LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/525 (14/411) 24.06.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD) (Mitglied des Landtages bis zum 31.03.2011) betr.: Betriebliches Gesundheitsmanagement Vorbemerkung der Fragestellerin: „In einer Pressemitteilung vom 19.02.2011 appelliert Gesundheitsminister Georg Weisweiler an die Arbeitgeber, Gesundheitsmanagement zur Chefsache zu machen. Die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements habe sich als besonders wirkungsvoll erwiesen, um einen systematischen und kontinuierlichen Prozess hin zu einer Präventionskultur zu starten, die zu gesunden, motivierten und innovativen Mitarbeitern führe.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Aufgrund der demografischen Entwicklung und der längeren Lebensarbeitszeit wird das Durchschnittsalter der Beschäftigten in Betrieben und Verwaltungen stark ansteigen . Vor diesem Hintergrund gewinnt die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten zunehmend auch volkswirtschaftlich an Bedeutung. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Was versteht die Landesregierung unter einem betrieblichen Gesundheitsmanagement? Zu Frage 1: Unter BGM versteht die Landesregierung die bewusste Planung und Steuerung aller Prozesse, mit denen gesundheitsrelevante Belastungen am Arbeitsplatz reduziert werden und auf eine Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten hingewirkt wird. Die wichtigsten Bestandteile sind: • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, • Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung, • Wiedereingliederung von Beschäftigten mit gesundheitlichen Belastungen und Beeinträchtigungen. Ausgegeben: 24.06.2011 (28.02.2011) Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Bei der Einführung eines BGM handelt es sich um einen langfristig angelegten strukturierten Prozess der Personal- und Organisationsentwicklung. Dabei werden zunächst die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umfassend berücksichtigt, um dann über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz zu integrieren. Das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst Fragen der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe. Bei der Implementierung und Umsetzung spielen Führungsverhalten von Vorgesetzen und Eigenverantwortung der Beschäftigten eine wichtige Rolle. Die Konzepte in den Betrieben der Wirtschaft sind branchenund betriebsspezifisch anzupassen. Vor der Einführung eines BGM auf behördlicher Ebene sollte in der öffentlichen Verwaltung möglichst die Erarbeitung und Festlegung von Leitlinien und Zielen in den einzelnen Dienststellen auf der Grundlage eines landesweit gültigen Konzeptes stehen. Wo gibt es bereits Beispiele eines funktionierenden Gesundheitsmanagements auf der Ebene von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung und durch was zeichnen sich diese aus? Zu Frage 2: Eine umfassende Bestandsaufnahme zu funktionierenden Gesundheitsmanagementsystemen im Sinne der Fragestellung liegt weder für die Bundesebene noch für die Landesebene vor. Aus zahlreichen Einzelberichten lassen sich indes bisherige Praxis - Erfahrungen und bewährte Konzepte zur Realisierung in Unternehmen und Dienststellen des öffentlichen Dienstes ableiten. Wertvolle Impulse zum BGM kommen von der Europäischen Union. Im „Unternehmensnetzwerk zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union (e.V.)“ www.netzwerk-unternehmen-fuer-gesundheit.de/ sind beispielsweise 31 Mitgliedsunternehmen mit ihren betrieblichen Angeboten zum Gesundheitsmanagement aufgelistet. Das Europäische Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung hat eine Analyse und Dokumentation zum Stand der betrieblichen Gesundheitsförderung in den öffentlichen Verwaltungen Europas und Deutschlands durchgeführt und Beispiele guter Praxis aus Deutschland herausgegeben. Darin sind auch folgende Dienststellen des öffentlichen Dienstes erwähnt: • die Berliner Verwaltung • die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) • das Bundesamt für den Zivildienst • die Städte Bielefeld, Wolfsburg, Stuttgart • das Projekt „Gesunde Stadt Detmold“ • die Stadtverwaltungen Dortmund, Essen, Magdeburg • das Bezirksamt Hamburg der Freien und Hansestadt Hamburg • die niedersächsische Landesverwaltung • das Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes NRW • das Landesamt für Soziales und Versorgung und die Ämter für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg • das Amt für Versorgung und Soziales Magdeburg Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) www.dnbgf.de geht auf eine Initiative des Europäischen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung (ENWHP) zurück. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt. Alle bekannten Konzepte zum BGM in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um integrierte Gesamtkonzepte zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Steigerung der Effizienz handelt. Auf Bundesebene wurden im „Gesundheitsbericht 2009 der unmittelbaren Bundesverwaltung “ beispielhaft Praxisberichte aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Hauptzollamt Hamburg-Jonas und dem Service Center Verden der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Ein aktueller Überblick zu BGM-Konzepten in Bundesbehörden liegt nicht vor. Eine Länderumfrage hat ergeben, dass in allen Ländern zahlreiche Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wie Gesundheitstage, Informationsveranstaltungen , Schulungen durchgeführt werden. Einhellig besteht die Absicht, diese mittelfristig und sukzessiv in Rahmenvereinbarungen zum BGM einzubringen. Viele Unternehmen haben auch im Saarland inzwischen ein BGM eingeführt. In einer aktuellen Publikation (Cornelia Schneider, „Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz“, Verlag Hans Huber, Bern, 1. Auflage 2011) sind Fälle guter Praxis anhand von Fallbeispielen aus dem Saarland dargestellt. Wie beurteilen Krankenkassen, Unfallkassen und das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Einführung eines Gesundheitsmanagements und unterstützen diese die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements? Zu Frage 3: Die gesetzlichen Krankenkassen haben explizit den Auftrag an der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mitzuwirken. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken (vgl. §§ 1 und 20 SGB V). Alle Krankenkassen stehen sowohl unter gesundheitlichen wie auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements positiv gegenüber und stehen den von ihnen betreuten Unternehmen aktiv zur Seite. Für alle Krankenkassen besteht darüber hinaus die gesetzliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten inzwischen für die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements aktive Beratung und praktische Unterstützung bei der Konzeptentwicklung und Umsetzung auf betrieblicher Ebene an. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bewertet gesunde und motivierte Beschäftigte als Grundvoraussetzung für „gesunde“ Unternehmen. Sie sieht BGM als wesentlich für den Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens und der öffentlichen Verwaltungen an. Aus dem ehemaligen Deutschen Forum Prävention wurde daher eine Arbeitsgruppe "Betriebliche Gesundheitsförderung" gegründet, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geleitet wird. Die BAuA gibt Hinweise in Form von Broschüren und Leitfäden www.baua.de. Über Projekte zum Thema ist eine Unterstützung bei der Einführung bzw. Umsetzung von Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung möglich. Die BAuA unterstützt wesentlich die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) www.inqa.de/, die auf ihrer Webseite einen Überblick über Veröffentlichungen, Instrumente und Netzwerke zur Betrieblichen Gesundheitsförderung anbietet. Welchen Überblick hat die Landesregierung über die Gesundheit der eigenen Beschäftigten? Zu Frage 4: Die Landesregierung führt zur Ermittlung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Landesbediensteten seit 1998 eine Personalausfallstatistik. Nicht einbezogen in die statistische Auswertung sind die Lehrerinnen/Lehrer sowie das Personal der HTW, die Professorinnen/Professoren der künstlerischen Hochschulen sowie der Landtag und der Rechnungshof. Zur durchschnittlichen Dauer der Fehlzeiten: vgl. die Antwort zu Frage Nr. 6. Gibt es einen Gesundheitsbericht der Landesregierung , der die Gesundheit der Beschäftigten in der Landesverwaltung zum Gegenstand hat? Zu Frage 5: Einen Gesundheitsbericht, der sich ausschließlich mit der Gesundheit der Beschäftigten der Landesverwaltung beschäftigt, gibt es nicht. Die im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz angesiedelte Gesundheitsberichterstattung beschäftigt sich mit dem Gesundheitszustand der gesamten Bevölkerung des Saarlandes. Dazu wurde ein Gesundheitsindikatorensatz entwickelt, der es ermöglicht, die gesundheitlichen Verhältnisse darzustellen und Schlussfolgerungen für gesundheitspolitische Maßnahmen abzuleiten. Aktuell sind für insgesamt 326 Indikatoren Daten verfügbar und im Internetportal Gesundheitsberichterstattung Saarland eingestellt . Im Rahmen der Erstellung eines Referenzkonzeptes zum BGM in der Landesverwaltung wird zu prüfen sein, inwiefern die vorhandenen Daten nutzbar gemacht werden können, und ob es der Aufschlüsselung nach weiteren Indikatoren bedarf. (siehe auch Antwort auf Frage 7 und 11) Welche durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeiten ist seit 2005 bei den Beschäftigten des Landes jahresbezogen festzustellen, differenziert nach den unterschiedlichen Laufbahngruppen (Tarifbeschäftigte analog) und unterschieden nach Männern und Frauen sowie nach Alter der bis 40- Jährigen, der bis 54-Jährigen und der 55-Jährigen und älteren Beschäftigten? Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 6: Für die Jahre 2005 bis 2009 wurde folgende durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit /Mitarbeiter/-in ermittelt: 2005: 15,64 Arbeitstage/Beschäftigte/r 2006: 15,26 Arbeitstage/Beschäftigte/r 2007: 14,38 Arbeitstage/Beschäftigte/r 2008: 15,25 Arbeitstage/Beschäftigte/r 2009: 14,70 Arbeitstage/Beschäftigte/r Die Auswertung für das Jahr 2010 erfolgt im 3. Quartal 2011. Eine Auswertung der krankheitsbedingten Fehlzeiten nach Laufbahngruppen, Geschlecht oder Altersstaffelung nach den in der Frage 6 genannten Kriterien wird nicht vorgenommen. Die Personalausfallstatistik der Landesregierung beinhaltet alle Tage, an denen die Beschäftigten zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung verpflichtet sind, jedoch aufgrund einer Erkrankung dazu nicht in der Lage waren. Nicht darunter fallen z. B. Reha- Maßnahmen oder Mutterschutzzeiten. Krankentage, die auf Wochenenden oder Feiertage fallen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Ein Vergleich mit den jährlich durch die gesetzlichen Krankenkassen ermittelten krankheitsbedingten Ausfallzeiten ist nur bedingt möglich, da dort lediglich die Fälle erfasst werden, für die eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. In der Personalausfallstatistik des Landes werden jedoch auch Erkrankungen bis zu drei Arbeitstagen , die im Durchschnitt rd. 20 % der gesamten Ausfallzeiten ausmachen und bei denen die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zwingend vorgeschrieben ist, vollständig berücksichtigt. Wie bewertet die Landesregierung den Appell von Gesundheitsminister Weisweiler an die saarländischen Arbeitgeber in der oben genannten Pressemitteilung , Gesundheitsmanagement zur Chefsache zu machen, und in welcher Form ist sie selbst bisher diesem Appell im eigenen Zuständigkeitsbereich durch eigene Maßnahmen nachgekommen ? Zu Frage 7: Unter Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung des BGM in Wirtschaft und öffentlichen Verwaltungen wird der Appell des Gesundheitsministers von der Landesregierung uneingeschränkt positiv bewertet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den zu erwartenden Anstieg des Durchschnittsalters der Belegschaften in saarländischen Betrieben. Bei der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit muss dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz künftig eine deutlich höhere Bedeutung zukommen. Um dem gesetzlichen Beratungsauftrag des staatlichen Arbeitsschutzes nachzukommen , wird im Saarland die Einführung von OHRIS - die Abkürzung steht für Occupational Health and Risk-Managementsystem – durch das zuständige Fachreferat im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz vorbereitet. OHRIS ist das Managementsystem der Bayerischen Staatsregierung für mehr Gesundheit bei der Arbeit und die Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam mit der Wirtschaft, um den Arbeitsschutz in den Betrieben weiter zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten. OHRIS kann unabhängig von der Betriebsgröße in allen Unternehmen eingeführt werden. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Das Ministerium selbst nimmt an der Testphase dieses Programms teil und wird dabei extern evaluiert. Im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz (MGuV) wird darüber hinaus in Kürze eine Projektgruppe zur Erarbeitung von Leitlinien zum BGM in der Landesverwaltung eingerichtet, die Grundlage für entsprechende Dienstvereinbarungen in den einzelnen Dienststellen sein sollen. In die Erarbeitung eines Referenzkonzeptes werden die Ergebnisse der externen Evaluation im Rahmen der OHRIS-Testphase einbezogen . Aus den bisherigen Erfahrungsberichten zum BGM ist bekannt, dass die Umsetzung auf betrieblicher Ebene entscheidend davon abhängt, dass sie von der Unternehmensleitung gewollt und unterstützt wird. Neben innerbetrieblichen Strukturen und einer ausreichenden Mitarbeiterbeteiligung trägt das Führungsverhalten am Arbeitsplatz entscheidend zum Gelingen bei. Das gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Aus diesem Grund ist die Gesundheitsförderung seit Jahren verstärkt in die Fortbildung der Führungskräfte aufgenommen worden. Zu den Maßnahmen in der Landesverwaltung im Einzelnen wird auf die Antwort zu den Fragen 12, 13 und 14 verwiesen. Was hat die Landesregierung bisher mit welchem Ergebnis getan, damit die Prinzipien des betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Führungskultur der Vorgesetzten in den Dienststellen gehören ? Zu Frage 8: Das für die Fortbildung in der Landesverwaltung zuständige Innenressort bietet bereits seit dem Jahr 2003 in seiner Jahresplanung mehrtägige Seminare zum Gesundheitsmanagement für Führungskräfte des höheren Dienstes und seit dem Jahr 2007 auch für Führungskräfte des gehobenen Dienstes an. Zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen (vgl. die Antworten zu Fragen 12, 13 und 14) beschäftigen sich mit der Gesundheitskompetenz von Führungskräften und Beschäftigten der Dienstellen der gesamten saarländischen Landesverwaltung. Darüber hinaus gibt es besondere Qualifizierungsmaßnahmen in einzelnen Geschäftsbereichen : Für den Bereich des höheren Justizdienstes hat das Ministerium der Justiz für Führungskräfte mit Personalverantwortung beispielsweise das sog. „Managementkolleg der Saarländischen Justiz“ (MKSJ) entwickelt, in dem seit dem Jahr 2004 während einer rund zweijährigen Fortbildung Kompetenzen in verschiedenen Bereichen vermittelt werden, die mit den Zielen des betrieblichen Gesundheitsmanagements übereinstimmen . Im Bereich des Ministeriums für Bildung wurden in den letzten zwölf Monaten gezielt Führungskräfte in Schlüsselpositionen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement geschult. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 7 - Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen wurden und werden alle Bediensteten mit Führungsaufgaben im Geschäftsbereich regelmäßig in Themenbereichen der Führungskompetenz weiterqualifiziert. Führungskräften wird dabei vermittelt, dass die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitsinhalten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation sowie die entsprechenden personenbezogenen Maßnahmen zur besseren Bewältigung des Arbeitsalltags beitragen. Zu weiteren Einzelmaßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 12, 13 und 14 verwiesen . Gibt es im Geschäftsbereich der Landesregierung bereits Dienstvereinbarungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 9: Dienstvereinbarungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement liegen bisher nicht vor. Es existieren Dienstvereinbarungen der Ressorts zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie eine Rahmendienstvereinbarung der Landesregierung über den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten im Dienst und am Arbeitsplatz. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass zwischen den Personalvertretungen und den Dienststellen konträre Positionen im Raum stünden. Anliegen zu betrieblicher Gesundheitsförderung werden unabhängig vom Vorliegen einer Dienstvereinbarung einvernehmlich zwischen Dienststelle und Personalvertretungen vereinbart. In welchen anderen Bundesländern oder Bundesministerien gibt es seit wann auf Ressort- oder auf Landesebene Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement ? Zu Frage 10: Statistiken über abgeschlossene Dienstvereinbarungen in der Bundesverwaltung und in den Landesverwaltungen existieren nicht. Es liegen lediglich vereinzelte Auskünfte aufgrund einer Länderumfrage anlässlich dieser Anfrage vor. Das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Dienstvereinbarung zur Betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention abgeschlossen. Sie ist Anfang 2007 in Kraft getreten und gilt inhaltsgleich für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Da Dienstvereinbarungen nicht öffentlich zugänglich sind, können weitere Informationen aus dem Bereich der Bundesverwaltung nicht genannt werden. Die zur Beantwortung der Frage durchgeführte Länderumfrage ergibt ebenfalls ein unvollständiges und uneinheitliches Bild. Rahmenvereinbarungen bzw. Musterdienstvereinbarungen haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg („Konzeptioneller Ansatz für die Integration der betrieblichen Gesundheitsförderung in das Personalmanagement“ aus dem Jahr 2009), Niedersachsen und Rheinland-Pfalz (Rahmenkonzept „Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung“ aus dem Jahr 2006). Ob und in welchem Umfang die einzelnen Dienststellen dieser Länder entsprechende Dienstvereinbarungen abgeschlossen haben , ist nicht bekannt. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 8 - Dagegen liegen aus Ländern ohne Rahmenvereinbarung Dienstvereinbarungen einzelner Dienststellen vor. So wird in Nordrhein-Westfalen BGM mit unterschiedlichen Methoden und unterschiedlichen Entwicklungsständen umgesetzt bzw. derzeit eingeführt . Beispielweise wurde im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales eine ständige Arbeitsgruppe zum BGM eingerichtet. Für den Bereich der Polizei hat das Innenministerium eine Dienstvereinbarung zum BGM im Oktober 2010 abgeschlossen. In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einen Abschlussbericht des Arbeitskreises „Initiative Betriebliches Gesundheitsmanagement“ veröffentlicht , der sowohl für Betriebe wie Dienststellen der öffentlichen Verwaltung ausgearbeitet ist. Das Land Bayern hat einen Handlungsleitfaden im Juli 2010 herausgegeben. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 15.03.2010 einen Leitfaden für ein BGM in der Landesverwaltung verabschiedet (Drucksache 5/3326). In Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Gesundheit und Soziales im letzten Jahr eine gemeinsame Grundsatzerklärung mit der Interessenvertretung der Bediensteten zum BGM unterzeichnet . In Hessen hat sich der Kabinettsausschuss „Verwaltungsmodernisierung“ mit dem Thema des demografischen Wandels auf Staatssekretärsebene beschäftigt und insbesondere ein verbessertes Gesundheitsmanagement diskutiert. Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass die Behörden des Landes die Frage des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung in jeweils eigener Zuständigkeit wahrnehmen. Thüringen hat Fehlanzeige erstattet. Darüber hinaus gibt es in den kommunalen Verwaltungen vieler Städte entsprechende Dienstvereinbarungen.. Eine vollständige und aktuelle Auflistung ist nicht erhältlich. Hat die Landesregierung ein einheitliches, zwischen den Ressorts abgestimmtes Konzept für ein betriebliches Gesundheitsmanagement? Wenn nein, wie bewertet sie die Notwendigkeit eines betrieblichen Gesundheitsmanagements für den eigenen Zuständigkeitsbereich und ist sie bereit, kurzfristig entsprechende Initiativen einzuleiten bzw. zuzulassen? Zu Frage 11: Ein zwischen den Ressorts abgestimmtes Konzept zum BGM für die Landesverwaltung gibt es bisher nicht. Im Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz (MGuV) wird in Kürze eine Projektgruppe zur Erarbeitung von Leitlinien zum BGM in der Landesverwaltung eingerichtet, die Grundlage für entsprechende Dienstvereinbarungen in den einzelnen Dienststellen sein sollen. In die Erarbeitung eines Referenzkonzeptes werden die Ergebnisse der externen Evaluation im Rahmen der OHRIS-Testphase einbezogen (vgl. auch Antwort zu Frage 7). Diese Leitlinien sind auf allgemeine Aussagen zu den Zielen und Bestandteilen von BGM zu begrenzen, da bei der Umsetzung in den Dienststellen abweichende räumliche und personelle Bedingungen sowie die unterschiedlichen Aufgaben zu berücksichtigen sind. Sie sollen modular ausgearbeitet werden, damit die Dienststellen gemeinsam mit den Personalvertretungen konkrete Verhandlungen über sinnvolle Maßnahmen zum BGM führen können. Auf Ebene der Dienststellen sind auch die konkreten Wünsche und Bedürfnisse der Beschäftigten zu berücksichtigen und Entscheidungen zu positiven Anreizen zur verstärkten Umsetzung und Inanspruchnahme von Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu treffen. Eventuellen Initiativen zum Abschluss von Dienstvereinbarungen zum BGM in der Landesverwaltung steht die Landesregierung aufgeschlossen gegenüber (siehe auch Antwort zu Frage 9). Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 9 - a) Gibt es bereits Maßnahmen innerhalb der saarländischen Landesverwaltung, die in den einzelnen Ressorts seit 2005 im Rahmen einer Gesundheitsförderung der Beschäftigten angeboten werden? b) Waren diese Angebote allen Beschäftigten aller Ressorts zugänglich ? c) Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 12: a) und b) Das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten hat mit Inkrafttreten des sog. „Sporterlasses“ vom 8. November 2006 für alle Bediensteten die Möglichkeit geschaffen , ein breites Angebot an Sport- und Bewegungsübungen (z. B. Laufgruppen, Nordic- Walking, Schwimmen) zu nutzen, die bis zu einer Stunde/Woche (bei Teilzeitbeschäftigten : bis zu 45 Minuten/Woche) als Dienstzeit anerkannt werden. Diese Regelung wird inzwischen in allen Geschäftsbereichen praktiziert. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Dienstsportgruppe ins Leben rufen wollen und weitere interessierte Kolleginnen und Kollegen finden, kann eine solche Dienstsportgruppe genehmigt werden. Wichtig ist, dass der/die verantwortliche Leiter/in der Gruppe über eine einschlägige Qualifikation verfügt. In den Dienststellen des Landes werden zur Vermeidung von Fehlbelastungen Übungen zum richtigen Sitzen am Arbeitsplatz, zur Kräftigung und Dehnung sowie zur Entlastung der Muskulatur, Entspannungsübungen zur Steigerung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit, Augentraining u. a. Maßnahmen angeboten und gefördert . In einzelnen Dienststellen werden gezielte Rückenschulungen und Yoga-Kurse angeboten. Grundsätzlich stehen diese Angebote allen Beschäftigten zur Verfügung. In Einzelfällen ist es zu einer Begrenzung der Teilnehmerzahl in Abstimmung mit der Personalvertretung gekommen. Einige Angebote zur Gesundheitsförderung werden ressortübergreifend angeboten. Das Institut für Pädagogik und Medien (LPM) bietet Fortbildungs- und Beratungsveranstaltungen an, in denen die besonderen gesundheitlichen Belastungen von Lehrerinnen und Lehrern im Mittelpunkt stehen (z. B. Burn-out-Prävention, Umgang mit herausfordernden Situationen und Mobbing, Stressbewältigung, Stimmtraining). Das LPM unterhält außerdem eine Beratungsstelle Gesundheitsförderung mit Suchtprävention, an die sich Lehrkräfte wenden können. Grundsätzlich werden Projekte zur Gesundheitsförderung allen Beschäftigten einer Dienststelle angeboten. Lediglich bei Einzelprojekten, insbesondere bei Fortbildungen und gezielten Trainings waren eine Bewerbung und eine Teilnehmerauswahl erforderlich . Die Nachfrage konnte in der Regel gedeckt werden. Bei den weitaus meisten Angeboten zur Gesundheitsförderung könnte die Teilnehmerzahl jedoch ohne weiteren Aufwand noch deutlich ausgeweitet werden. c) entfällt. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 10 - Welche Angebote waren dies, wie viele Beschäftigte haben diese in Anspruch genommen und wie wurden die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit mit welchem Ergebnis evaluiert? Zu Frage 13: Eine Auflistung aller Angebote und Maßnahmen seit 2005 wurde weder von der Landesregierung noch von den einzelnen Ressorts erstellt. Zu den einzelnen Arten von Angeboten wurde bereits in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt. Hier sind in erster Linie die gezielten und ressortübergreifenden Fortbildungsmaßnahmen der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes zum Thema Gesundheit zu nennen: Jahr Themen 2008 Burnout erkennen, vorbeugen auflösen Gesund am Arbeitsplatz: Gesundheitscoaching in der Betrieblichen Gesundheitsförderung Zigarette ade! Rauchfrei in zehn Schritten Krankheit im Arbeits- und Dienstverhältnis 2009 Burnout erkennen, vorbeugen, auflösen Gesund am Arbeitsplatz: Gesundheitscoaching in der Betrieblichen Gesundheitsförderung Gesundheit ab 40 – in der Lebensmitte neue Kräfte entwickeln Suchtprobleme im Arbeitsalltag Krankheit im Arbeits- und Dienstverhältnis 2010 Stressspirale Arbeitsplatz Gesund am Arbeitsplatz: Gesundheitscoaching in der Betrieblichen Gesundheitsförderung Gesundheit ab 40 – in der Lebensmitte neue Kräfte entwickeln Krankheit im Arbeits- und Dienstverhältnis 2011 Die dritte Lebenszeit gesund gestalten Stressspirale Arbeitsplatz Gesund am Arbeitsplatz: Gesundheitscoaching in der Betrieblichen Gesundheitsförderung Gesundheit ab 40 – in der Lebensmitte neue Kräfte entwickeln Krankheit im Arbeits- und Dienstverhältnis Alleine aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums haben 560 Beschäftigte an solchen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. In einem anderen aufwändigen Projekt wurden beispielsweise die Arbeitsplätze von Mitarbeiter/innen der Staatskanzlei, des IT-I und des Landesarchivs im Hinblick auf gesundheitsfördernde Gestaltung analysiert und konkrete Vorschläge für die Gestaltung eines gesunden Büros unterbreitet. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 11 - Nachfolgende Beispiele belegen die Vielfältigkeit der Projekte zur Gesundheitsförderung in der Landesverwaltung. So gibt es im Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft innerhalb der Dienstzeit Angebote zu Yoga, Ausgleichsbewegung, Nordic- Walking und Laufen. Es gibt Sportarten, die außerhalb der Dienstzeit und in Sporteinrichtungen stattfinden wie Aerobic, Rudern und Fußball. Um die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit zu sichern, werden die Kurse von erfahrenen „Sportler/innen“ geleitet. Für Programme zu Ausgleichsgymnastik und Yoga wurden externe sachkundige Übungsleiter /innen engagiert. Die für Bedienstete im Ministerium für Finanzen durchgeführte „Entspannte Mittagspause“ mit Übungen zur Muskelrelaxation mit einem Zeitaufwand von max. 30 Minuten pro Woche wird von durchschnittlich 30 Personen regelmäßig besucht. Gleiches berichten die nachgeordneten Dienststellen. Mittlerweile nehmen rd. 90 Beschäftigte regelmäßig an verschiedene Kursen und Übungsstunden der betrieblichen Sportgruppen teil. Unterschiedliche Betriebssportgruppen gibt es in allen Geschäftsbereichen. Sie wurden bisher nicht evaluiert u. a. weil die Teilnahme freiwillig ist und meist außerhalb der Dienstzeiten liegt. Eine zahlenmäßige Erfassung aller Teilnehmer/innen an Sportgruppen oder anderen Projekten zur Gesundheitsförderung liegt ebenfalls nicht vor. In welchen Ressorts der Landesregierung wurden wann in welcher Höhe Investitionen getätigt, die als Sachinvestitionen in Einrichtungen zur Gesundheitsförderung für die Beschäftigten flossen? Zu Frage 14: In zahlreichen Dienststellen des Landes wurde in den vergangenen Jahren in verbesserte Sachausstattung investiert. So wurde in den Jahren 2007 bis 2010 beispielsweise in der Staatskanzlei gezielt in verbesserte Einrichtungen zur Gesundheitsförderung wie ergonomische Büromöbel, Beleuchtungskörper unter augenschonenden Aspekten und Hilfsmittel zu Ausgleichsübungen investiert. Zusätzlich wurde ein Gesundheitsraum im Kellergeschoss eingerichtet . Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft hat das Dienstgebäude „Atrium – Haus der Wirtschaftsförderung“ in Saarbrücken (Baujahr 2005) wegen der zur Autobahn exponierten Lage mit einer Luftersatzanlage ausgestattet. Mit dieser Anlage ist es möglich, eine definierte Frischluftmenge den Räumen zu- und abzuführen und bei extrem hohen Außentemperaturen die eingeblasene Frischluft etwas herabzukühlen. Bei der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, insbesondere bei Büromöbeln, werden seit Jahren präventiv die gesundheitsgerechten Aspekte berücksichtigt. Gleiches gilt für zahlreiche andere Beschaffungsmaßnahmen in den Dienststellen der Landesverwaltung , einschließlich von Verbrauchsmaterialien. Eine Auflistung aller Investitionen zur Ausstattung von Arbeitsplätzen kann im Hinblick auf die gesundheitsfördernde Wirkung dieser Anschaffungen kaum untersucht und ausgewertet werden, da diese Kriterien bei der Zweckbestimmung zu den Ausgaben nicht dokumentiert sind. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 12 - Hält die Landesregierung eine Beteiligung der Beschäftigten an einem betrieblichen Gesundheitsmanagement für zweckdienlich und wie wurden die Beschäftigten des Landes bisher an der Entwicklung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements konkret einbezogen? Zu Frage 15: Die Beteiligung der Beschäftigten bei der Entwicklung eines BGM ist zwingend erforderlich , damit deren Bedürfnisse, Ideen, Vorstellungen und Wünsche in das BGM aufgenommen werden. Die Realisierung von eigenen Vorschlägen der Beschäftigten vergrößert nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen der BAuA insbesondere die Bereitschaft zur Teilnahme an Sport- und Bewegungsangeboten sowie anderen Projekten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Beteiligung der Beschäftigten bei der Konzipierung und Realisierung von Vorhaben der Gesundheitsförderung erfolgte in der Vergangenheit insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit den Personalvertretungen, durch Informationsveranstaltungen , Fragebögen, Umfragen und der Auswertung von Ideen zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Rahmen des Vorschlagswesens. Bei zukünftigen Vorhaben zum BGM in der Landesverwaltung wird die Mitarbeiterbeteiligung auf jeden Fall in strukturierter und einheitlicher Weise gewährleistet und einen unverändert hohen Stellenwert behalten. In welchen Ressorts wurden wann welche Gremien gebildet, die die Umsetzung eines Gesundheitsmanagements gestalten bzw. ist die Landesregierung bereit, eine Beteiligung der Beschäftigten über den Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung hinaus zu institutionalisieren? Zu Frage 16: Ein Gremium auf Landesebene besteht aktuell nicht. In den einzelnen Geschäftsbereichen wurden bedarfsbezogen und teilweise zeitlich befristete Arbeitsgruppen und Gesundheitszirkel in unterschiedlicher Zusammensetzung eingerichtet. In der Staatskanzlei besteht seit dem Jahr 2007 ein entsprechendes Gremium „BGM“, das je nach Bedarf und Themenstellung unterschiedlich zusammengesetzt ist. Im Jahr 2009 wurde im Ministerium für Inneres und Europangelegenheiten beispielsweise ein Integrationsteam gebildet, bestehend aus dem/der Beauftragten der Dienststelle , einem Mitglied des Personalrates und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Das Integrationsteam überwacht die getroffenen Zielvereinbarungen der Integrationsvereinbarung, wie z. B. Förderung und Erhalt der Gesundheit und Erhaltung und Verbesserung eines gesundheitsfördernden Arbeitsklimas. Im Polizeibereich gibt es regelmäßige Gespräche zum vorhandenen BGM, da der Polizeivollzugsdienst besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit stellt. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung für die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes im Saarland die erforderlichen personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein umfassendes BGM eingeführt, das bedarfsorientiert weiterentwickelt wird. Drucksache 14/525 (14/411) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 13 - In den übrigen Geschäftsbereichen haben anlassbezogene Projektgruppen über die Angebote zur Gesundheitsförderung entschieden. Im Zuge der beabsichtigten Optimierung und Erarbeitung eines landesweiten Konzeptes zum BGM in der Landesverwaltung werden auch Vorschläge zur Institutionalisierung von erforderlichen Gremien erarbeitet (vgl. Antwort zu den Frage 7 und 11). betr.: Betriebliches Gesundheitsmanagement Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung, Wiedereingliederung von Beschäftigten mit gesundheitlichen Belastungen und Beeinträchtigungen.