LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/5 (13/2279) 21.10.2009 A N T W O R T zu der Interregionalen Anfrage des Abgeordneten Karl-Josef Jochem (FDP) Mitglied des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR) gemäß Artikel 13 Abschnitt 4 der Internen Geschäftsordnung des IPR vom 17. Februar 1986, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates am 15. Mai 2009 betr.: Artenschutz und Artenvielfalt in der Großregion Vorbemerkung des Fragestellers: „Mitzuwirken beim Artenschutz und bei der Erhaltung der biologischen und zoologischen Artenvielfalt ist gemeinsame Aufgabe aller im Umwelt- und Naturschutz tätigen Vereine und Verbände. Auch die Berufs- und Interessenverbände der Agrarwirtschaft, der Waldbewirtschafter, der Vereinigungen und Verbände der Jagd und Fischerei und nicht zuletzt der politisch geforderte und staatlich administrierte Natur- und Umweltschutz stehen in der Verantwortung für die Verwirklichung dieser Ziele. Alle im Natur- und Umweltschutz aktiven Vereine, Verbände, Regierungen und wissenschaftlich Forschenden sollten auch großregional und grenzüberschreitend zur nachhaltigen Verwirklichung dieser Ziele zusammenarbeiten. Ausgegeben: 05.11.2009 (06.02.2009) Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Basis und Voraussetzung dieser Zusammenarbeit wäre eine über den Naturraum der Großregion und seine Entwicklung systematisch und koordiniert erarbeitete Datengrundlage des Ist-Zustands und der sich abzeichnenden bzw. korrekturbedürftigen Entwicklungen, wie sie u. a. in dem EU- Projekt „Assessing Large Scale Risks for Biodiversity with Tested Methods“ (ALARM) zur Erforschung von Themenkomplexen der Biodiversität aufs Gleis gesetzt worden sind. (Einzelheiten zu dem ALARM-Projekt sind abrufbar unter www.alarmproject.net.) Eine Charta des botanischen und zoologischen Artenschutzes und der botanischen und zoologischen Artenvielfalt, die Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft auf diese Ziele verpflichtet sowie Schritte zu ihrer Umsetzung beschreibt, sollte von dem Regierungsgipfel der Großregion erarbeitet und auf den Weg gebracht werden.“ Wie stellen sich botanische und zoologische Artenvielfalt im Naturraum der Großregion aktuell dar? Zu Frage 1: Die Großregion ist landschaftlich und naturräumlich äußerst vielgestaltig. Sie reicht von der Rheinniederung und den Tieflandsbereichen in Belgien bis zum Vogesenkamm und ist auch vom geologischen Aufbau her sehr komplex. Sie hat mit dem Mosel-, Maas- und Rheintal wichtige biogeografische Einwanderungsleitlinien, die von herausragender Bedeutung für die nacheiszeitliche Wiederbesiedlung durch Tiere und Pflanzen waren und auch weiterhin vor dem Hintergrund der klimabedingten Arealverschiebung von großer Bedeutung sind. In den letzten 50-80 Jahren hat wie überall in Westund Mitteleuropa ein Umwandlungsprozess im Artenbestand eingesetzt. Vor allem an nährstoffarme Moor-, Mager- und Lichtwaldbiotope gebundene sowie störungsempfindliche Arten befinden sich im Rückgang, während robuste wärmebedürftige Kulturfolger in Ausbreitung begriffen sind. Die Zuwanderung, meist jedoch das Einschleppen von Arten geht bei vielen Organismengruppen schneller vonstatten als das Verschwinden. Somit ist der aktuelle Bestand an Tier- und Pflanzenarten in der Großregion vermutlich so hoch wie niemals zuvor seit der letzten Eiszeit. Wie haben sich Artenbestand und Artenvarietät seit der Jahrtausendwende in der Großregion entwickelt ? Zu Frage 2: Der Prozess der Artenverschiebung ist unverändert im Gange. Bei fast allen Tiergruppen ist eine konkrete Aussage für die Zeit nach der Jahrtausendwende schwierig, da man sich zeitlich noch im Bereich kurzfristiger Bestandsschwankungen befindet und oft noch keine eindeutigen Trendaussagen möglich sind. - 2 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche dieser Entwicklungen müssen insbesondere dem globalen Klimawandel und seinen lokalen bzw. großregionalen Auswirkungen botanisch und zoologisch konkret zugerechnet werden? Zu Frage 3: Arten, die einen borealen und kontinentalen Klimatypus repräsentieren, gehen zurück. Teilweise ist dieser Rückgang in erster Linie durch andere Faktoren verursacht; der Klimawandel verstärkt diesen Prozess jedoch. Beispiele: Gelbspötter (Hippolais icterina ); Schafstelze (Motacilla flava); Raubwürger (Lanius excubitor); Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Laubfrosch (Hyla arborea); Knoblauchkröte (Pelobates fuscus ); Großer Eisvogel (Limenitis populi); Dukaten-Feuerfalter (Lycaena virgaureae); Graubindiger Mohrenfalter (Erebia aethiops), Rotes Waldvögelein (Cephalanthera rubra); Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre); Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe ). Arten, die einen submediterranen und atlantischen Klimatypus repräsentieren, nehmen eher zu. Beispiele: Orpheusspötter (Hippolais polyglotta); Fadenmolch (Triturus helveticus ); Brombeer-Perlmuttfalter (Brenthis daphne); Segelfalter (Iphiclides podalirius); Kurzschwänziger Bläuling (Cupido argiades); Gottesanbeterin (Mantis religiosa); Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum); Pyramiden-Orchis (Anacamptis pyramidalis ). Wie haben sich Bedrohungsszenarien und Bedrohungspotenziale für welche Tier- und Pflanzenarten im Einzelnen entwickelt? Welche wesentlichen Tendenzen zeichnen sich nach aktuellem Kenntnisstand für Bestand, Gefährdung und Varietät von Arten derzeit ab? Zu den Fragen 4 und 5: In erster Linie sind bei uns Arten der Hochlagen und Arten der Quellbiozönosen durch den Klimawandel negativ betroffen. Obwohl die Niederschläge in weiten Bereichen der Großregion eher zunehmen, wirkt sich die geänderte Niederschlagsverteilung (mehr Sommerniederschläge) im Verbund mit der unverändert hohen Ressourcennutzung negativ auf die Grundwasserneubildungsrate und damit auf die grund- und oberflächenwasserbeeinflussten Ökosysteme aus. Die Arten der Hochlagen sind meist nicht arealweit betroffen und besitzen in anderen Mittelgebirgen ausreichend Rückzugsmöglichkeiten. Beispiel: Weißbindiger Mohrenfalter (Erebia ligea). In den Vogesen können allerdings Endemiten betroffen sein (z. B. Vogesen-Mohrenfalter, Erebia [manto ssp.] vogesiaca). Die Arten der Quellen, die zur spezifischen autochthonen Biodiversität unseres Raumes zählen, sind jedoch über alle Höhenlagen hinweg betroffen und können nicht ausweichen. Einige Arten, die durch den Menschen eingeschleppt wurden, können sich erst neuerdings durch das wärmere Klima bei uns dauerhaft halten, was zum Teil zu Problemen für alteingesessene Arten führt: Beispiele: Der Asiatische Marienkäfer (Harmonia oxyridis ) verdrängt einheimische Marienkäfer. Das Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis) dringt in warme Talwiesen ein und verringert deren Futterwert. Der Ochsenfrosch (Rana catesbeiana) könnte durch den Klimawandel ebenfalls in die Lage versetzt werden, sich bei uns dauerhaft zu etablieren, was erhebliche Probleme für die einheimische Gewässerfauna nach sich zöge. - 3 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Abgesehen vom Klimawandel gibt es zwei weitere Prozesse, die zu einer deutlich wahrnehmbaren Veränderung im Artenbestand führen. Zum einen der Prozess der Dunkelwaldwirtschaft, der weitgehend abgeschlossen ist (in Lothringen noch im Gange ). Viele an Wald gebundene Arten sind Lückensystembesiedler, die die weitständigen Bereiche mit Lichtgenuss bis zum Boden für ihr Überleben brauchen. In der Naturlandschaft haben Stürme, Feuer und große Pflanzenfresser für ihr Vorhandensein gesorgt . In der traditionellen Kulturlandschaft war der Wald vielfältigen Nutzungen ausgesetzt (Streu, Brennholz, Waldweide), die oft zur Übernutzung führten, die kontinuierliche Besiedlung des Raumes durch die Lichtwaldarten aber ermöglichten. Das wurde dann durch die Kahlschlagwirtschaft abgelöst, die immer noch ähnliche Effekte auf den Artenbestand hatte. In der heutigen kahlschlagfreien Hochwaldwirtschaft bedürfen diese Arten spezieller Managementmethoden, wenn man sie erhalten möchte. Der zweite Prozess ist die Umwandlung der Nutzungsstruktur durch den verstärkten Anbau nachwachsender Rohstoffe. Dies bedingt auf großer Fläche den Umbruch von Grünland für den Anbau von Mais. Dieser Prozess verändert die Landschaft und deren Artenbestand in manchen Gebieten sehr drastisch; er ist bis heute aber in sehr ungleichem Maße in den einzelnen Regionen wirksam und befindet sich im Saarland beispielsweise erst im Anfangsstadium. Ein bereits erkennbarer Nebeneffekt ist der zunehmende Nutzungsdruck auf Grünland und die sich rasch verringernde Verfügbarkeit von Offenlandflächen für den Naturschutz. Wie viele und welche Neophyten „bereichern“ seit der Milleniumswende das botanische und zoologische Repertoire des Naturraums der Großregion? Zu Frage 6: Arten, die sich seit der Millenniumswende im Saarland etablieren konnten (Anm: gemeint sind wohl Neozoen; Neophyten können das zoologische Repertoire nicht beeinflussen ). Neozoen (fremdländische eingeschleppte Arten): Blütenpflanzen Cochlearia danica (Dänisches Löffelkraut) Spergularia salina (Salz-Schuppenmiere) Dittrichia graveolens (Klebriger Alant) Epilobium brachycarpum (Kurzfrüchtiges Weidenröschen) Geranium purpureum (Purpur-Storchschnabel) Prunus laurocerasus (Kirschlorbeer) Sedum hispanicum (Spanische Fetthenne) Vögel Nilgans (Alopochen aegyptiacus) Fische Aspius aspius (Rapfen) Käfer Harmonia oxyridis (Asiatischer Marienkäfer) - 4 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Schmetterlinge Cameraria ohridensis (Rosskastanien-Miniermotte „Biergartenmotte“) Weichtiere Corbicula fluminea (Körbchenmuschel) Arealerweiterer (europäische Arten, die ihre Verbreitungsgebiet auf natürliche Weise, z.B. bedingt durch klimatische Veränderungen, erweitern): Blütenpflanzen Ranunculus rionii (Rions Wasserhahnenfuß) Moose Leptodon smithii (Schneckenmoos) Orthotrichum acuminatum (Spitzblättriges Goldhaarmoos) Schmetterlinge Brenthis daphne (Brombeer-Perlmuttfalter) Cupido argiades (Kurzschwänziger Bläuling) Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem Zeitraum aus der Großregion verschwunden, welche mussten in sog. Rote Listen der Gefährdung aufgenommen werden, wie haben sich die Erhaltungs - bzw. Überlebensperspektiven besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten seither entwickelt , und wie stellen sich deren Chancen heute dar? Zu Frage 7: Ausgestorbene Arten: Farn- und Blütenpflanzen Asplenium fontanum (Jura-Streifenfarn) Hypochaeris glabra (Kahles Ferkelkraut) Linum leonii (Lothringer Lein) Lycopodiella inundata (Moorbärlapp) Rhynchospora alba (Weißes Schnabelriet) Moose Hypnum heseleri (Heselers Schlafmoos) Anmerkung: Bei Tieren ist die Zeitspanne nach 2000 zu kurzfristig, um gesicherte Angaben über den Status: „ausgestorben oder verschollen“ machen zu können. - 5 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Rote Liste: Farn- und Blütenpflanzen: 485 Arten (= 33,5 %) Moose: 235 Arten (= 37,5%) Armleuchteralgen: 4 Arten (= 50,0%) Rotalgen: 10 Arten (=71,4 %) Großpilze: 1561 Arten (=54,2 %) Vögel: 49 Arten (=35,0 %) Amphibien: 8 Arten (=44,0 %) Reptilien: 2 Arten (=33,3 %) Fische: 14 Arten (=29,8 %) Tagschmetterlinge: 51 Arten (=45,9 %) Nachtfalter: 273 Arten (=30,4 %) Kleinschmetterlinge: 198 Arten (=37,5 %) Libellen: 21 Arten (=38,2 %) Wie und mit welchen Maßnahmen sichern heute Jagd- und Fischereiverbände durch Hege- und Regulierungsmaßnahmen lokal, regional und interregional gefährdete Gleichgewichte der Artenvielfalt und tragen so zum Gleichgewicht der Arten insgesamt im Natur- und Kulturraum der Großregion bei? Zu Frage 8: Der Fischereiverband führt gemeinsam mit den Pächtern des Fischereirechts an der Saar und der Fischereibehörde beim Ministerium für Umwelt koordinierte Besatzmaßnahmen durch (z. B. Aalbesatz in der Saar). Lassen sich dabei Kostenaufwand, Effizienz und nachhaltiger Erfolg von Maßnahmen messbar quantifizieren? Zu Frage 9: Nein. Wurden oder werden Maßnahmen zur (Wieder-) Herstellung von ausbalancierten Nutzungs- und Erhaltungssystemen durch regional/interregional differente rechtliche und tatsächliche Vorgaben behindert, wenn ja, in welchen (signifikanten) Fällen bzw. Tatbeständen? Zu Frage 10: Derzeit werden keine Behinderungen rechtlicher oder tatsächlicher Art gesehen. - 6 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Bestehen zur Regelung grenznachbarschaftlicher Streitfälle über Maßnahmen der v. g. Art Einrichtungen , Organisationen, Kooperationsformen, die diesem Ziel dienen, wenn ja, welche, wenn nein, sind sie erforderlich bzw. in welchen Formen sollten sie geschaffen werden? Zu Frage 11: Grenznachbarschaftliche Streitfälle sind hier nicht bekannt. Es wird derzeit kein Bedarf der Einrichtung einer Organisation zur Regelung von grenznachbarschaftlichen Streitfällen gesehen. Wie viele und welche Vereine und Verbände sind im Natur- und Umweltschutz in der Großregion aktiv ? Zu Frage 12: Im Saarland sind eine Vielzahl örtlicher Vereine im Natur- und Umweltschutz tätig, die zum überwiegenden Teil in den großen, nach § 41 des saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) anerkannten, Verbänden organisiert sind. Die nach § 41 SNG anerkannten Verbände sind: − Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Saarland, − Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Saarland, − Saarwaldverein, − Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, − Verband der Gartenbauvereine Rheinland-Pfalz-Saarland. Im Bereich der Erforschung der saarländischen Tier- und Pflanzenwelt sind der Ornithologische Beobachterring Saar (OBS) und die DELATTINIA, Arbeitsgemeinschaft für tier- und pflanzengeographische Heimatforschung im Saarland, tätig. Einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von naturschutzwürdigen Flächen und zur Umsetzung von Projekten im Natur- und Landschaftsschutz leistet die Naturlandstiftung Saar. Welche Vereine und Verbände arbeiten derzeit grenznachbarschaftlich, welche interregional zusammen ? Zu Frage 13: Eine intensive Projektzusammenarbeit besteht zwischen der Naturlandstiftung Saar und Partnerorganisationen in Rheinland-Pfalz, Lothringen, Luxemburg und Belgien, die in ein Partnerschaftsabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz mündete. - 7 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie ist deren Effizienz und Effektivität, werden sie aus öffentlichen Mitteln bzw. aus EU-Programmen gefördert, wenn ja, wie stellt sich diese Förderung im Raum der Großregion quantitativ dar? Zu Frage 14: Projekte der Naturlandstiftung Saar, die diese mit Partnerorganisationen aus der Großregion durchgeführt hat bzw. durchführt, wurden bzw. werden aus EU-Programmen gefördert. Zu nennen sind: − Moselarme und ehemalige Baggerweiher im Dreiländereck Deutschland, Frankreich , Luxemburg (1997-2000), INTERREG II A, Projektvolumen 0,65 Mio. €, − Rhein-Netz – Entwicklung eines Models zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung der Öffentlichkeit (2003-2009), INTERREG III B, Projektvolumen 4,2 Mio. € − Erhaltung und Regeneration von Borstgrasrasen Mitteleuropas (2006-2010), LIFE- NATUR, Projektvolumen 3,8 Mio. €. Die Effizienz und Effektivität dieser Projekte ist als sehr hoch einzuschätzen. Wie werden die auf europäischer Ebene derzeit angestellten Überlegungen zur Regulierung überhandnehmender Kormoranbestände (als konkreter Anwendungsfall des thematisierten Fragenkomplexes ) von den Exekutiven der Großregion eingeschätzt und beurteilt? Zu Frage 15: Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Dezember 2008 zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur wird begrüßt. Im Saarland besteht keine Brutpopulation des Kormorans. Kormorane sind in nennenswerter Zahl (ca. 1.000 Exemplare) als Überwinterer in der Zeit von September bis März jeden Jahres anwesend. Zur Überwachung der Bestände werden jährlich gemeinsame Zählungen der Fischerei- und Vogelschutzverbände im Saarland durchgeführt , die über einen „Arbeitskreis Kormoran und Fische“ beim Ministerium für Umwelt koordiniert werden. Nicht letale Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Fischbeständen wurden in einer gemeinsamen Verlautbarung der Mitglieder des „Arbeitskreises Kormoran und Fische“ vereinbart. Das Saarland nimmt in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion für die Bundesrepublik Deutschland wahr. Von den Mitgliedern des Arbeitskreises wurde die vom Ministerium für Umwelt herausgegebene Broschüre „Entwicklung des Winterbestandes des Kormorans und ihr Einfluss auf die Fischfauna im Saarland (1997 - 2007)“ erarbeitet. - 8 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche Erfahrungen mit dem seit 2003 in Nordamerika existierenden Management-Plan für den nordamerikanischen Kormoran können für Europa, insbesondere für ein integriertes Kormoran- Management, fruchtbar gemacht werden? Zu Frage 16: Die Erfahrungen mit dem seit 2003 existierenden nordamerikanischen Managementplan für den Kormoran können von hier aus nicht beurteilt werden. Wie stellt sich die Problematik der überwiegend nationalen Zuständigkeitsregelungen für ein EUweit integriertes Kormoran-Management dar und welche Vorschläge zur Koordinierung der institutionellen Zuständigkeitsvielfalt werden für zielführend gehalten? Zu Frage 17: Die Europäische Kommission beabsichtigt, ein Leitliniendokument zur Kormoranproblematik herauszugeben, das voraussichtlich in Form eines Leitfadens mit „Best Practice“-Beispielen erarbeitet wird. Dies wird begrüßt. Welche Informationen liegen bezüglich der Verluste der Teichwirtschaften und anderer Aquakulturen im Gebiet der Großregion (europaweit vermutet werden bei rund 2 Mio. Kormoranen insgesamt bis zu 70 % oder 1.000 Tonnen Fisch pro Tag) aktuell vor? Zu Frage 18: Teichwirtschaften und Aquakulturen im Saarland gibt es nur im Nebenerwerb bzw. als so genannte „Hobby-Betriebe“ in einer Größenordnung, die individuelle nicht letale Abwehrmaßnahmen erfolgreich zulassen. Wie hoch wird der dadurch europaweit verursachte finanzielle Schaden – heruntergebrochen auf die Teilgebiete der Großregion – eingeschätzt? Zu Frage 19: Eine Einschätzung ist von hier aus nicht möglich. - 9 - Drucksache 14/5 (13/2279) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche Regulierungsmaßnahmen zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern kommen sinnvollerweise europäisch/großregional in Betracht und welche Konzepte bezüglich koordinierter und kontrollierter Anwendung sind derzeit ins Auge gefasst? Zu Frage 20: Im Saarland wird der Weg der nicht letalen Vergrämung des Kormorans an Fischereigewässern gewählt (Antwort zur Frage 15), sofern hierbei keine nicht zulässigen erheblichen Störungen anderer überwinternder Wasservögel eintreten. - 10 -