LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/46 (14/12) 23.12.2009 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Hygienemängel in 22 China-Restaurants im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am 4. November hat die saarländische Landesregierung die saarländische Bevölkerung darüber unterrichtet, dass vier Monate zuvor, nämlich im August 2009, im Saarland 70 China-Restaurants kontrolliert und bei 22 davon, also bei 31,4 Prozent der untersuchten Betriebe, Hygienemängel vorlagen , die bei drei Restaurants sogar zur vorübergehenden Schließung geführt haben.“ Vorbemerkung der Landesregierung: In der Landespressekonferenz vom 4. November 2009 hat der damalige Gesundheitsminister Prof. Dr. G. Vigener über neuartige Grippe und Lebensmittelüberwachung im Saarland berichtet und auf Fragen hierzu geantwortet. Aus einem hier vorliegenden vorbereitenden Vermerk ergibt sich, dass die Sonderaktion „China-Restaurants“ der Lebensmittelüberwachung im März 2009 durchgeführt wurde. Hierbei waren tatsächlich zahlreiche Mängel festgestellt und 22 Lebensmittelproben entnommen worden. Die Untersuchung der Lebensmittelproben ergab keine Beanstandung. Warum wurde die Bevölkerung erst 4 Monate später unterrichtet? Zu Frage 1: Eine Veranlassung, die Bevölkerung gesondert zu unterrichten, bestand nicht und besteht nicht. Eine Information der Öffentlichkeit ist immer dann angezeigt, wenn Gesundheitsgefahr besteht, welcher auf anderem Weg nicht begegnet werden kann. Im vorliegenden Fall wurden alle Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren einschließlich Betriebsschließungen veranlasst. Ausgegeben: 23.12.2009 (12.11.2009) Drucksache 14/46 (14/12) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche Ergebnisse hatten die Kontrollen? Bitte Ergebnisse auflisten. Zu Frage 2: Betriebskontrollen: 70 Betriebe mit Mängeln: 18 Darunter vorübergehend geschlossene Betriebe: 3 Ordnungswidrigkeitsverfahren: 13 Gebührenpflichtige Verwarnungen: 5 Kennzeichnungsmängel: 4 Erhobene Proben 22 Beanstandungen dabei 0 Warum werden die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zeitnah über die Zustände in den Restaurants unterrichtet, wie dies beispielsweise in anderen Bundesländern praktiziert wird und warum werden nicht Ross und Reiter genannt? Zu Frage 3: Die Landesregierung veröffentlicht bereits seit September 2009 stark auffällig gewordene Betriebe im Internet. Eine zeitnahe Publikation, wie von der Fragestellerin angesprochen , ist auf dem Boden des Verbraucherinformationsgesetzes nicht möglich, da die Betriebsinhaber zunächst angehört werden müssen. Wo andere Bundesländer das geltende Recht hier anders auslegen, sehen sie sich derzeit anhängigen Gerichtsverfahren gegenüber. Sollte die Rechtsprechung zu anderen Schlüssen kommen, als hier erwartet, wird die Landesregierung in angemessener Weise darauf reagieren. Ist die Gesundheit der saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher weniger wichtig als der Schutz der Schmuddellokale? Zu Frage 4: Nein. Die Landesregierung ist sich der hohen Beanstandungsquote bei den besuchten Betrieben bewusst, hat aber noch keine schlüssige Erklärung hierfür. Denn einerseits handelt es sich bei den Betrieben nicht nur um Restaurants, sondern auch um Imbissbetriebe und Bistros, die naturgemäß eine höhere Beanstandungsquote aufweisen. Auch spezifische Eigenheiten der ostasiatischen Küche wie das Würzen mit Glutamat, welches oft rechtswidrig nicht deklariert ist, erklären einen gewissen Teil der Beanstandungen. Andererseits genügt dies nicht, um das insgesamt schlechte Abschneiden der kontrollierten Gastronomiebetriebe zu erklären. Somit hat die Landesregierung mit ihrer Schwerpunktaktion vom März 2009 ein wichtiges Problemfeld identifiziert , welches sie mit einer weiteren Schwerpunktaktion im folgenden Jahr erneut bearbeiten wird. Als erste Folgerung der Aktion wurde die Risikobeurteilung heraufgesetzt , wodurch die Betriebe häufiger als bisher kontrolliert werden. - 2 - Drucksache 14/46 (14/12) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Schadet die Nichtinformation über die Ekelbetriebe nicht den seriös arbeitenden Restaurants, weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher nun alle China-Restaurants meiden? Zu Frage 5: Die Landesregierung verzichtet auf die Veröffentlichung beanstandeter Betriebe, wenn keine Gesundheitsgefahr besteht, um eben dies zu vermeiden. Was hält die Schwarz/Gelb/Grüne Landesregierung von Transparenz? Zu Frage 6: Stärkung des Verbraucherschutzes ist eines der in der Koalitionsvereinbarung erklärten Ziele der Landesregierung und Transparenz ist ein unverzichtbarer Teil davon. Wie viele Kontrollen fanden 2009 in Restaurants und Speisegaststätten statt? Welche Ergebnisse hatten diese Kontrollen? Zu Frage 7: Im laufenden Jahr fanden bisher 1.471 Kontrollen in Speisegaststätten statt. Hierbei erfolgten 47 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 10 vorübergehende Betriebsschließungen wegen Hygienemängeln. Es ergaben sich in absteigender Reihenfolge die nachstehenden Beanstandungsgründe: Hygiene- und Baumängel, Kennzeichnungsmängel , unzureichende Dokumentation und fehlende Belehrung/Schulung des Personals . Wie viele Kontrolleure sind derzeit im Einsatz? Bitte auflisten nach Auszubildenden, Schwangerschaftsausfall oder Ausfall wegen längerer Krankheit und tatsächlicher Präsenz? Zu Frage 8: Von den 42 Lebensmittelkontrolleuren befinden sich 5 derzeit in Ausbildung, 2 Mitarbeiterinnen befinden sich in Schwangerschaftsurlaub bzw. Mutterschutz. Längerfristige Erkrankungen sind der Personalabteilung des LSGV in diesem Bereich nicht bekannt. Wie viele untersuchungswürdige Betriebe gibt es im Saarland? Zu Frage 9: Zurzeit sind 12.981 kontrollpflichtige Lebensmittelbetriebe registriert. - 3 -