LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/471 (14/455) 06.05.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Elke Eder-Hippler (SPD) Dr. Magnus Jung (SPD) betr.: Lärmschutzmaßnahmen an Straßen Wie viel Geld aus Bundesmitteln steht 2011 und 2012 aus welchen Programmen für Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung? Zu Frage 1: Im Verfügungsrahmen des Bundes stehen im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 460.000 € für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen zur Verfügung. Entsprechende Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2012 liegen derzeit noch nicht vor. Stehen darüber hinaus Landesmittel zur Verfügung ? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Haushaltstitel? Zu Frage 2: Im Wirtschaftsplan des Landesbetriebes für Straßenbau stehen in Kapitel 2009 pro Jahr rd. 50.000 € als Zuschüsse für Maßnahmen der passiven Lärmvorsorge an Landesstraßen zur Verfügung. Welche Maßnahmen sind geplant? Was kosten diese? Zu Frage 3: In der Planung sind derzeit die Komplettierung der Lärmschutzwand im Zuge der A 8 bei Niedersalbach sowie der Neubau im Zuge der B 423 in Homburg. Die voraussichtlichen Kosten werden derzeit mit 1,6 Mio. bzw. 1,8 Mio. Euro beziffert. Außerdem sind in nächster Zeit die Sanierung bzw. der Neubau der vegetativen Wand an der A 8 bei Heusweiler-Kirschhof sowie die Wand an der A 6 bei St. Ingbert-Hassel zu nennen, die Kosten in Höhe von jeweils mind. 400.000 bzw. 500.000 Euro verursachen werden. Ausgegeben: 06.05.2011 (07.04.2011) bitte wenden Drucksache 14/471 (14/455) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Ist die Verlängerung der Lärmschutzwand an der B 41 in Niederlinxweiler geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 4: Nein. Die bereits 1979 erbaute Wand ist jedoch sanierungsbedürftig. Im Rahmen dieses Vorhabens wird aber vorab eine schalltechnische Untersuchung erfolgen. Die Auswertung dieser Untersuchung wird zeigen, ob weiterführende Baumaßnahmen notwendig werden. Ist eine Lärmschutzwand entlang der A1 Höhe Nonnweiler-Kastel geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Bereits im Jahr 1997 hatte das damalige Bundesministerium für Verkehr entschieden, dass Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A1 Nonnweiler-Kastel nur nach den Kriterien der Lärmsanierung zu betrachten sind. Ursprünglich vorgesehene Maßnahmen nach den Kriterien der Lärmvorsorge wurden damals nicht weiter verfolgt. Berechnungen, infolge einer neuen Initiative zur Reduzierung von Lärm im Jahr 2009, erbrachten Auslösewerte von 59,2/54,0 dB (A) Tag/Nacht, also Werte die weit unter den jetzt geltenden Immissionsgrenzen von 67/57 dB (A) für Wohngebiete liegen. Für Lärmschutzmaßnahmen fehlt deshalb zur Zeit eine rechtliche Begründung. betr.: Lärmschutzmaßnahmen an Straßen