieten. Dieser richtet sich an Auszubildende zum Biologisch-technischen Assistenten (BTA), Chemisch-technischen Assistenten (CTA), Medizinisch-technischen Assistenten (MTA), Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), Biologie-, Chemie- oder Physiklaboranten und ergänzt deren Erstausbildung um grundlegende Kenntnisse im Bereich Nanotechnologie zu einem berufsbefähigenden Abschluss. Der Ausbildungsgang wird darüber hinaus als berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme für Beschäftigte mit Berufserfahrung in den genannten Bereichen zur Vertiefung ihrer Kenntnisse in der Nanotechnologie angeboten. Die Dauer des Lehrganges beträgt 6 Monate (Vollzeit) bzw. 12 Monate (berufsbegleitend). Am Ende beider Ausbildungsvarianten steht ein Abschluss als Fachkraft für Nanotechnologie (FNT). Der Ergänzungslehrgang Nanotechnologie soll den Teilnehmern ausgewählte Technologiefelder näher bringen und die Brücke zwischen den naturwissenschaftlichen Grundlagen und den berufsfeldbezogenen Anwendungen schlagen. Einsatzmöglichkeiten für die Absolventen ergeben sich in den Bereichen Energietechnik, Informationstechnik , Biotechnologie, Medizintechnik oder Biomedizintechnik, meist in interdisziplinären Teams in Forschungslabors der Industrie oder Universitäten. Insbesondere soll ein breit gefächertes Grundlagenwissen auf den Gebieten Chemie, Biologie, Physik und Informatik vermittelt werden. Drucksache 14/418 (14/370) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Wie bewertet die Landesregierung die vom Ergänzungslehrgang avisierten Zielgruppen im Vergleich zu den Zielgruppen im Weiterbildungsangebot Nanotechniker /in? Zu Frage 18: Das Angebot des Technikums Dr. Künkele richtet sich an in einer einschlägigen Ausbildung befindliche bzw. bereits über Berufserfahrung verfügende qualifizierte technische Mitarbeiter. Die hier erworbenen Kenntnisse können insbesondere in der Forschung und Entwicklung angewandt werden. Insofern richten sich die beiden hier beschriebenen Angebote an grundlegend unterschiedliche Zielgruppen. Wie bewertet die Landesregierung diesen Ergänzungslehrgang im Vergleich zum Weiterbildungsangebot Nanotechniker/in insgesamt? Zu Frage 19: Zu bemerken ist, dass aufgrund der fehlenden verbindlichen Definition des Begriffs „Nanotechniker“ durchaus unterschiedliche Weiterbildungsangebote mit unterschiedlichen Zielgruppen unter der gleichen Bezeichnung angeboten werden. Zwischen beiden hier beschriebenen Angeboten bestehen sowohl in der Breite wie auch in der Tiefe der Ausbildungsinhalte grundlegende Unterschiede; sie sind insofern nicht vergleichbar. betr.: Weiterbildung Nanotechniker/in