LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/472 (14/460) 06.05.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage betreffend Dioxin- Skandal [Drucksache 14/419 (14/386)] Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Antwort der Landesregierung hat den Verdacht der SPD-Landtagsfraktion bestätigt, dass im Jahr 2010 nicht ein einziges Lebensmittel im Auftrag der Landesregierung auf Dioxin getestet wurde. Es wurden im Jahr 2010 zehn Proben lediglich gezogen, diese jedoch erst Ende Januar 2011 analysiert. Die Antwort hat weiterhin deutlich gemacht, dass es nicht nur im letzten Jahr, sondern auch schon in den Jahren davor immer wieder Höchstwertüberschreitungen gegeben hat, ohne dass von Seiten der Regierung jemals die Öffentlichkeit darüber unterrichtet wurde.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die ursprüngliche Anfrage der Fragestellerin (LT-Drs. 14/419) wurden im Jahr 2010 zehn Lebensmittelproben sowie acht Futtermittelproben gezogen und auf Dioxin getestet. Die zehn Lebensmittelproben (Rindfleisch) wurden am 26.10.2010 zur Analyse an das Landesuntersuchungsamt des Landes Rheinland-Pfalz, Institut für Lebensmittelchemie in Speyer, übersandt. Zutreffend ist, dass die Ergebnisse dieser Untersuchung erst im Januar 2011 vorlagen. Zurückzuweisen ist hingegen der unterschwellig erhobene Vorwurf der Fragestellerin, die Landesregierung habe die Öffentlichkeit nicht ausreichend über Höchstwertüberschreitungen informiert. Auch hierzu ist in der o. g. Antwort der Landesregierung ausführlich Stellung genommen. Zudem ist nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass entgegen der Darstellung der Fragestellerin in diesen Proben aus dem Jahre 2010 keine Überschreitungen der Höchstwerte für Dioxin festgestellt wurden, sondern dass bei einer Probe eine Überschreitung der Höchstwerte der Summe aus Dioxin und dioxinähnlichen PCB vorlag. Überschreitungen der Höchstwerte für Dioxin gab es im Saarland – ebenfalls ausweislich der o. g. Antwort der Landesregierung – seit 2005 lediglich im Jahre 2009 bei Schafleber; hier erging eine bundesweite Verzehrwarnung (Gesundheitliche Risikobewertung Nr. 013/2009 des BfR). Ausgegeben: 06.05.2011 (13.04.2011) Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Höchstwerte für Dioxin und dioxinähnliche PCB in Lebensmitteln sind keine toxikologisch begründeten Werte im herkömmlichen Sinne, bei deren Überschreitung sofort von einer Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ausgegangen werden muss. Klarstellend wird daher noch einmal betont, dass sowohl bei der Bewertung des Risikos , als auch bei der Festlegung der Höchstwerte für Dioxin und dioxinähnliche PCB nicht auf eine tägliche Dosis oder einen Grenzwert abgestellt wird, sondern die Körperbelastung für das Kalenderjahr gemittelt wird. Wenn dieser Durchschnittswert die Toxizitätsäquivalenz-Werte (TEQ) der WHO nicht überschreitet, so ist auch das Risiko der Gesundheitsgefährdung nicht erhöht. Dies gilt nach Erkenntnissen des BfR im Übrigen auch für die karzinogene Wirkung von Dioxinen . Da Dioxin nicht genotoxisch, sondern als Promoter wirkt, wird davon ausgegangen , dass unterhalb der Höchstwerte für die Körperbelastung kein Krebsrisiko gegeben ist. (vgl. hierzu auch die Aussagen von Prof. Dr. Reiner Wittkowski vom BfR in der 27. Sitzung des Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des 17. Deutschen Bundestages, S. 18f) Die zulässigen Höchstwerte für Dioxin und dioxinähnliche PCB sind im Übrigen seit ihrer erstmaligen Festlegung nach dem Seveso-Unfall stetig gesunken. Ebenso ist die Körperbelastung der Bevölkerung von im Schnitt 30 pg/g Körperfett in den letzten 10 Jahren auf etwa 10 pg/g Körperfett gesunken. All diese Informationen zu Dioxinen und dioxinähnlichen PCB sind auf der Website des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für jedermann zum Download zugänglich und für die Verbraucher anschaulich aufbereitet. (http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/dioxin-4554.html) Zur Illustration der Auswirkungen des Verzehrs von über dem Höchstgehalt belasteten Lebensmitteln während des jüngsten Dioxin-Skandals im Januar diesen Jahres liegen dieser Anfrage als Anlage 1 und 2 zwei Informationsblätter des BfR bei. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Gefahrenabwehr eingeleitet, als im Januar 2011 die Höchstwertüberschreitungen bekannt wurden? Zu Frage 1: Am 22.02.2011, 15.17 Uhr, wurde das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LGV) durch das CVUA Freiburg über das endgültige Untersuchungsergebnis der Probe L-2010-02038 informiert. In der Probe wurde im Doppelansatz eine Überschreitung des Höchstwertes für den Gehalt an dl-PCB festgestellt. Am 23.02.2011 wurde dem betroffenen Betrieb durch das LGV eine lebensmittelrechtliche Verfügung zugestellt, die den Betrieb verpflichtet, vor der Abgabe von Tieren (Schlachtung, Verkauf) diese beim LGV anzumelden und eine Genehmigung für die Abgabe einzuholen. Genehmigt wird nur die Abgabe von verkehrsfähigem Fleisch, d.h. von Fleisch, bei dem die zulässige Höchstmenge an Dioxinen und/oder dioxinähnlichen PCB nicht überschritten ist. Im Rahmen eines landesweiten Monitorings werden in 2011 54 Proben Rindfleisch beprobt. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Mittlerweile wurde bekannt, dass der Hof, von dem die Probe mit der Nummer L-2010-02038 stammte , unter Beobachtung steht – was heißt dies genau ? (Bitte Erläuterungen aller bisherigen und zukünftig geplanten Maßnahmen.) Zu Frage 2: Nach Anmeldung beim LGV und nach Genehmigung durch das LGV können Tiere aus dem Betrieb der Schlachtung bzw. Hausschlachtung zugeführt werden oder zu Zuchtoder Mastzwecken verkauft werden. Insofern unterliegt der Betrieb einer Verbringungssperre . Schlachttiere werden beprobt und in das Monitoring-Programm mit einbezogen . Verkaufstiere unterliegen auch an dem neuen Standort der amtlichen Überwachung . Eine Beprobung der betriebseigenen Futtermittel hat stattgefunden. Das Ergebnis wird in der ersten Maihälfte erwartet. Was war die Ursache für die überhöhten Dioxinwerte ? Zu Frage 3: Wie bereits aus der Anlage 3 zur Antwort der Landesregierung auf die ursprüngliche Anfrage (Drs. 14/419) hervorgeht, wurden im Saarland seit dem Jahre 2005 lediglich im Jahre 2009 erhöhte Dioxinwerte gemessen. Damals erging eine Verzehrwarnung (Gesundheitliche Risikobewertung Nr. 013/2009 des BfR). In der von der Fragestellerin genannten Probe Nr. L-2010-02038 wurden -wie bereits mehrfach dargelegt- keine überhöhten Dioxinwerte festgestellt; die Dioxinwerte lagen bei dieser Probe mit gemessenen Werten von 1,4, 1,0 und 1,5 pg/g Fett sogar deutlich unter den insoweit geltenden Höchstwerten von 3,0 pg/g Fett. Eine Überschreitung des Höchstwertes von 4,5 pg/g Fett lag hier bei der Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB vor. Die Ursache dieser Werte ist derzeit nicht mit letzter Sicherheit bekannt. Mutmaßlich sind die Werte nicht auf kriminelles Verhalten, sondern auf Umwelteinwirkungen zurückzuführen. Zur Erforschung der Ursachen hat die Landesregierung das bereits in der o. g. Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Ries betreffend Dioxin-Skandal erwähnte Monitoring ausgebaut und erwartet sich hiervon nach Vorliegen der Ergebnisse Aufschlüsse. Wurden die Verbraucher darüber unterrichtet, dass sie von Mai 2010 bis Februar 2011, also neun Monate lang, Produkte mit überhöhten Dioxinwerten gekauft haben? Zu Frage 4: Der Dioxin-Höchstwert nach VO (EG) 1881/2006 war bei keiner Probe überschritten. Es ist nicht korrekt, pauschalisierend von überhöhten Dioxinwerten zu reden. Die festgestellte Höchstwertüberschreitung bezog sich auf die Summe des Gehaltes an Dioxinen und dl-PCB und war bedingt durch den erhöhten Gehalt an dl-PCB. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 16 verwiesen. Eine Verbraucherwarnung war aufgrund der maßgeblichen gesundheitlichen Bewertung durch das BfR nicht angezeigt. Wie viel Fleisch wurde von Mai 2010 bis Februar 2011 von diesem Hof wohin verkauft? Zu Frage 5: 2010 wurde von diesem Betrieb kein Fleisch direkt an Verbraucher abgegeben. Insgesamt wurden 2010 drei Kühe zur Schlachtung abgegeben; ein Tier wurde im Saarland geschlachtet (Alter 10 Jahre) und zwei Tiere (jeweils 11 Jahre alt) gingen in Schlachtbetriebe nach RP. Drei Jungtiere und eine Kuh stehen zurzeit in einem Betrieb im Nordsaarland. Auch diese Tiere unterliegen - wie die Tiere im Ursprungsbestand - der amtlichen Überwachung . Lediglich aufgrund der positiven Untersuchung eines einzelnen Tieres eines Bestandes kann nicht gefolgert werden, dass bei alle anderen Tieren des Bestandes ebenfalls mit erhöhten PCB-Werten gerechnet werden muss. Um jegliche Gefährdung der Verbraucher auszuschließen, werden diese jedoch vorsorglich einer Untersuchung unterzogen. Wieso beauftragt die Landesregierung drei verschiedene Labore, um einen Dioxin-Wert überprüfen zu lassen, den ein zugelassenes Dioxinlabor ermittelt hat? Zu Frage 6: Gemäß VO (EG) 1883/2006 muss ein Ergebnis, das den Höchstgehalt nach VO (EG) 1881/2006 überschreitet, durch eine Zweitanalyse bestätigt werden. Zur weiteren Beantwortung wird auf die umfängliche Antwort der Landesregierung zu Frage 2 in der Drs. 14/419 verwiesen. Wann lag der Landesregierung das erste Messergebnis vor, das die Höchstwerte für Dioxinbelastungen überschritt? (Bitte Angabe von beiden Proben mit den Nummern L-2010-02035 und L-2010- 02038.) Zu Frage 7: Keine der beiden genannten Proben hat den zulässigen Höchstwert für Dioxine von 3,0 pg/g Fett überschritten. Erhöht waren die Werte von dl-PCB. Das Ergebnis der Erstanalyse beider Proben durch das Institut für Lebensmittelchemie in Speyer, ging beim LGV am 22.01.2011 ein wovon nur bei einer Probe unter Berücksichtung der Messunsicherheiten der zulässige Wert für dl-PCB überschritten war. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Wann lag das Ergebnis der zweiten Beprobung und wann das Ergebnis der dritten Beprobung vor? (Bitte chronologische Auflistung von beiden Proben.) Zu Frage 8: Es handelte sich nicht um eine erneute Beprobung. Untersucht wurde stets dieselbe Probe. Eingang der Ergebnisse beim LGV: Zweitergebnis (beide Proben): 31.01.2011 Drittergebnis (Schiedsanalyse, nur Probe Nr. L-2010-02038): 23.02.2011 Was wurde bei der Probe Nummer L-2010-02035 unternommen, da auch hier der Grenzwert für Dioxin und dioxinähnliche PCBs überschritten wurde ? Zu Frage 9: Entgegen der in der Frage zum Ausdruck kommenden Vermutung wurden nicht die Grenzwert für Dioxin und dl-PCB überschritten, sondern der Höchstwert für dl-PCB bzw. für die Summe aus Dioxinen und dl-PCB. Bei der Probe L-2010-02035 bestätigte das Zweitergebnis insoweit den Erstbefund, als die Überschreitung des Höchstgehaltes in beiden Fällen im Bereich der Messunsicherheit lag. Die Höchstgehaltsüberschreitung war somit endgültig nicht gesichert. Wurden bei dem betroffenen Hof Nachbeprobungen vorgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 10: Eine Nachbeprobung sonstiger Tiere aus dem Bestand ist nur im Rahmen einer Schlachtung möglich. Die Probennahme wird daher im gegebenen Fall – sobald Tiere schlachtreif sind und geschlachtet werden - vorgenommen. Die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund (z. B. nur zur Probengewinnung ohne konkreten Verdacht) verbietet das Tierschutzgesetz. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Wie hoch war die tatsächliche Messunsicherheit bei der Probe Nummer L-2010-02035 und welcher Grenzwert wurde zugrunde gelegt? Zu Frage 11: Die Messunsicherheit betrug ±18%, also 4,8±0,86 (Erstergebnis) bzw. 5,4±0,97 (Zweitergebnis) pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett. Der Höchstgehalt gemäß VO (EG) 1881/2006 beträgt 4,5 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett. Eine Überschreitung liegt dann vor, wenn das Ergebnis nach Abzug der Messunsicherheit den Höchstgehalt überschreitet. In beiden Fällen konnte daher eine Überschreitung nicht festgestellt werden. Wie lange dauerte der Geräteschaden in Speyer an (Dokumentation des Labors) und warum wurden andere Labore nicht mit der Analyse beauftragt ? Zu Frage 12: Die Ursache für den Schaden des Laborgerätes der Landwirtschaftlichen Untersuchungs - und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer war der Defekt an einer Platine. Es dauerte insgesamt vierzehn Tage, bis der Fehler definiert und behoben wurde. Die Technik dazu ist sehr aufwendig. Das für die Instandhaltung benötigte Personal muss eine hohe Spezialisierung und Erfahrung nachweisen. Für die Dauer der Analytik werden im Routinefall 10 Arbeitstage angesetzt. Bei der Futtermittel-Havarie Ende 2010 ergaben sich keine Hinweise auf Lieferungen von belasteten Futtermitteln in das Saarland. Daher war kein Anlass für eine Verkürzung der Analysezeit gegeben. Eine Weiterleitung der Proben an ein anderes Labor war wenig sinnvoll, da die in Frage kommenden Labore infolge des Untersuchungsaufkommens auf Dioxine selbst ausgelastet waren. Zudem waren die Proben der LUFA Speyer bereits aufbereitet und mussten nach der Instandsetzung lediglich noch vermessen werden . Die Ergebnisse der amtlichen Futtermitteluntersuchungen lagen innerhalb des routinemäßigen Zeitkorridors vor. Es fand keine Beanstandung statt. Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2006, 2008 und 2009 ergriffen, als erhöhte Dioxinwerte in Eiern, Kalbfleisch und Schaffleisch getestet wurden? (Bitte Einzelauflistung für die Jahre 2006, 2008 und 2009.) Zu Frage 13: Die Beantwortung der Frage kann den Tabellen 3.1 bis 3.5 (S. 19 bis 23) in der Anlage zur Drucksache 14/419 vom 09.03.2011 entnommen werden. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 7 - Wurden diese Produkte (Eier, Kalbfleisch und Schaffleisch) vom Markt genommen oder waren sie schon längst in den Verkehr gelangt? Gab es Informationen an die Verbraucherinnen und Verbraucher? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 14: Das Entnehmen von verdachtsunabhängigen Proben im Rahmen eines Monitorings oder Probenkontrollplanes führt nicht gleichzeitig mit der Probenentnahme zu einer Betriebssperre, d.h. Lebensmittel aus einem beprobten Betrieb dürfen – solange kein begründeter Gefahrenverdacht mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Gesundheitsgefährdung besteht oder ein positives gesichertes Ergebnis vorliegt – in Verkehr gebracht werden. Die für eine Verbraucherwarnung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen lagen außer im Falle der Verzehrwarnung für Schafslebern im Jahre 2009 jeweils nicht vor. Die für die Sicherheit der Lebensmittel verantwortlichen Lebensmittelunternehmer wurden jeweils entsprechend informiert, um Einträge von Kontaminanten in die Lebensmittelkette für die Zukunft auszuschließen (siehe Antwort zu Frage 13). Den Lebensmittelunternehmern wurde hierbei auch der vom Bundesministerium für Umwelt herausgegebene Leitfaden für Geflügel-, Rinder-, Schaf- und Schweinehalter „Dioxin- und PCB-Einträge in Lebensmittel vermeiden“ in der jeweils aktuellen Fassung ausgehändigt. Dieser Leitfaden kann im Internet unter http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/leitfaden_dioxin_pcb_bf.pdf eingesehen werden. Schließt sich die Landesregierung der Auffassung der SPD-Landtagsfraktion an, dass zeitnah analysiert werden muss, wenn die Verbraucher wirkungsvoll geschützt werden sollen? Zu Frage 15: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten zu den Fragen 2a und 13 der Drucksache 14/419 vom 09.03.2011 verwiesen. War das Fleisch aus 2010 nicht schon längst verzehrt und wurde damit aus Sicht der Landesregierung die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet? Zu Frage 16: Eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung war zu keiner Zeit gegeben. Es wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung zu dieser Nachfrage sowie auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 2, 2a und 13 in der Drucksache 14/419 verwiesen. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 8 - Zusammenfassend sei noch einmal zur Bewertung von Dioxin- und dl-PCB-Gehalten in Lebensmitteln bemerkt: Die Aufnahme von Dioxin und dl-PCB sollte grundsätzlich aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes minimiert werden. Ein kurzfristiger Verzehr von höher belasteten Lebensmitteln stellt aber nach Mitteilung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung dar, da die Körperlast, also die im menschlichen Körper befindliche Menge, nur geringfügig erhöht wird. Vor 20 Jahren war der Dioxingehalt der Nahrung noch 3- bis 4-fach und die Körperlast 300% höher als heute. Der tägliche Verzehr von 250 g Rinderbraten (8% Fett) mit einer angenommenen 2-fachen Überschreitung des Dioxinhöchstgehaltes (200 % bzw. 6 pg/g Fett) würde dagegen in einem Monat die Körperlast um 2,4 % erhöhen. Auf die entsprechenden Stellungnahmen des BfR wird hingewiesen: BfR, Stellungnahme Nr. 020/2010 des BfR vom 05. Mai 2010 BfR, Stellungnahme Nr. 002/2011 des BfR vom 26. Januar 2011 BfR, Dioxin-Aufnahme Eier (Stand vom 25.01.2011) – Anlage 1 BfR, Dioxin-Aufnahme Schweinebraten (Stand vom 25.01.2011) – Anlage 2 BfR, Fragen und Antworten zu Dioxinen in Lebensmitteln (FAQ des BfR vom 10.01.2011) Zur Illustration der Auswirkungen des Verzehrs von über dem Höchstgehalt belasteten Lebensmitteln während des jüngsten Dioxin-Skandals im Januar diesen Jahres liegen dieser Anfrage als Anlage 1 und 2 zwei der o.g. Informationsblätter des BfR bei. Am 27. Dezember 2010 hat die Landesregierung nach Meldung des EU-Schnellwarnsystems über erhöhte Dioxinwerte für das Saarland keine Betroffenheit festgestellt. Auf welche Fakten und Tatsachen hat sich die Landesregierung bei dieser „Entwarnung“ gestützt? Zu Frage 17: Es wird auf die chronologische Auflistung der Maßnahmen bei der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 in der Landtagsdrucksache 14/419 verwiesen. In der Schnellwarnung zu Dioxin in Futterfett aus Schleswig-Holstein wurde der Sachverhalt dargestellt. Danach wurde das beanstandete Futtermittel nach Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertrieben. Aus diesen Erkenntnissen ergab sich keine Betroffenheit für das Saarland. Eine „Entwarnung“ fand gleichwohl nicht statt. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 9 - Ist die Landesregierung der Auffassung, dass – wie in der Antwort der Landesregierung aufgeführt – telefonische Kontakte mit Legehennenbetrieben ausreichen, um Entwarnung zu geben oder sieht die Landesregierung nicht vielmehr die Notwendigkeit , aus Sicherheitsgründen selbst Kontrollen durchzuführen? Zu Frage 18: Es wird auf die chronologische Auflistung der Maßnahmen bei der Antwort der Landesregierung zu Frage 1 in der Landtagsdrucksache 14/419 verwiesen. Nach Presseveröffentlichungen über die Sperrung von Legehennenbetrieben in Nordrhein -Westfalen erfolgte eine telefonische Rücksprache mit saarländischen Legehennenbetrieben , um einen schnellen Informationsfluss zu gewährleisten. Zeitnah sind auch dort amtliche Probenahmen erfolgt. Weiter wurde die Deklaration von zugekauften Eiern bei den Packstellen überprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen bzw. alle Ergebnisse waren negativ beschieden worden. Warum wurden im Saarland 2008 das letzte Mal Hühnereier auf Dioxin getestet, obwohl es doch seit dem Jahr 2003 jährlich insbesondere bei diesen Dioxinskandale gab? Zu Frage 19: Das Problem des erhöhten Risikos von Dioxinvorkommen in Eiern freilaufender Hühner aus Klein- und Kleinsthaltungen ist seit längerem bekannt. Bis 2005 galt für Eier freilaufender Hühner ein höherer Dioxin-Höchstgehalt als für andere Eier. In den Medien wurde damals ausführlich berichtet. Bis auf eine Höchstmengenüberschreitung im Jahr 2006 bei einer Probe aus einer Kleinsthaltung war in den Jahren bis 2008 keine Überschreitung bei Eiern im Saarland festzustellen. In den Jahren 2009 und 2010 wurde daher der Fokus auch mit Rücksicht auf die Tatsache, dass der Eintrag von Dioxinen und PCB in die Umwelt und damit in die Lebensmittelkette insbesondere auch der freilaufenden Hühner in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen hat, anders gelegt. Im Jahr 2009 wurden u.a. Leberproben von Schaf und Rind genommen, da bundesweit sehr hohe Werte festgestellt worden waren und im bundesweiten Monitoring ein diesbezügliches Projekt aufgelegt wurde, an dem sich das Saarland beteiligte. Im Jahr 2010 stand das Dioxin-PCB-Monitoring im Vordergrund, das auch 2011 fortgeführt wird. Für 2011 ist zusätzlich auch wiederum die Beprobung von Eiern geplant. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 10 - Die Landesregierung hat sich am 18. Januar 2011 im Bund-Länder-Aktionsplan unter Punkt 13 verpflichtet , überhöhte Dioxingehalte umgehend zu veröffentlichen. Wie ist geplant, das zu gewährleisten ? Zu Frage 20: Der von der Fragestellerin genannte Punkt 13 des gemeinsamen Aktionsplans vom 18.01.2011 lautet wie folgt: „13. Verbraucherinformationsgesetz novellieren Eine umfassende und schnelle Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist insbesondere bei Lebensmittel- oder Futtermittelskandalen wichtig und trägt dazu bei, Verunsicherungen zu vermeiden. Deshalb sollen bei der anstehenden Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes auch Konsequenzen aus dem aktuellen Dioxingeschehen gezogen werden. Die zuständigen Behörden werden ohne Ermessensspielraum im Sinne einer „Muss-Regelung“ verpflichtet, die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel - und Futtermittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend und gegebenenfalls auch ohne Anhörung zu veröffentlichen . In diesen Fällen hat das Informationsinteresse der Verbraucher Vorrang vor den Belangen betroffener Unternehmer. Auch bei sonstigen Mess- und Überwachungsergebnissen wird für eine zügige und unbürokratische Veröffentlichung gesorgt.“ Die saarländische Landesregierung unterstützt die entsprechenden Änderungsvorschläge . Welches sind die „intelligenteren Lösungen“, die die Landesregierung auf S. 14 der Antwort zur Anfrage verspricht, um kriminelle Machenschaften aufzudecken? Zu Frage 21: Das bestehende Überwachungs- und Analysensystem hat im Bereich der Futtermittel und Lebensmittel auch in der Krise zu Anfang dieses Jahres funktioniert und wird den Erfordernissen grundsätzlich gerecht. Die sich aus den aktuellen Ereignissen ergebenden Erkenntnisse werden auf der Bundesebene umgesetzt. Ein gemeinsamer Standpunkt zu unbedenklichen Futtermitteln, sicheren Lebensmitteln und Transparenz für den Verbraucher wurde durch die Gemeinsame Erklärung des Bundes und der Länder bekanntgegeben. Der Hauptteil dieses Aktionsplans soll bis zum Sommer 2011 umgesetzt werden. Die Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Ein Entwurf zur Änderung der Futtermittelverordnung liegt vor. Der Aktionsplan wird von der saarländischen Landesregierung unterstützt. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 11 - Erachtet die Landesregierung ausreichende Lebensmittelkontrollen als weniger intelligente oder gar unintelligente Lösungen? Zu Frage 22: Nein. Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 12 - Drucksache 14/472 (14/460) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 13 -