LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/47 (14/13) 23.12.2009 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Genmanipulierter Leinsamen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im September 2009 wurde in Baden- Württemberg, Hamburg, NRW und Schleswig- Holstein gentechnisch veränderter Leinsamen entdeckt. Über das EU-Schnellwarnsystem für Lebens - und Futtermittel wurde gemeldet, dass in Deutschland illegaler, gentechnisch veränderter Leinsamen in Lebensmitteln aufgetaucht ist. Ist das Saarland wieder die Insel der Glückseligen oder wurde nur nicht kontrolliert?“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung geht jedem Hinweis auf durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verunreinigte Lebens- und Futtermittel mit aller Gründlichkeit nach. Bei Lebensmittelbeständen wurden bereits vor Information durch das EU- Schnellwarnsystem unternehmensintern Verunreinigungen durch GVO festgestellt. Dabei wurde sichergestellt, dass diese Lebensmittel unter Aufsicht der Behörde aus dem Verkehr gezogen werden. Bei einer am 21. Oktober 2009 entnommenen Probe von Futtermitteln für Tauben wurden geringe Spuren von GVO festgestellt. Restbestände dieses Futtermittels wurden aus dem Verkehr gezogen. Gesundheitsgefahren bestanden zu keinem Zeitpunkt, weder für Menschen noch für Tiere. Ausgegeben: 23.12.2009 (12.11.2009) Drucksache 14/47 (14/13) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wann wurde die Landesregierung durch das EU- Schnellwarnsystem über die Funde informiert? Zu Frage 1: Die Landesregierung war seit 8. September 2009 durch das Europäische Schnellwarnsystem RASFF und durch das Bundesamt für Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit BVL über das Vorkommen gentechnisch veränderter Leinsaat in Lebensmitteln informiert. Ein Hinweis auf Verunreinigung von Futtermitteln durch unzulässige gentechnisch veränderte Leinsaat ergab sich am 5. Oktober 2009. Eine Beteiligung saarländischer Firmen war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zu erkennen. Was hat sie seitdem unternommen, um möglicherweise vorhandenen gentechnisch veränderten Leinsamen im Saarland aufzuspüren? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat die saarländische Lebensmittel- und Futtermittelkette daraufhin überprüft, ob Leinsamen, welcher gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält, sich in Lebens- oder Futtermitteln im Saarland in Verkehr befindet. Außerdem wurde überprüft, ob Lebens- und Futtermittelbetriebe ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Verbraucher nachgekommen sind und GVO-belastete Chargen von Lebens - und Futtermitteln aus dem Verkehr genommen haben. Wie viele und welche Proben von Lebens- und Futtermitteln wurden wann genommen und auf gentechnisch veränderten Leinsamen überprüft? Zu Frage 3: Seit 12. Oktober 2009 wurden 16 Proben Lebensmittel gezogen und untersucht. Am 21. Oktober 2009 wurden zwei Chargen Leinsamen, die als Futtermittel insbesondere für Tauben, aber auch für Pferde vorgesehen waren, beprobt und dem Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV) sowie der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer (LUFA) zur Analyse übergeben. Zwei weitere Proben Futtermittel wurden am 10. bzw. 18. November 2009 gezogen und dem LSGV zur Analyse übergeben. Welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt und welche Konsequenzen darauf von der Landesregierung gezogen? Zu Frage 4: Gentechnisch veränderter Leinsamen war in im Saarland in Verkehr befindlichen Lebensmitteln nicht nachweisbar. - 2 - Drucksache 14/47 (14/13) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Bei den am 21. Oktober 2009 entnommenen Futtermitteln war eine Probe positiv. Hierbei handelte es sich um Futtermittel für Tauben. Restbestände dieses Futtermittels wurden aus dem Verkehr gezogen. Die übrigen 75 kg des Gesamtbestandes waren veräußert und wahrscheinlich bereits verfüttert worden. Eine weitere Probe Futtermittel war negativ. Für zwei Proben, die am 10. bzw. 18. November 2009 gezogen wurden, steht das endgültige Untersuchungsergebnis noch aus. Darüber hinaus sind in einigen Fällen Lebensmittelbestände von mit GVO verunreinigter Leinsaat angetroffen worden, welche seit August 2009 nach unternehmensinternen Meldungen bereits aus dem Vertrieb entfernt und gesondert gelagert worden waren. Diese Ware wird entweder dem Lieferanten zurückgesandt oder ordnungsgemäß und unter Kontrolle der Behörden vernichtet werden. Da es sich hierbei nicht mehr um verkehrsfähige Lebens- oder Futtermittel handelt, geschieht dies unter Aufsicht der zuständigen Behörde nach den Vorgaben des Gentechnikrechts . In welcher Form und wann wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher über etwaige Funde von gentechnisch verändertem Leinsamen informiert ? Zu Frage 5: Im Lebensmittelbereich ist eine Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erfolgt, weil im Saarland kein Hinweis darauf vorliegt, dass inkriminierte Ware in großem Umfang auf dem Markt ist, und weil bereits die Tagespresse über den Sachverhalt informiert hatte (z.B. http://www.premiumpresse.de/gentechnisch-veraenderterleinsamen -in-deutschland-entdeckt-PR564263.html). Es liegen keine Erkenntnisse über eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucher durch die GVO bei Leinsaat vor, sodass auch keine rechtliche Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit besteht. Im Übrigen wurde durch die Sperrung der Restware ein weiterer Verkauf unterbunden. Im Futtermittelbereich ist eine Information der Tierhalterinnen und Tierhalter ebenfalls nicht erfolgt, weil weder für die Lebensmittelkette des Menschen noch für die Futtermittelkette eine Gesundheitsgefahr bestand. Unabhängig davon wird die Landesregierung weiterhin zeitnah über ggf. positive Befunde von nicht zugelassenen GVO in Lebens- und Futtermitteln angemessen informieren . Gab es vor der EU-Warnung bereits Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Produkte im Saarland, auch von Leinsamen? Wenn ja, bitte Proben mit Datum auflisten, wenn nein, warum nicht? - 3 - Drucksache 14/47 (14/13) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Zu Frage 6: Die im Saarland durchgeführten Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebens- und Futtermitteln bis zum Jahr 2008 sind veröffentlicht und auch im Internet in den Jahresberichten des LSGV aufgelistet. So waren beispielsweise in 2008 125 Proben von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen untersucht worden, von denen 75 % keine gentechnischen Veränderungen ausgewiesen hatten. Da, wo gentechnische Veränderungen nachweisbar waren, hatte es sich um minimale Verunreinigungen durch in Europa zulässige GVO gehandelt. Beanstandungen mussten deshalb nicht ausgesprochen werden. Untersuchungen auf Leinsamen- GVO sind bis zum Jahr 2009 nicht durchgeführt worden. Im Jahr 2009 sind bis jetzt 95 Proben (91 Proben Lebensmittel und 4 Futtermittelproben) entnommen und auf gentechnische Veränderungen untersucht worden. Neben den bereits in der Antwort zu Frage 3 genannten Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Leinsamen hatte es sich um Untersuchungen auf gentechnische Veränderungen in Mais, Reis und Soja gehandelt. Die Futtermittelüberwachung richtet sich nach dem Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor. Mit der jährlichen Anpassung werden die Kontrollergebnisse der Vorjahre, der konkreten Bedingungen einzelner Länder, der Empfehlungen der Europäischen Kommission sowie aktueller Problemstellungen im Futtermittelsektor fortgeschrieben . Darüber hinaus erfolgen anlassbezogen weitere Probenahmen. Positive Befunde fanden sich nur in dem in der Antwort zu Frage 4 bereits dargestellten Fall. Dies führte zu einer Beanstandung. Wurde der betroffene illegale gentechnisch veränderte Leinsamen nur in Lebensmitteln verwendet oder auch für Futtermittel? Zu Frage 7: Leinsamen wird als Lebensmittel und als Futtermittel eingesetzt. Bei den hier in Rede stehenden und in Europa nicht zulässigen GVO handelt es sich um geringfügige Beimengungen zu kanadischer Leinsaat, welche vermutlich bereits im Erzeugerland in die Ware eingetragen waren. Die betroffenen Chargen sind mit 0,1% bis 0,01 %, also nahe der Nachweisgrenze, verunreinigt. Es können sowohl Lebensmittel als auch Futtermittel betroffen sein. Wie hoch ist der Anteil an Produkten mit Leinsamen ? Zu Frage 8: Hierüber liegen keine genauen Angaben vor, es ist davon auszugehen, dass Leinsaat als Lebens- oder Futtermittel nur eine untergeordnete Rolle spielt. - 4 - Drucksache 14/47 (14/13) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Ab welcher Menge hält die Landesregierung die Veränderungen für gesundheitsgefährdend? Zu Frage 9: Es liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, nach welchen der Verzehr von gentechnisch verändertem Leinsamen überhaupt oder gar in den beschriebenen niedrigen Konzentrationen gesundheitsgefährlich für Mensch (oder Tier) sein könnte. Trotzdem muss dies unterbunden werden, weil die genannten GVO in Europa nicht zugelassen sind und weil Lebensmittel, die solche GVO selbst in geringen Mengen enthalten, damit nicht verkehrsfähig sind. Gesundheitsbezogene Expertenmeinungen zu GVO-Leinsaat aus Deutschland, z.B. vom Bundesinstitut für Risikobewertung oder dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sind hier nicht bekannt . Die einzig hier vorliegenden Stellungnahmen zu gesundheitsrelevanten Fragen stammen aus den Niederlanden und Kanada, sie verneinen eine Gesundheitsgefahr. - 5 -