LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/495 (14/410) 23.05.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Silke Biendel (SPD) Volker Schmidt (SPD) betr.: Umlagefinanzierung in der Pflegeausbildung Vorbemerkung der Landesregierung: Als Stichtag für die gewünschten Zahlenangaben wurde der Beginn des Ausbildungsjahres (1. Oktober) gewählt. Soweit dies davon abweicht ist der jeweilige Stichtag gesondert angegeben . Nach § 25 Altenpflegegesetz kann die Landesregierung ein Ausgleichsverfahren einführen, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern bzw. zu beseitigen. Wie wird dieser Mangel durch die Landesregierung festgestellt? Zu Frage 1 Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Altenpflegegesetz werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass zur Aufbringung der Mittel für die Kosten der Ausbildungsvergütung und der nach § 17 Abs. 1a Altenpflegegesetz zu erstattenden Weiterbildungskosten von den in § 4 Abs. 3 Satz 1 Altenpflegegesetz genannten Einrichtungen Ausgleichsbeträge erhoben werden, und zwar unabhängig davon, ob dort Abschnitte der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Dies gilt jedoch gemäß Satz 2 nur, wenn ein Ausgleichsverfahren erforderlich ist, um einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Hierzu hat der VGH Baden-Württemberg durch Beschluss vom 22.09.2009 - 2 S 1117/07 - Folgendes festgestellt: (Randziffer 46 – zitiert nach juris) Ausgegeben: 24.05.2011 (22.02.2011) Drucksache 14/495 (14/410) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - „Bei der Beurteilung der „Erforderlichkeit“ der Einführung des Ausgleichsverfahrens hat der Verordnungsgeber zunächst den Bedarf an Ausbildungsplätzen zu ermitteln und dann darauf aufbauend festzustellen, ob es ohne die Einführung des Ausgleichsverfahrens zu einem Ausbildungsplatzmangel kommen wird. Sowohl die Ermittlung des Bedarfs an Ausbildungsplätzen als auch die Feststellung, dass es ohne Einführung des Ausgleichsverfahrens zu einem Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege kommen wird, sind zukunftsbezogen und beruhen deshalb naturgemäß auf entsprechenden prognostischen Einschätzungen des Verordnungsgebers. Für die Feststellung künftiger Entwicklungen, von denen die „Erforderlichkeit eines Ausgleichsverfahrens“ abhängt, ist dem Verordnungsgeber deshalb ein Prognosespielraum zuzubilligen, der nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen ist. Entwickelt sich ein Geschehensablauf anders als zuvor angenommen, so realisiert sich darin vielfach nur das prognosetypische, jeder Abschätzung komplexer künftiger Entwicklung innewohnende Risiko. Fehlprognosen sind selbst bei größter Prognosesorgfalt letztlich nicht auszuschließen. Also muss auch dem Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber , der auf Prognosen angewiesen ist, innerhalb gewisser Grenzen zugestanden werden, dass er dieses Risiko eingeht, ohne eine negative gerichtliche Beurteilung befürchten zu müssen.“ Sieht die Landesregierung derzeit mit Blick auf die zukünftige Entwicklung einen Mangel an Ausbildungsplätzen und die Notwendigkeit der Einführung eines Ausgleichsverfahrens? Zu Frage 2 Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 Altenpflegegesetz ist ein Ausgleichsverfahren nur dann erforderlich und damit zulässig, wenn es geeignet ist, einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 22.09.2009 - 2 S 1117/07 – hierzu Folgendes festgestellt: (Randziffer 47 – zitiert nach juris) „Für die Bemessung des Prognosespielraums gibt es keine einheitliche, die vielfältigen Konstellationen nivellierende Antwort. Der Spielraum richtet sich insbesondere nach den Besonderheiten des Sachverhalts und der Schwierigkeit der Prognose. Mithin kann der Prognosespielraum nur im Wege einer Gesamtbetrachtung ermittelt werden, die sowohl sachbereichsbezogen ist als auch die zu berücksichtigenden Interessen einstellt. Der Prognose müssen Sachverhaltsannahmen zugrunde liegen, die sorgfältig ermittelt sind oder sich jedenfalls im Rahmen der gerichtlichen Prüfung bestätigen lassen. Der Verordnungsgeber muss die ihm zugänglichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft haben, um die voraussichtlichen Auswirkungen seiner Regelung so zuverlässig wie möglich abschätzen zu können (vgl. etwa zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von Prognoseentscheidungen des Gesetzgebers: BVerfG, Urteil vom 01.03.1979 - 1 BvR 532, 533/77, u.a. - BVerfGE 50, 290). Die Anforderungen an die Substantiierung und Konkretisierung der Prognose sind aber auch von der Evidenz des Prognoseergebnisses abhängig; je evidenter und einleuchtender die Einschätzung des Verordnungsgebers ist, desto weniger muss diese erläutert und mit Zahlmaterial belegt werden. Es dürfen insbesondere die Anforderungen nicht überspannt werden, die an die Quantifizierung zukünftiger - aus der Natur der Sache heraus - nur schwer einschätzbarer Ereignisse gestellt werden.“ Diese Prognose wurde in Bundesländern mit bereits bestehender umlagefinanzierter Ausbildung unter erheblichem finanziellem Aufwand durch Institute erstellt. Für das Saarland hat das MGuV unter Mitwirkung der Landespflegegesellschaft im August des vergangenen Jahres und im Rahmen einer ergänzenden Umfrage im Januar 2011 bei den 263 Einrichtungen, die für eine Ausbildung in der Altenpflege im Saarland in Frage kommen, eine Umfrage durchgeführt. - 2 - Drucksache 14/495 (14/410) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Die Umfrageergebnisse in Verbindung mit statistisch aufbereitetem Material über die Entwicklungen in der Altenpflege in der Vergangenheit sowie den statistischen Bevölkerungsvorausberechnungen bildeten die Grundlage für die Prüfung und Erstellung einer Einschätzung über einen möglicherweise auftretenden Mangel bis zum Jahr 2020. Als Ergebnis ist festzustellen, dass ein Mangel an Ausbildungsplätzen in der Altenpflege im Saarland bis zum Jahr 2020 auftreten wird, wenn die Ausbildungsbereitschaft der Einrichtungen im Rahmen der Refinanzierung auf dem bisherigen Niveau verharren wird. Damit ist die Voraussetzung des § 25 Abs. 1 Satz 2 des AltPflG für die Einführung einer Umlageverordnung gegeben. Ein Referentenentwurf einer Umlageverordnung befindet sich bereits in der Vorbereitung. Wie viele neue Ausbildungsverhältnisse für den Beruf der Altenpflegerin / des Altenpflegers wurden in Einrichtungen der Altenhilfe im Saarland in den Schuljahren 2005/2006 bis 2010/2011 abgeschlossen ? (Bitte auflisten nach Jahren, ambulanten und stationären Einrichtungen sowie nach den angestrebten Abschlüssen Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer /in.) Zu Frage 3: Abschluss von neuen Ausbildungsverhältnissen in der Altenpflege Schuljahr 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Altenpfleger/- innen 74 66 100 107 139 147 Altenpflegehelfer /-innen 72 71 69 80 96 107 Davon in stationären Einrichtungen 133 119 155 167 208 221 Davon in ambulanten Einrichtungen 13 18 14 20 27 33 Gesamt 146 137 169 187 235 254 - 3 - Drucksache 14/495 (14/410) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie viele Ausbildungsverhältnisse für den Beruf der Altenpflegerin / des Altenpflegers bestanden bzw. bestehen insgesamt in Einrichtungen der Altenhilfe im Saarland in den Schuljahren 2005/2006 bis 2010/2011? (Bitte auflisten nach Jahren, ambulanten und stationären Einrichtungen sowie nach den angestrebten Abschlüssen Altenpfleger /in und Altenpflegehelfer/in.) Zu Frage 4: Ausbildungsverhältnisse in der Altenpflege Schuljahr 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Altenpfleger/-in 407 350 318 353 344 424 Altenpflegehelfer /-in 77 71 72 67 121 100 Davon in stationären Einrichtungen 456 389 350 375 419 461 Davon in ambulanten Einrichtungen 28 32 40 45 46 63 Gesamt 484 421 390 420 465 524 Wie viele Plätze für die praktische Ausbildung in der Altenpflege wurden in den Schuljahren 2005/2006 bis 2010/2011 von den Einrichtungen angeboten, konnten aber nicht besetzt werden? (Bitte auflisten nach Jahren, ambulanten und stationären Einrichtungen sowie nach den angestrebten Abschlüssen Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer /in.) Zu Frage 5 Die Landesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zu der Anzahl der nicht besetzbaren praktischen Ausbildungsplätze und die Gründe, die hierfür maßgeblich sind oder waren. Es sei hierzu aber bemerkt, dass in allen Schuljahren im Fragezeitraum die Kapazitätsauslastung der vier Altenpflegeschulen zusätzliche Ausbildungen ermöglicht hätte. Z. B. im Schuljahr 2010/2011 hätten noch 76 Schüler und Schülerinnen im Rahmen der theoretischen Ausbildung aufgenommen werden können. - 4 - Drucksache 14/495 (14/410) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie viele Pflegekräfte haben im Saarland in den Schuljahren 2005/2006 bis 2010/2011 ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Jahren, nach Beschäftigung in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie nach den angestrebten Abschlüssen Altenpfleger/in und Altenpflegehelfer /in.) Zu Frage 6 Bestandene Ausbildungen Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Altenpfleger/-in 166 152 105 96 112 Altenpflegehelfer/-in 64 66 61 65 81 Davon in stationären Einrichtungen 192 197 149 134 Davon in ambulanten Einrichtungen 38 21 17 27 keine Diff. möglich Gesamt 230 218 166 161 193 Prüfung erfolgt im Herbst 2011 Wie viele Schüler/innen können die saarländischen Altenpflegeschulen pro Schuljahr ausbilden ? (Bitte auflisten nach angestrebten Abschlüssen und Ausbildungsjahr.) Zu Frage 7 Die vier im Saarland zugelassenen Altenpflegeschulen sind kapazitär in der Lage, 600 Personen in der Alten- oder Altenpflegehilfe während eines Schuljahres ausbilden zu können. Aufgrund der in den vergangenen Jahren erfolgten Abschlüsse (vgl. Antwort zu Frage 6) könnten bei gleichbleibenden Verhältnissen jährlich durchschnittlich 200 Schüler und Schülerinnen neu in die Ausbildung aufgenommen werden. Wie viele Ausbildungsverhältnisse für den Beruf der Altenpflegerin/des Altenpflegers könnten die Einrichtungen der Altenhilfe im Saarland aktuell bereitstellen, wenn die Einrichtungen ausschließlich unter den Gesichtspunkten des derzeitigen bzw. zukünftigen Bedarfs und ihrer möglichen Ausbildungsplatzkapazitäten Einstellungen vornehmen würden? (Bitte auflisten nach Altenpfleger /innen und Altenpflegehelfer/innen sowie ambulanten und stationären Einrichtungen.) Zu Frage 8 Der Landesregierung liegen hierzu keine konkreten Erkenntnisse vor. Allerdings ergibt sich aus der noch nicht abgeschlossenen Umfrage der Landesregierung zur Feststellung einer Mangelprognose, dass 175 Einrichtungen (Stand: 25. März 2011) bei der Einführung einer Umlagefinanzierung 570 Personen ausbilden würden. Gemessen an den bisher durchschnittlich jährlich neu abgeschlossenen Ausbildungen (vgl. Antwort zu Frage 3) von 188 würde dies einen Anstieg um 382 bedeuten (rd. 200%). - 5 - Drucksache 14/495 (14/410) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie viele Ausbildungsplätze planen die Einrichtungen im nächsten Jahr neu anzubieten? Zu Frage 9 Vgl. hierzu die Antwort zu Frage 8. Wie hoch ist der aktuelle Stand an Fachkräften in den saarländischen Pflegeeinrichtungen? (Bitte auflisten nach Altenpfleger/innen in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen sowie ambulanten und stationären Einrichtungen.) Zu Frage 10 a) Aktueller Stand an Fachkräften in den Pflegeeinrichtungen (Quelle: Pflegestatistik Statistisches Amt des Saarlandes) Ambulant Vollzeit Teilzeit Stationär Vollzeit Teilzeit Altenpfleger/-in 369 68 301 1354 1048 306 Altenpflegehelfer /-in 98 37 61 370 263 107 Gesamt 467 105 362 1724 1311 413 Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Fachkräften , die älter sind als 50 Jahre? (Bitte auflisten nach Altenpfleger/innen in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen sowie ambulanten und stationären Einrichtungen.) Zu Frage 10 b) Die Erhebung des Statistischen Landesamtes erfolgt auf der Grundlage einer Bundesverordnung und sieht keine Angaben zum Alter des in den Pflegeeinrichtungen beschäftigten Personenkreises vor. Der Landesregierung liegt lediglich das nachfolgend wiedergegebene Ergebnis einer Erhebung der Landespflegegesellschaft aus dem Dezember 2010 vor. Prozentualer Anteil an Fachkräften, die älter sind als 50 Jahre Ambulant 16,99 Stationär 22,14 - 6 - Drucksache 14/495 (14/410) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie viele Pflegekräfte wurden von den Einrichtungen der Altenhilfe im Jahr 2010 gesucht, auf Stellen , die tatsächlich (extern) besetzt werden sollten ? (Bitte auflisten nach ambulanten und stationären Einrichtungen.) Zu Frage 11 a) Der Landesregierung liegen hierzu lediglich die Erkenntnisse vor, wie viele Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldet waren. Gemeldete offene Stellen im Dezember 2010 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Ambulant stationär Altenpfleger/-in 26 49 Altenpflegehelfer/-in 0 33 Wie viele offene Stellen können derzeit aufgrund fehlender Pflegefachkräfte nicht besetzt werden? (Bitte auflisten nach ambulanten und stationären Einrichtungen.) Zu Frage 11 b) Der Landesregierung liegen hierzu lediglich die Erkenntnisse vor, wie viele Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit als offen im Monat Februar gemeldet waren. Wie viele offene Stellen können derzeit nicht besetzt werden? 1 Februar 2011 Arbeitslos gemeldet im Februar 2011 ambulant stationär stationär/ambulant Altenpfleger 26 49 35 Altenpflegehelfer 7 6 220 Wie viele Fachkräfte werden voraussichtlich in den nächsten fünf Jahren im Pflegebereich benötigt? (Bitte auflisten nach ambulanten und stationären Einrichtungen.) Zu Frage 12. Vgl. hierzu Antwort zu Frage 2. - 7 -