LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/521 (14/475) 20.06.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Altersarmut - Situation, Entwicklung und Prognose für das Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Seit 2005 steigt die Zahl der Grundsicherungs- Empfänger an. Im Jahr 2009 waren es rund 764.000. Laut Handelsblatt vom 5. April 2011 rechnen Experten wie der ehemalige Chef des Sachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup, damit, dass die Zahl der von Altersarmut Betroffenen deutlich wachsen wird. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gehören hierzu vor allem Männer, die nach 1960 geboren sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband prognostiziert, dass bereits im Jahr 2025 jeder zehnte Rentner in Deutschland auf Grundsicherung angewiesen sein wird. Dabei sind nicht nur Menschen mit lückenhaften Erwerbsbiographien betroffen. Gerade Bezieher kleiner Einkommen sind im Alter von Armut bedroht. Experten gehen davon aus, dass für sie bald auch 45 Jahre ununterbrochener Beitragszahlung nicht einmal für eine Rente auf Grundsicherungsniveau reichen werden. Im Saarland liegt das durchschnittliche Einkommensniveau deutlich unter dem der anderen alten Bundesländer. Gleichzeitig gibt es hier einen besonders großen Anteil an Leiharbeitern und Beschäftigten im Niedriglohnbereich.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Einkommenslage und zur Teilhabe an Erwerbstätigkeit im Saarland verweist die Landesregierung auf die zentralen Ergebnisse der Sozialstudie Saar – Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im Saarland. Danach verläuft die Entwicklung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte im Saarland positiv. Zwar liegen die durchschnittlichen Einkommen je Haushalt im Saarland noch unter denen in Westdeutschland. Die Einkommensverteilung ist jedoch ausgeglichener als in Westdeutschland und in Deutschland insgesamt. Ausgegeben: 20.06.2011 (11.05.2011) Drucksache 14/521 (14/475) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmer an den insgesamt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt zum Stichtag 30.6.2010 2,8 Prozent gegenüber jeweils 2,6 Prozent in Westdeutschland und Deutschland insgesamt . Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich liegt im Saarland nach den aktuell verfügbaren Zahlen des Jahres 2009 bei 19,6 Prozent gegenüber 20,2 Prozent in Westdeutschland und 22,3 Prozent im Bundesdurchschnitt. Bei der Bewertung armutsgefährdeter Erwerbstätigkeit wird häufig übersehen, dass die Leiharbeit gerade Langzeitarbeitslosen Chancen auf Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bietet. Die Entwicklung der letzten Jahre bestätigt, dass insbesondere im Saarland in hohem Maße Leiharbeitnehmer in eine Festanstellung übernommen werden und auch in der Zukunft in Folge des Einsatzes neuer Produktionstechniken oder des Angebots neuer Produktpaletten eine verstärkte Übernahme von Leiharbeitnehmern in feste Arbeitsverhältnisse zu erwarten ist. Die Landesregierung hat sich darüber hinaus auf Bundesebene mit Erfolg für die Aufnahme einer Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche eingesetzt. Wie viele Rentnerinnen und Rentner im Saarland sind derzeit auf Grundsicherung angewiesen? Welchen Anteil machen Grundsicherungsempfänger in der Gruppe der Rentenbezieher derzeit aus? Zu Frage 1: Aktuell verfügbar sind die Zahlen des Jahres 2009. Im Saarland erhielten zum Stichtag 31.12.2009 insgesamt 6.319 Personen Grundsicherung im Alter (65 Jahre und älter; Quelle: Statistisches Amt Saarland) nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Dies entspricht einem Anteil von 3,25 Prozent. der Bezieherinnen und Bezieher von Rente wegen Alters im Berichtsjahr 2009 (194.659 Personen; Quelle : Deutsche Rentenversicherung - DRV). Wie stellt sich die Situation im Vergleich mit den übrigen westdeutschen Bundesländern dar? Zu Frage 2: Die Situation in den übrigen westdeutschen Bundesländern stellt sich wie folgt dar: Bundesland Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter (65 Jahre und älter) zum Stichtag 31.12.2009 Bezieherinnen und Bezieher von Rente wegen Alters im Berichtsjahr 2009 Prozentualer Anteil an der Gruppe der Rentenbezieher wegen Alters Baden-Württemberg 37.722 2.013.354 1,87 Bayern 51.029 2.339.083 2,18 Bremen 6.851 134.631 5,09 Hamburg 17.763 320.443 5,54 Hessen 34.947 1.149.633 3,04 Niedersachsen 41.103 1.568.820 2,62 Nordrhein-Westfalen 108.037 3.439.756 3,14 Rheinland-Pfalz 17.955 758.831 2,37 Schleswig-Holstein 15.178 579.690 2,62 Quelle: Statistisches Bundesamt BezieherInnen von Rente wegen Alters: DRV Drucksache 14/521 (14/475) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Anmerkung: Für Berlin liegt lediglich die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter vor und nicht getrennt nach Berlin West und Berlin Ost. Deshalb wurde Berlin nicht in die Tabelle aufgenommen. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Altersarmut im Saarland und welche Prognose gibt sie ab? Wie viele Saarländerinnen und Saarländer werden schätzungsweise im Jahr 2025 auf Grundsicherung angewiesen sein? Zu Frage 3: Trotz des kontinuierlichen Anstiegs der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter (65 Jahre und älter) gilt für das Saarland wie für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt nach wie vor, dass im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe unter den Älteren derzeit vergleichsweise weniger Personen von Armut betroffen sind als in den anderen Altersgruppen. Ältere Frauen weisen ein höheres Armutsrisiko auf als ältere Männer; dies verstärkt sich noch im hohen Alter (siehe „Sozialstudie Saar – Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im Saarland“, Ziffer 4.5). Nach der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Amtes Saarland wird der Anteil der Menschen ab 65 Jahren im Saarland im Jahr 2020 25 Prozent, im Jahr 2030 31 Prozent und im Jahr 2040 voraussichtlich 34 Prozent betragen. Wie viele Saarländerinnen und Saarländer im Jahr 2025 auf Grundsicherung angewiesen sein werden, lässt sich verlässlich nicht abschätzen. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um ein weiteres Ansteigen der Altersarmut im Land zu verhindern - sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene? Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung nötig, um dieses Problem anzugehen? Zu Frage 4: Es ist Ziel der Politik der saarländischen Landesregierung, Armut und deren Auswirkungen zu bekämpfen. Leitbild ist eine Gesellschaft, in der niemand aufgrund von Krankheit, Alter, Armut, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung zurückgelassen wird, d.h. die Verwirklichung der sozialen Teilhabe für alle. Vor dem Hintergrund der demographischen, ökonomischen (vor allem Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt) und gesellschaftlichen Veränderungen setzen die Maßnahmen der Landesregierung zur Verhinderung von Altersarmut in der Erwerbsphase an. Zu nennen sind: • Weiterentwicklung des zwischen der Landesregierung, der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit sowie den Wirtschaftsund Sozialpartnern (VSU, DGB, AK, HWK, IHK) geschlossenen „Regionalen Beschäftigungspakt für Ältere im Saarland“. Dies mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote Älterer zu erhöhen, die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung auszuweiten, die Arbeitsbedingungen weiter zu optimieren und den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die individuelle Gesundheitsvorsorge älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Drucksache 14/521 (14/475) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - • Förderung der Eingliederung benachteiligter oder schwer vermittelbarer älterer Personen in den regionalen Arbeitsmarkt angepasst an die jeweiligen besonderen Vermittlungshemmnisse. In diesem Rahmen werden die bestehenden Landesprogramme noch intensiver mit dem Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) verzahnt. Der Landesregierung stehen in diesem Jahr im Bereich der Arbeitsmarktförderung für arbeitsuchende Ältere knapp 3 Mio. Euro an ESF- bzw. Landesmitteln zur Verfügung. • Förderung der Qualifizierung von Arbeitnehmern in Unternehmen. Das Landesprogramm „Weiterbildungsberatung“ verknüpft mit dem ESF-Programm „Lernzielproduktivität “ die berufliche Qualifizierung saarländischer Arbeitnehmer in Beschäftigung . Damit trägt die Landesregierung aktiv dazu bei, den Fokus der Unternehmen u.a. in Richtung des altersgerechten Lernens und der kontinuierlichen Weiterbildung der Beschäftigten zu richten und damit den Folgen des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs entgegenzuwirken. • Im Saarland wird mit „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser durchgeführt . Neben den Potenzialen der Wirtschaft und der Länder soll auch die Gestaltungskraft und Kreativität der Regionen stärker als bisher zur beruflichen Eingliederung älterer Langzeitarbeitsloser genutzt werden. Im Saarland existieren mittlerweile drei Beschäftigungspakte zum Programm „Perspektive 50plus“. Dem bundesweit größten Beschäftigungspakt zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen über 50 Jahre gehören 39 Jobcenter und Trägerorganisationen mit 86 Vermittlungszentren in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes sowie in Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Der Pakt betreut heute mehr als 10.000 ältere Arbeitsuchende über 50 Jahre. Seit 2008 konnten über 8.000 Arbeitsuchende über 50 Jahre erfolgreich in den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden. Allein im Saarland betreut der Pakt rund 4.800 Arbeitsuchende. Seit der Teilnahme am Pakt in 2008 konnten über 950 Arbeitsuchende erfolgreich vermittelt werden. Ziel ist es, bis 2015 über 2.250 Stellen zu besetzen. Daneben beteiligen sich seit dem 10. Mai 2011 auch die Landkreise Saarpfalz und Neunkirchen an diesem Bundesprogramm. In beiden Landkreisen werden rund 1.860 arbeitslose Menschen über 50 Jahre von den Jobcentern betreut. • Um für arbeitsuchende ältere Menschen die Aktivitäten zur Vermittlung und Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung über die Förderung der beruflichen Qualifikation hinaus zu verstärken, hat die Landesregierung in enger Abstimmung mit der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland sowie der IHK Saarland das „Kompetenzcenter Ü55“ eingerichtet. Über die im Beschäftigungspakt für Ältere vereinbarten Instrumente hinaus werden die Arbeitsmarktakteure darin unterstützt, Arbeitsuchenden im Alter über 55 Jahre ein Beschäftigungsangebot zu unterbreiten. Das landesweit tätige „Kompetenzcenter Ü55“ erfüllt folgende operativen Aufgaben: - Beratung, insbesondere von gering qualifizierten Arbeitsuchenden über 55 Jahre ; - landesweite Stellenakquisition für Arbeitsuchende über 55 Jahre in Unternehmen und Verwaltungen; - Sensibilisierung der Personalverantwortlichen in den Unternehmen und Verwaltungen für die Potenziale der älteren Arbeitsuchenden; - Sensibilisierung der Unternehmen dafür, die Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser zu nutzen; Drucksache 14/521 (14/475) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - - Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung von Konzepten zur altersgerechten Beschäftigung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dokumentation und Verbreitung von Best-practice-Beispielen der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. • Neben den genannten Aktivitäten der Landesregierung stehen die Integrationsleistungen der Bundesagentur für Arbeit im Rechtskreis SGB III sowie der saarländischen Jobcenter im Rechtskreis SGB II im Mittelpunkt der arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten, die eng mit den Instrumenten der Landesregierung abgestimmt werden . Dort erfolgt neben dem Einsatz der zielgruppenspezifischen (z.B. Jugendliche , Frauen, Berufsrückkehrerinnen, Migrantinnen und Migranten) und allgemeinen Förderinstrumente die Fokussierung auf die Zielgruppe der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. • Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der auf Bundesebene anstehenden Instrumentenreform des SGB II und des SGB III ebenso dafür ein, die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Unterstützung von Verbleib und Eingliederung Älterer in Beschäftigung weiterzuentwickeln und noch präziser auf die Belange älterer Menschen zuzuschneiden. Die saarländische Landesregierung wird im Rahmen einer kontinuierlichen Sozialberichterstattung nach der Vertiefungsstudie zur Kinderarmut auch eine Studie zum Thema „Altersarmut“ durchführen lassen, um darauf aufbauend weitere tragfähige und zielgenaue Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut zu entwickeln. Bundesweit gibt es mehr und mehr so genannte „Solo-Selbständige“ – Freiberufliche Selbständige also, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Diese Gruppe gehört keiner obligatorischen Alterssicherung an. Über 30 Prozent von ihnen verfügen über ein Nettoeinkommen von weniger als 1.100 Euro im Monat. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat deshalb schon im Jahr 2006 gewarnt , wenn die Politik nichts unternehme, müsste künftig eine wachsende Zahl von Solo- Selbständigen im Alter vom Staat alimentiert werden . Wie sieht die Situation im Saarland aus? Wie viele dieser „Solo-Selbständigen“ gibt es hier? In welche Branche arbeiten besonders viele „Solo- Selbständige“? Mit was für einer Entwicklung rechnet die Landesregierung in diesem Bereich? Welche Anstrengungen unternimmt oder plant die Landesregierung diesbezüglich? Zu Frage 5: Die beigefügte Tabelle stellt die Entwicklung (im Zeitraum 2005-2009) der Zahl der Selbständigen insgesamt und der Selbständigen ohne Beschäftigte („Solo- Selbständige“) sowie den Anteil der Selbständigen ohne Beschäftigte an den Selbständigen insgesamt („Solo-Selbständigenquote“) im Saarland auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus dar. Danach hat sich die Zahl der Selbständigen ohne Beschäftigte von 24.200 in 2005 auf 21.400 in 2009 verringert (minus 11,6 Prozent). Die „Solo- Selbständigenquote“ reduzierte sich dabei von 56,4 Prozent in 2005 auf 47,1 Prozent in 2009. Dies entspricht einer Verringerung von insgesamt 9,3 Prozentpunkten. Drucksache 14/521 (14/475) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst die Daten zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Selbständige Personen werden nur dann von der Bundesagentur für Arbeit erfasst, wenn sie eine Arbeitsmarktförderung erhalten. Für Analysen der Situation „Solo-Selbständiger“ ist der Mikrozensus die am besten geeignete Datenquelle. Der Mikrozensus ist eine von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder jährlich durchgeführte Befragung einer 1 Prozent-Stichprobe aller Haushalte (im Saarland jährlich ca. 5.000 Haushalte). Da der Stichprobenumfang im Saarland zu gering ist und dadurch einige Zahlenwerte zu ungenau sind, werden die Daten zur Einkommenssituation der „Solo-Selbständigen“ und zu den Wirtschaftsbereichen nicht ausgewiesen bzw. veröffentlicht. Insofern können zur Einkommenssituation wie auch zu der Frage, in welcher Branche besonders viele „Solo-Selbständige“ arbeiten, für das Saarland keine konkreten Aussagen gemacht werden. Ergebnissen des Mikrozensus 2008 zufolge hatten „Solo-Selbständige“ in Vollzeitbeschäftigung durchschnittlich im Jahr 2008 ein Einkommen von 2.001 Euro zur Verfügung . 28,8 Prozent der „Solo-Selbständigen“ gaben an, dass ihr Nettoeinkommen unter 1.100 Euro liegt und 16,3 Prozent hatten ein Einkommen über 2.900 Euro. Bei diesen Zahlen wird deutlich, dass es sich bei den „Solo-Selbständigen“ um eine sehr heterogene Gruppe handelt. (Kai Kelleter, Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 12/2009). Bundesweit war im Dienstleistungsbereich die höchste Anzahl an „Solo- Selbständigen“ zu finden. Aber auch im Baugewerbe hat die „Solo-Selbständigkeit“ deutlich zugenommen. Da der Mikrozensus nur den Ist-Zustand erhebt und keine Prognosen erstellt werden, können für das Saarland auch keine Aussagen über die zu erwartende Entwicklung getroffen werden. Die Zahl der Selbständigen in Deutschland hat im letzten Jahrzehnt stark zugenommen, wobei dieser Anstieg auf die Zunahme der „Solo-Selbständigkeit“ zurückzuführen ist. Die wachsende Zahl der Selbständigen ist nicht allein durch die zunehmende Bedeutung des Dienstleistungsbereiches begründet, sondern weist zugleich auch Parallelen zu anderen Entwicklungen auf: Der Anstieg erfolgte in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und der staatlichen Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 12/2009). Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass im Saarland eine vergleichbare Entwicklung wie im übrigen Bundesgebiet zu verzeichnen war und sich der Bestand auch in Zukunft auf diesem konsolidierten Niveau bewegen wird. Infolgedessen können zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Aussagen über den möglichen Unterstützungsbedarf durch die saarländische Landesregierung getroffen werden. Drucksache 14/521 (14/475) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Selbständige im Saarland; darunter Selbständige ohne Beschäftigte 2005 bis 2009 2005 2006 2007 2008 2009 Einheit insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich Selbständige insgesamt in 1 000 42,9 28,7 14,1 42,4 27,8 14,6 37,1 24,3 12,8 38,4 25,5 12,9 45,4 31,1 14,3 darunter Selbständige ohne Beschäftigte in 1 000 24,2 14,7 9,5 24,0 14,8 9,2 20,1 12,6 7,5 20,4 13,4 7,0 21,4 13,6 7,7 "Solo-Selbstständigenquote" 1) in % 56,4 51,2 67,4 56,6 53,2 63,0 54,2 51,9 58,6 53,1 52,5 54,3 47,1 43,7 53,8 Ergebnisse des Mikrozensus 1) Anteil der Selbständigen ohne Beschäftigte an den Selbständigen insgesamt - 7 - betr.: Altersarmut - Situation, Entwicklung und Prognose für das Saarland