LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/466 (14/416) 29.04.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heiko Maas (SPD) Isolde Ries (SPD) Ulrich Commerçon (SPD) Anke Rehlinger (SPD) betr.: Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen Vorbemerkung der Fragesteller: „Im Saarland klagen Lehrer, Schüler und Eltern auch in diesem Schuljahr über einen hohen Unterrichtsausfall in allen Schulformen. Sie fordern geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den hohen Lehrerausfall zu reduzieren und gleichzeitig die Qualität des Vertretungsunterrichts , wenn es ihn denn gibt, zu verbessern.“ Wie wird der tatsächliche Unterrichtsausfall erfasst ? Welcher Unterrichtsausfall wird erfasst? Wie wird der Unterrichtsausfall an den Schulen an das Ministerium kommuniziert? Zu Frage 1: Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um strukturelle Fehlstunden handelt oder um Sachverhalte, die durch schulinterne Angelegenheiten bedingt sind. Strukturelle Fehlstunden sind tatsächliche Unterrichtsausfälle, bei denen in Folge fehlender Lehrkräfte oder Räume (z. B. Sporthallen, -plätze) Unterrichtsstunden, die gemäß der geltenden Stundentafel unterrichtet werden müssten, grundsätzlich nicht gehalten werden können. Strukturelle Fehlstunden sind immer auf der Basis von wöchentlichen Stunden ausgewiesen. Sie werden auf der Grundlage der Stundentafeln der einzelnen Schulformen ermittelt. Struktureller Unterrichtsausfall wird im Ministerium erfasst. Ausgegeben: 29.04.2011 (03.03.2011) Drucksache 14/466 (14/416) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Daneben gibt es schulinterne Sachverhalte und Ereignisse, die im Einzelfall auch zu Unterrichtsausfall führen können. Darunter fallen alle Ereignisse, die nicht strukturelle Fehlstunden sind: a) Weiterbildung, Prüfungsmaßnahmen, Klassenfahrten, Elternsprechtage Lehrkräfte sind per Schulordnungsgesetz und Lehrerbildungsgesetz zur allgemeinen und fachlichen Fortbildung verpflichtet. Ihre Fortbildung ist von der Schulaufsichtsbehörde angemessen zu unterstützen. Dabei sind die Lehrkräfte auch verpflichtet , an Fortbildungsveranstaltungen innerhalb unterrichtsfreier Zeiten teilzunehmen . Soweit die Organisation der Fortbildungsveranstaltung es ermöglicht oder soweit Schulen selbst Fortbildungsveranstaltungen initiieren, wird von der Verlagerung in den unterrichtsfreien Raum Gebrauch gemacht. Bei der Genehmigung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen hat die Schule zu prüfen, ob die Abwesenheit der Lehrkraft im Hinblick auf die Unterrichtssituation der Schule und der betroffenen Klassen verantwortet werden kann. Diese pädagogische Entscheidung trifft die Schulleitung vor Ort, in dem sie z. B. auch den entsprechenden Vertretungsunterricht gewährleistet. Prüfungen sind grundsätzlich Teil des Abschlussverfahrens einzelner Bildungsgänge und als Lernerfolgskontrollen unerlässlich. Die Durchführung von Prüfungen kann zu einer erhöhten Einbeziehung von Lehrkräften und somit zur Notwendigkeit führen, gegebenenfalls an einigen Tagen Unterricht auch vollständig entfallen zu lassen. Der Gesetzgeber hat der Beteiligung der Erziehungsberechtigten an dem Bildungsauftrag der Schule durch Mitbestimmung und Mitwirkung eine besondere Bedeutung zugewiesen. Die Durchführung von Elternsprechtagen ist ein Instrument dieser Beteiligung. Im Hinblick auf die heutige Arbeitswelt finden Elternsprechtage in der Regel grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit in den Abendstunden statt. Soweit Lehrkräfte individuell für interessierte Erziehungsberechtigte Einzelsprechstunden auch tagsüber anbieten, finden diese üblicherweise in Freistunden oder außerhalb des Unterrichts statt. Die Verfassung des Saarlandes und das Schulordnungsgesetz definieren die Aufgaben des Schulwesens. Danach hat die Schule durch Erziehung und Unterricht die Schülerinnen und Schüler zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen, zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Erfüllung ihrer Pflichten in Familie und Beruf, zur Übernahme der sozialen und politischen Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zur Mitwirkung an der Gestaltung der Gesellschaft im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu befähigen und sie zu der verpflichtenden Idee des friedlichen Zusammenlebens der Völker hinzuführen. In Wahrnehmung dieses umfassenden Auftrags beschränkt sich Schule nicht nur auf das Abspulen strenger Stundenpläne, sondern beinhaltet auch eine Vielzahl weiterer bildungspolitisch gewünschter Aktivitäten. Dazu zählen Schulwanderungen , Lehrfahrten, Schullandheimaufenthalte und andere außerunterrichtliche Schulveranstaltungen, die in dem einschlägigen Erlass aus dem Jahr 1996 genauestens definiert, beschrieben und im Volumen festgelegt sind. Sie stehen Unterricht gleich. Die Maßnahmen zählen als schulische Veranstaltungen. Lehrer und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Drucksache 14/466 (14/416) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Die o. a. bildungspolitisch gewünschten und geforderten Aktivitäten führen in vielen Fällen zu Zielkonflikten hinsichtlich der Durchführung des konkreten Unterrichts . Dieser Zielkonflikt ist nicht lösbar und Unterrichtsausfall daher oft nicht vermeidbar . Letztlich bedeutet dies, dass auch die exakte Kenntnis einer konkreten Zahl der in Folge der oben dargestellten Aktivitäten ausgefallenen Unterrichtsstunden keine strategisch planerischen Auswirkungen auf die Arbeit der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde hat. Unterrichtsausfall in Folge der oben dargestellten Aktivitäten zu vermeiden, müsste konsequenterweise Weise bedeuten, die Aktivitäten einzustellen . Eine Rückmeldung des Unterrichtsausfalls in Folge der oben dargestellten Aktivitäten an die Schulaufsichtsbehörde erfolgt daher grundsätzlich nicht. b) Krankheitsbedingter Unterrichtsausfall Krankheit einer Lehrkraft führt nicht zwingend zu Unterrichtsausfall. Kurzfristige Abwesenheiten von Lehrkräften werden zumindest teilweise über Vertretungsregelungen abgedeckt. Dabei ist die Organisation des Lehrereinsatzes Aufgabe des jeweiligen Schulleiters vor Ort. Nach § 21 Schulordnungsgesetz hat der Schulleiter dafür Sorge zu tragen, dass die Schule ihren Unterrichts- und Erziehungsauftrag erfüllt. Die Allgemeine Dienstordnung für Schulleiter präzisiert dies in den §§ 3 und 4. Danach plant und beaufsichtigt der Schulleiter die dienstliche Tätigkeit des Lehrers, er stellt den Plan für die Unterrichtsverteilung sowie den Stunden- und Aufsichtsplan auf und ordnet die notwendigen Vertretungen an. Eine Rückmeldung an die Schulaufsichtsbehörde erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich nicht. Anders verhält sich dies bei längerfristigen Erkrankungen oder aufgrund von Ausfällen von Lehrkräften in Folge von Mutterschutz und Elternzeit. Diese werden in der Regel durch befristete Vertretungsverträge und/oder die Anordnung längerfristiger Mehrarbeit nach Meldung durch die Schulen von der Schulaufsichtsbehörde geregelt. Daten zu den Sachverhalten wie z. B. Unterrichtsausfall in Folge von Weiterbildung, Prüfungsmaßnahmen, Klassenfahrten, Elternsprechtagen oder krankheitsbedingter Unterrichtsausfall werden vor Ort z. B. in Klassen- und Kursbüchern dokumentiert. Eine Rückmeldung an die Schulaufsichtsbehörde erfolgt in diesen Fällen grundsätzlich nicht, weil dies nicht zu Handlungsaktivitäten der Schulaufsichtsbehörde führen kann. Wie hoch ist der strukturelle Unterrichtsausfall an Grundschulen, Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen , Förderschulen, Berufsschulen/ Fachoberschulen/Berufsfachschulen und Gymnasien zu Beginn des laufenden Schuljahres? Bitte nach Fächern und Schulformen getrennt auflisten. Zu Frage 2: a) Allgemeinbildende Schulen: An den allgemeinbildenden Schulen gibt es keinen strukturellen Unterrichtsausfall. b) Berufliche Schulen: Drucksache 14/466 (14/416) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Strukturelle Fehlstunden laut Schulstatistik vom Oktober 2010 2010/2011 K-Bereich TGS-Bereich Schuljahr Fach VZ TZ VZ TZ Insgesamt Religion 57 183 41 163 444 Sport 39 158 51 147 395 Wirtschaft - Fächer (K) 18 11 - - 29 Fachtheorie (TGS) - - 47 60 107 Allgemein bildende + sonstige Fächer 33 17 51 158 259 Summe 147 369 190 528 1.234 Welchen Umfang weist der Unterrichtsausfall, der drei Wochen übersteigt, an Grundschulen, Erweiterten Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen , Berufsschulen/Fachoberschulen/Berufsfachschulen und Gymnasien von Beginn des Schuljahres 2009/2010 bis zum Dezember 2010 aus? Bitte nach Fächern und Schulformen auflisten. Zu Frage 3: Für alle Schulformen wird nur struktureller Unterrichtsausfall erhoben. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Wie stellt sich die Quote der krankheits- und fortbildungsbedingten Fehlzeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010 (bis Dezember 2010) dar? Bitte nach Fächern und Schulformen auflisten. Zu Frage 4: Zahl der Abwesenheitstage wegen Quote Schuljahr Schulform Krankheit Fortbil-dung Arbeitstage aller Personen Abwesenheit wegen Krankheit Abwesenheit wegen Fortbildung Grund- u. Hauptschulen 21217 998 417620 5% 0% Förderschulen 9411 981 158460 6% 1% Realschulen 463 61 13680 3% 0% Gymnasien 16235 2526 416290 4% 1% Gesamtschulen 8976 1193 160740 6% 1% Freie Waldorfschulen 1183 115 20330 6% 1% Erweiterte Realschulen 17984 2061 330410 5% 1% 2008/09 Berufliche Schulen 13478 1894 298870 5% 1% Drucksache 14/466 (14/416) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Zahl der Abwesenheitstage wegen Quote Schuljahr Schulform Krankheit Fortbil-dung Arbeitstage aller Personen Abwesenheit wegen Krankheit Abwesenheit wegen Fortbildung Grund- u. Hauptschulen 18720 1103 416290 4% 0% Förderschulen 9391 698 145730 6% 0% Realschulen 418 56 12920 3% 0% Gymnasien 14539 2376 411160 4% 1% Gesamtschulen 9544 1307 182210 5% 1% Freie Waldorfschulen 866 154 20900 4% 1% Erweiterte Realschulen 17102 1836 319010 5% 1% 2009/10 Berufliche Schulen 12995 1836 301530 4% 1% Quelle: Amt für Statistik Das Statistische Amt erhebt die Fehltage der Lehrkräfte nicht nach Fächern. Der tatsächliche Unterrichtsausfall ist geringer, da ein Großteil der Stunden abwesender Lehrkräfte vertreten wird. Über welchen Zeitraum erstreckt sich der unter 2. erfragte Unterrichtsausfall? (Bitte nach Fächern und Schulformen auflisten) Zu Frage 5: Der unter 2. erfragte strukturelle Unterrichtsausfall erstreckt sich jeweils über das ganze Schuljahr. Veränderungen können sich durch den Einstellungstermin 1. Februar ergeben. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass der gesamte Lehrplaninhalt vollumfänglich vermittelt wird? Zu Frage 6: Unterricht und Umsetzung der Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde, insbesondere die Vermittlung der Lehrplaninhalte, sind originäre Aufgaben der Schulen. Die vollumfängliche Vermittlung der Lehrplaninhalte für die tatsächlich gehaltenen Stunden wird durch die Schulleitungen vor Ort, durch die Schulaufsichtsbehörde sowie durch das Qualitätsmanagementsystem gewährleistet. Die Schulleitung hat insbesondere die Aufgabe, den Unterricht, Maßnahmen zur Umsetzung der Lehrpläne in der unterrichtlichen Praxis und die Leistungsbewertung zu koordinieren. Ferner werden diese Vorgaben durch Einsicht in die entsprechenden Unterlagen im Rahmen der Wahrnehmung der Schulaufsichtsaufgaben durch das Ministerium einerseits und von Qualitätsmanagement - Audits andererseits geprüft. Lehrkräfte sind verpflichtet, den Unterricht erkrankter und anderweitig an der Ausübung des Dienstes verhinderter Lehrer vorübergehend zu übernehmen. Drucksache 14/466 (14/416) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Die Lehrplaninhalte der Unterrichtsstunden, die aufgrund des strukturellen Unterrichtsausfalls nicht gehalten werden, werden nicht vermittelt. Durch verschiedene Maßnahmen (siehe Antwort zu Frage 7) wird versucht, den strukturellen Unterrichtsausfall zu beseitigen. Welche personellen Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um den Unterrichtsausfall auszugleichen? Bitte nach Fächern und Schulformen auflisten. Zu Frage 7: Die Landesregierung hat seit dem Schuljahr 2003/04 eine mobile Lehrerreserve geschaffen . Die zusätzlichen Lehrkräfte sind Stammschulen zugeordnet und können bei Unterrichtsausfällen dort eingesetzt werden oder an anderen Schulen aushelfen. Das Konzept der „Lehrerfeuerwehr“ hat sich bewährt. Auch die Einführung des Parallelklassensystems und die Erhöhung der Stundentafeln an den Grundschulen verbessern die Möglichkeiten schulinterner fachbezogener Vertretungsregelungen. Die mobile Lehrerreserve wird auch im Fall von Mutterschutz und Elternzeit eingesetzt, falls keine geeignete Ersatzgestellung möglich ist. Auf Grund der hohen strukturellen Fehlstunden der letzten Jahre hat die Landesregierung beschlossen, den beruflichen Schulen in den Jahren 2009 bis 2012 insgesamt 110 zusätzliche Stellen zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme wird durch konsequente Wahrnehmung der Schulaufsicht weiter flankiert (z. B. Überprüfung der Klassengrößen , der Differenzierungsstunden) und hat sich bereits deutlich ausgewirkt. Die Zahl der strukturellen Fehlstunden ist von 1.964 im Schuljahr 2007/2008 auf 1.234 im Schuljahr 2010/2011 zurückgegangen. Wer erteilt aufgrund des massiven Unterrichtsausfalls Vertretungsunterricht? Wie viel Unterricht wurde fachgerecht vertreten? Wie viel Unterricht wurde fachfremd vertreten? Wie viel Unterricht fiel ersatzlos aus? Zu Frage 8: Weder an allgemeinbildenden noch an beruflichen Schulen tritt ein "massiver" Unterrichtsausfall auf. Struktureller Unterrichtsausfall wird nicht vertreten. Sonstiger Vertretungsunterricht wird durch Lehrkräfte der betreffenden Schule und durch Lehrkräfte der mobilen Lehrerreserve erteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Drucksache 14/466 (14/416) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 7 - Wie hoch waren die Ausgaben für die Mehrarbeit von Lehrerinnen und Lehrern an den genannten Schulen, die Vertretungsstunden gehalten haben? Wie hoch waren die Ausgaben für sonstige Vertretungskräfte ? Zu Frage 9: Regelungen betreffend Mehrarbeit von Lehrkräften finden sich in der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) und insbesondere im Erlass über Mehrarbeit im Schuldienst. Lehrkräfte sind zur Übernahme von Mehrarbeit verpflichtet, sowohl für kurzfristige (voraussichtlich vier Wochen nicht übersteigende) als auch langfristige Mehrarbeit im Schuldienst. Dabei darf die Mehrarbeit 24 Unterrichtsstunden im Kalendermonat nicht übersteigen. Die Mehrarbeit ist durch Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres nach Ende des Mehrarbeitsmonats abzugelten. Ist dies nicht möglich, ist die Mehrarbeit zu vergüten. Die Ausgaben für die Mehrarbeit von Lehrkräften (Beamte und Arbeitnehmer) betrugen im Haushaltsjahr 2010: Schulform Ausgaben Grundschulen 1.999,48 € Förderschulen 6.199,42 € Gymnasien 4.295,00 € Gesamtschulen 0,00 € Erweiterte Realschulen 1.232,95 € Berufliche Schulen 2.958,65 € In einigen Bundesländern gibt es jährlich, ohne gesonderte Aufforderung, einen Bericht der Landesregierung zum Stand der Unterrichtsversorgung . Wäre auch die Saarländische Landesregierung bereit, dem Parlament jährlich einen solchen Bericht zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, ab wann? Zu Frage 10: Die Saarländische Landesregierung beabsichtigt nicht, einen jährlichen Bericht zur Unterrichtsversorgung zu erstellen. Begründung: - Über strukturellen Unterrichtsausfall kann die Landesregierung jederzeit auf Anfrage berichten. - Die tägliche Erfassung des geplanten und ungeplanten Unterrichtsausfalls wäre für die Schulen ein enormer zusätzlicher Verwaltungsaufwand. betr.: Unterrichtsausfall an saarländischen Schulen