LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/526 (14/462) 24.06.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.) betr.: Bettensteuer in der Landeshauptstadt Saarbrücken Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat am 11. Mai 2010 die Satzung einer kommunalen Aufwandssteuer auf Hotelübernachtungen (‚Bettensteuer’) beschlossen. Die Kommunalaufsicht hat diese Satzung bis heute nicht genehmigt. Zwar hat sie im Zuge der Haushalts-Genehmigung 2010 am 5. Juli 2010 die erwarteten Einnahmen durch diese Aufwandssteuer als Konsolidierungsbeitrag der Landeshauptstadt anerkannt – gleichzeitig aber erklärt, dies sei ‚keine Präjudizierung für das noch laufende Genehmigungsverfahren’. Der Rat der Stadt Köln hat eine fast wortgleiche Satzung für eine solche kommunale Aufwandssteuer im März 2010 verabschiedet. Die nordrheinwestfälische Kommunalaufsicht hat eine entsprechende Satzung im September 2010 genehmigt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Gegenstand der von der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Genehmigung vorgelegten Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken ist die Einführung einer bisher im Saarland nicht erhobenen kommunalen Steuer auf die Möglichkeit einer entgeltlichen Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb. Eine Satzung, mit der eine im Saarland nicht erhobene Steuer erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen (§ 2 Abs. 2 KAG). Hierbei ist es Aufgabe der Ressorts, die Vereinbarkeit der neuen Steuer mit den rechtlichen und finanzpolitischen Voraussetzungen zu prüfen. Ausgegeben 24.06.2011 (18.04.2011) bitte wenden Drucksache 14/526 (462) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Aus welchem Grund dauert das Genehmigungsverfahren für die Satzung einer kommunalen Aufwandssteuer auf Hotelübernachtungen in der Landeshauptstadt Saarbrücken nun schon rund ein Jahr? Zu Frage 1: Die von der Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigte Erhebung einer Beherbergungssteuer betrifft eine Materie, die bisher mangels Rechtsprechung in Gutachten und in der Literatur widersprüchlich bewertet wird und daher einer sorgfältigen Prüfung bedarf. Hat die lange Dauer dieses Genehmigungsverfahrens etwas damit zu tun, dass auf Bundesebene eine Diskussion über die Mehrwertsteuer- Ermäßigungen für Hotel-Übernachtungen eingesetzt hat? Hat also die Kommunalaufsicht abwarten wollen, ob sich die Begründung für diese Bettensteuer quasi erledigt? Wenn ja: Ist dies die übliche Vorgehensweise? Zu Frage 2: Nein. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass eine solche kommunale Aufwandssteuer in vielen anderen Städten Deutschlands – etwa Köln oder Weimar - längst genehmigt ist? Zu Frage 3: Die Entscheidung ist unter Berücksichtigung des jeweiligen Landesrechts der Beurteilung der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde vorbehalten. Der Fall des abgelehnten Genehmigungsantrags der Landeshauptstadt München zeigt, dass die Genehmigungspraxis nicht einheitlich ist. Wann ist mit einem Abschluss des Genehmigungsverfahrens für die Satzung einer kommunalen Aufwandssteuer auf Hotelübernachtungen in der Landeshauptstadt Saarbrücken zu rechnen? Zu Frage 4: Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat am 04.05.2011 die Antwort des zuständigen Ressorts erhalten. betr.: Bettensteuer in der Landeshauptstadt Saarbrücken