LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/489 (14/434) 13.05.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Förderzusage an Fußballvereine durch das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten Vorbemerkung der Fragstellerin: „In einer Veranstaltung des TUS Herrensohr vom 24.02.2011 wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Klaus Meiser, öffentlich erklärt, dass es in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten gelungen sei, eine Förderung von 150.000 Euro zugunsten des TUS Herrensohr zu erwirken. Wir freuen uns grundsätzlich über jegliche finanzielle Zusagen, insbesondere dann, wenn damit ehrenamtliche Arbeit im Breitensport gewürdigt und unterstützt wird. Dennoch ergeben sich aus der öffentlichen Darstellung des Fraktionsvorsitzenden der CDU einige grundsätzliche Fragen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Bereitstellung von Sportanlagen wie auch die Sportförderung im Übrigen gehört seit jeher zu den kommunalen Aufgaben. Aufgrund der zahlreichen gemeinwohlorientierten Funktionen des Sports (z. B. Gesundheitsförderung, Förderung der Integration, Sozialisation) sind diese Aufgaben unverzichtbar. Angesichts der problematischen Haushaltssituation der meisten saarländischen Kommunen ist allerdings die finanzielle Bewältigung dieser wichtigen Aufgabe heute regelmäßig nur noch unter Beteiligung der örtlichen Sportvereine möglich. Die Kommunen tragen dennoch nach wie vor einen Großteil der Kosten für Sportplatzbauten. Ausgegeben: 13.05.2011 (23.03.2011) Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Dieser kommunale Kostenanteil wird regelmäßig mit Krediten finanziert. Auf Grund der Regularien im kommunalen Haushaltsrecht kann dies vor allem bei Kommunen mit problematischer Haushaltssituation, zu denen auch die Landeshauptstadt Saarbrücken zählt, zu Schwierigkeiten führen. Kommunen, die sich in einer solchen Notlage befinden , bemühen sich daher regelmäßig um Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock . Dabei handelt es sich um Mittel des kommunalen Finanzausgleichs, die zur Finanzierung kommunaler Maßnahmen gewährt werden können. Zuständig für die Gewährung solcher Bedarfszuweisungen ist der Minister für Inneres und Europaangelegenheiten. Gibt es tatsächlich bereits eine Förderentscheidung der saarländischen Landesregierung in Sachen Sportplatzneubau TUS Herrensohr? Wenn ja, auf welcher Antragsgrundlage beruht diese? Wenn nein, wie beurteilen Sie die öffentliche Zusage des CDU-Fraktionsvorsitzenden? Zu Frage 1: Der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion wie auch der Vorsitzende der CDU- Landtagsfraktion haben sich bei der Landesregierung dafür eingesetzt, das geplante Projekt in Herrensohr für den Fall, dass die Landeshauptstadt einen entsprechenden Antrag stellt, finanziell zu unterstützen. Sie gingen von einem Betrag in Höhe von 150.000 € aus, mit dem sich die Stadt in der Regel an solchen Vereinsmaßnahmen beteilige, was allerdings auf Grund der schwierigen städtischen Haushaltssituation vor allem in diesem Jahr große Probleme aufwerfe. Zu einer Unterstützung mit dem genannten Betrag hat sich die Landesregierung unter der Voraussetzung bereit erklärt, dass die für die Sportplatzförderung fachlich zuständige Sportplanungskommission den Plänen des TUS Herrensohr zustimmt und die Gesamtfinanzierung des Projekts im Übrigen sichergestellt werden kann. Die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken hat inzwischen eine Zusage für eine Bedarfszuweisung in der genannten Höhe von Seiten des Innenministers erhalten, allerdings mit dem Hinweis, dass die volle Finanzierung des städtischen Anteils die Ausnahme bleiben muss. Die Gewährung der Bedarfszuweisung ist im Jahr 2011 vorgesehen . Wenn ja, welchem Grundsatz folgt diese Förderung ? Ist diese Förderung beispielsweise als Unterstützung für Kommunen gedacht, die sich in Haushaltsnotlagen befinden? Zu Frage 2: Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Bedarfszuweisung spielt die Haushaltsnotlage einer Kommune eine wesentliche Rolle. Da diese heute bei fast allen Kommunen gegeben ist, kommen praktisch auch alle Kommunen in den Genuss dieser Mittel. Dabei wird auf eine ausgewogene Verteilung geachtet. Die begrenzte Verfügbarkeit der Mittel erfordert allerdings angesichts der Vielzahl von Förderanfragen, dass die Kommunen Prioritäten setzen. Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Kann der Fraktionsvorsitzende der CDU- Landtagsfraktion generell und überhaupt über Vergabe von Fördermitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten mit entscheiden? Wenn ja, könnten dies auch andere Abgeordnete des saarländischen Landtages ? Zu Frage 3: Jeder Abgeordnete des saarländischen Langtages kann sich unabhängig von seiner Fraktionszugehörigkeit bei der Landesregierung für die Gewährung einer Bedarfszuweisung zur Sicherstellung einer kommunalen Finanzierung einsetzen. Das geschieht auch sehr häufig und betrifft im Grunde alle Förderbereiche. Dass dies auch in dem hier angesprochenen Fall einer Sportplatzförderung möglich ist, weiß die Fragestellerin aufgrund ihres eigenen persönlichen Engagements für eine Lösung zur Finanzierung des Sportplatzumbaus in Gersweiler im Jahre 2009. Damals ging es darum, dass im städtischen Haushalt Mittel für nur einen Sportplatzumbau veranschlagt waren, neben dem Sportplatzumbau in Schafbrücke aber auch ein solcher in Gersweiler geplant war. Die Mitfinanzierung zweier Plätze in einem Jahr durch die LHS Saarbrücken war nur dadurch möglich, dass das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten der Stadt eine Bedarfszuweisung in Höhe von 150.000 € gewährte. Hierfür hatte sich die Fragestellerin nachdrücklich eingesetzt. Wie damals so in dem aktuellen Fall und auch generell trifft die Entscheidung über einen Zuschuss selbstverständlich alleine der zuständige Minister. Aus welchen Haushaltsstellen werden entsprechende Förderzusagen finanziert? Zu Frage 4: Die Mittel werden vom Ministerium der Finanzen aus Kapitel 2101 Titelgruppe 71 (Zuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs) dem Verwahrkonto „9511 - Ausgleichsstock“ zugewiesen. Aus diesem Verwahrkonto erfolgen die Bedarfszuweisungen. In welcher Höhe stehen hier noch weitere Mittel zur Verfügung? Auf welche Summe beläuft sich die Höhe bereits beschiedener Zuschüsse in welchen Bereichen (Sport, Kultur, Soziales, Gemeindeinvestitionen allgemein, etc.)? Zu Frage 5: Für das Haushaltsjahr 2011 stehen einschließlich Resten und Rückflüssen aus Vorjahren rund. 20 Mio. € zur Verfügung. Seit Januar wurden Bedarfszuweisungen in Höhe von 3.244.069,74 € beschieden. Davon entfallen auf den Bereich Sport (Sportplätze, Sporthallen, Multifunktionsspielfelder) 857.728,74 €, den Bereich Kultur (insbesondere Schulen) 714.933 €, den Bereich Gemeindeinvestitionen allgemein (z. B. Verwaltungsgebäude , Gemeindeentwicklungskonzepte, Kooperationsmaßnahmen) 1.671.408 €. Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Welche Fußballvereine, bzw. welche Kommunen haben neben dem TUS Herrensohr bzw. der Landeshauptstadt Saarbrücken in den Haushaltsjahren 2008 – 2010 ebenso eine entsprechende Förderzusage erhalten? Zu Frage 6: In den Jahren 2008 bis 2010 haben folgende Kommunen Förderungen bzw. Förderzusagen für Sportplätze erhalten (alphabetisch geordnet): Gersheim, Homburg, Kleinblittersdorf , Lebach, Nalbach, Neunkirchen, Oberthal, Ottweiler, Quierschied und Saarbrücken . In welcher Höhe haben die einzelnen Vereine Förderzusagen erhalten? Bitte um Einzelauflistung. Zu Frage 7: Förderzusagen an Vereine sind Sache der Sportplanungskommission. Diese ist eine von der Landesregierung unabhängige Einrichtung. Wer muss jeweils die einzelnen Sportplatzneubauten bzw. Sanierungen komplementär finanzieren? Bitte Auflistung der einzelnen Vereine, der Förderung durch das Ministerium und der übrigen Förderungen . Zu Frage 8: Eine Verpflichtung zur Komplementärfinanzierung von Sportplatzneubauten gibt es nicht. Das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten kann im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag von Kommunen, die entweder selbst bauen oder sich an Baumaßnahmen eines Vereins finanziell beteiligen, eine Bedarfszuweisung zur Sicherstellung des kommunalen Finanzierungsanteils gewähren. Voraussetzung dafür ist, dass die für die Sportplatzförderung fachlich zuständige Sportplanungskommission der Baumaßnahme nach den Plänen der Kommune oder des Vereins zustimmen kann und dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme auch im Übrigen sichergestellt werden kann. Bei der Förderentscheidung wird die Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt. Außerdem spielt eine Rolle, ob von der gleichen Kommune noch Bedarfszuweisungen zu sonstigen Maßnahmen beantragt sind. Eine Auflistung der in den Jahren 2008 bis 2010 gewährten Bedarfszuweisungen zu Sportplatzbauten ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Rahmen des Konjunkturpakts Saar - kommunal der Kreisstadt Merzig zur Sanierung des Blättelbornstadions in Merzig mit Bescheid vom 20.04.2010 eine Zuwendung in Höhe von 191.148 € zu Kosten von 254.864 € gewährt. Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - In Saarbrücken haben neben dem TUS Herrensohr auch der SV Güdingen und der SV Rockershausen Anträge auf Unterstützung zur Umwandlung ihres Tennenplatzes in einen Rasenplatz gestellt . Wird es auch für diese Vereine Förderzusagen des Ministeriums des Innern geben? Zu Frage 9: Der Landesregierung liegen keine Anträge des SV Güdingen oder des SV Rockershausen vor. Einen ersten Hinweis auf diese beiden Projekte gibt es in einem Schreiben von Herrn Bürgermeister Latz an den Minister für Inneres und Europaangelegenheiten vom 28.02.2011, einen zweiten im Schreiben von Frau Oberbürgermeisterin Britz vom 30.03.2011. Zwischenzeitlich hat sich auch der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion bei der Landesregierung dafür eingesetzt, die beiden Projekte zu unterstützen – für den Fall, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen sollte. Die Landesregierung schließt nicht aus, dass der Landeshauptstadt Saarbrücken, sollte sie sich an der Verwirklichung dieser beiden Projekte mit städtischen Mitteln beteiligen wollen, hierzu eine Bedarfszuweisung gewährt wird. Die Höhe der Zuweisung und der Zeitpunkt ihrer Bewilligung stehen zurzeit noch nicht fest. In welcher Höhe werden diese Vereine unterstützt ? Zu Frage 10: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Werden bzw. wurden die Förderungen mit den einzelnen Kommunen, der Sportplanungskommission und dem zuständigen Sportministerium abgestimmt ? Wenn ja, wann und wie (bitte Auflistung)? Zu Frage 11: Auf Arbeitsebene gibt es im Antrags- und Bewilligungsverfahren eine enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten (Sportverein, Gemeinde, Sportplanungskommission, Innenministerium). Das Datum der Abstimmung mit der Sportplanungskommission ist in der anliegenden Auflistung der Einzelmaßnahmen vermerkt. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Entscheidung über eine finanzielle Förderung der anderen Fußballvereine zu rechnen? Zu Frage 12: Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Frage 12 auf die beiden in der Frage 9 angesprochenen Vereine bezieht. Auf die Antwort zu Frage 9 wird deshalb verwiesen. Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Anträge auf Bedarfszuweisungen zur Deckung kommunaler Finanzierungsanteile an den Kosten von Sportplatzbauten anderer Vereine liegen dem Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten zurzeit nicht vor. Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Übersicht über zugesagte bzw. bereits bewilligte Bedarfszuweisungen zu Sportplatzumbauten 2008 bis 2010 Kommune Maßnahme Kosten bzw. kommunaler Finanzierungsanteil Bedarfszuweisung Bemerkungen Datum Abstimmung mit SPK Gersheim Sportanlage des SF Reinheim e.V., Umbau des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz, voraussichtliche Gesamtkosten 280.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 125.000 93.750 17.02.2009 Gersheim Umbau des Tennenplatzes in Rubenheim in einen Naturrasenplatz, voraussichtliche Gesamtkosten 380.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 125.000 93.750 02.07.2010 Homburg Kunstrasenplatz in Homburg, Nähe Stadion, in städtischer Trägerschaft 400.000 175.000 30.09.2009 Kleinblittersdorf Umbau des Tennenplatzes in Rilchingen-Hanweiler zu einem Kunstrasenplatz sowie Neubau eines Kleinspielfeldes (Bolzplatzes), Gesamtkosten rd. 272.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 135.000 75.000 27.05.2010 Kleinblittersdorf Erneuerung des Kunstrasenplatzes in Auersmacher, Gesamtkosten ca. 530.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 75.000 45.000 27.05.2010 Lebach Grundhafte Erneuerung des Kunstrasenplatzes des FV Gresaubach (GK: 400.000 €); hier: kommunaler Finanzierungsanteil 175.000 125.000 14.05.2010 Lebach Kunstrasenplatz des SV "Alemannia" Thalexweiler; Erneuerung des Kunststoffrasenbelages inkl. der elastischen Tragschicht und der ungebundenen Tragschicht; Gesamtkosten rd. 345.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 160.000 110.000 27.05.2010 Nalbach Umbau des Sportplatzes in Piesbach zu einer zentralen Wettkampfanlage der Gemeinde Nalbach 1.060.808 200.000 04.07.2007 Neunkirchen Bau einer Sport- und Freizeitanlage im Wagwiesental zur Nutzung durch Sportvereine und Schulen sowohl des Landkreises als auch der Stadt Neunkirchen sowie auch zur öffentlichen Nutzung durch die städtische Jugend 1.039.988 240.995 16.03.2009 Oberthal Umbau des Tennenplatzes in Güdesweiler in einen Kunstrasenplatz durch die Sportfreunde Güdesweiler, Gesamtkosten rd. 300.000 € ; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 150.000 90.000 06.05.2009 - 7 - Drucksache 14/489 (14/434) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Kommune Maßnahme Kosten bzw. kommunaler Finanzierungsanteil Bedarfszuweisung Bemerkungen Datum Abstimmung mit SPK Ottweiler Neubau eines Rasenplatzes im Stadtteil Lautenbach durch den 1. FC Lautenbach; Gesamtkosten: rd. 228.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 150.000 50.000 11.05.2010 Quierschied Anlegung eines Kunstrasenplatzes im Gemeindebezirk Fischbach-Camphausen - voraussichtliche Gesamtkosten rd. 400.000 €; hier: Kommunaler Finanzierungsanteil inkl. unvorhersehbarer Mehrkosten wegen problematischer Untergrundverhältnisse von 70.000 € 220.000 170.000 01.06.2009 Quierschied Anlegung eines Kunstrasenplatzes im Gemeindebezirk Quierschied durch die Sportvereinigung Quierschied - voraussichtliche Gesamtkosten 400.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 180.000 120.000 01.10.2009 Saarbrücken Umbau des Tennenplatzes des SV 1910 Gersweiler-Ottenhausen e. V. in einen Kunstrasenplatz; voraussichtliche Gesamtkosten 445.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 150.000 75.000 15.07.2009 Saarbrücken Erneuerung der Sportanlage des Turn- und Sportvereins Schafbrücke (Umbau Tennenplatz in einen Naturrasenplatz, Neubau eines Kleinspielfeldes sowie einer Diskus- , Kugelstoß- und Speerwurfanlage, Erneuerung der Laufbahn; voraussichtliche Gesamtkosten : 475.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 150.000 75.000 15.07.2009 Saarbrücken Umbau des Tennenplatzes der Sportanlage Camphauser Straße Saarbrücken in einen Kunstrasenplatz durch den 1. FC Saarbrücken zur Erhaltung der Anlage als Jugendleistungszentrum ; voraussichtliche Gesamtkosten 416.000 €; hier: kommunaler Finanzierungsanteil 150.000 150.000 03.09.2010 - 8 - betr.: Förderzusage an Fußballvereine durch das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten